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Über mich. Von Miriam Wildenauer — Version: 14.3.2024

Foto Miriam Wildenauers (Oktober 2022)

Selfie: Miriam Wildenauer am 23. Oktober 2022: ungeschminkt, selbstfrisiert. Eine künstliche Intelligenz bot als Dateninterpretation ›Augenbrauen‹ an. Sehr lustig! (alle Bildrechte bei Miriam Wildenauer)


Inhaltsverzeichnis der Seite ›Über mich‹

1. Lebensstationen

1.1. in den 1970er Jahren
1.2. in den 1980er Jahren
1.3. in den 1990er Jahren
1.4. in den 2000er Jahren
1.5. in den 2010er Jahren
1.6. in den 2020er Jahren

2. Schriften und Lesungen (kommentierte Auswahl)

2.1. Die 1980er
2.2. Die 1990er
2.3. Die 2000er
2.4. Die 2010er
2.5. Die 2020er

Es scheint ein größeres Interesse an Antworten auf die Frage zu geben, wie jemand dazu kommt, eine Beamtenstelle auf Lebenszeit (A14, Stufe 10) im wissenschaftlichen Dienst des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg aufzugeben, um sich selbständig und unabhängig als Wissenschaftsautorin der Aufklärung über Existenz, Wesen und Erscheinung des akademischen Nationalsozialismus zu widmen. Auf dieser neuen Unterseite ›Über mich‹ beschreibe ich wichtige Stationen und Erfahrungen in meinem Leben.

1. Lebensstationen

1.1. in den 1970er Jahren

1970, 11. Juni: geboren in Heidenheim an der Brenz (Baden-Württemberg) als drittes Kind der Eheleute Karl Wildenauer (1936–1970) und Marianne Wildenauer, geborene Bussing (* 1939).

1970, Juli: Ich wurde in Heidenheim katholisch getauft.

1970, August: Tod meines Vaters bei einem Autounfall und Tod meines Großvaters mütterlicherseits. Mein Vater war gebürtiger Oberpfälzer (Bayern), Katholik und wurde Fleischermeister, da seine Eltern, die Bauern und Gastwirte waren, ihm trotz sehr guter Schulleistungen keine höhere Schul- und Universitätsbildung finanzieren wollten.

1970, Spätherbst: Rückkehr der Restfamilie nach Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen), dem Geburtsort meines Bruders Michael (1966–2022) und dem Lebensort meiner Patentante Marianne Grothe (1938–2016), die zusammen mit ihren Eltern Eigentümerin eines auch selbstbewohnten Mehrfamilienwohnhauses mit Stallungen und einem sehr großen Nutzgarten war. Auf dem Nachbargrundstück existierte eine Metzgerei, die meine Eltern zeitweise in den 1960er gepachtet hatten. 1959 hatten meine Eltern geheiratet. Direkt anschließend übernahmen sie in Pacht eine Metzgerei in Ulm. 1961 wurde meine Schwester Martina (1961–2012) dort geboren.

1973–1976: Besuch des katholischen Kindergartens in Obercastrop in der Nähe der Zeche Erin, die 1983 stillgelegt wurde. Der Vater meiner Patentante war Steiger auf Erin gewesen. Das Mehrfamilienhaus, das um 1900 herum von seinem Vater erbaut worden war, diente u. a. der Lebensmittelversorgung der Arbeiter und Tiere der Zeche Erin.

1974: Tod meiner Großmutter mütterlicherseits in Duisburg, dem Geburtsort meiner Mutter.

1976: Umzug von Castrop-Rauxel nach Duisburg in die Doppelhaushälfte meiner Großeltern, die mein Großvater mütterlicherseits mit Arbeitskollegen aus dem Stahlwerk Wanheim (heute: Hüttenwerke Krupp Mannesmann, kurz HKM) um 1950 miterbaut hatte. Es entstand so eine ganze Siedlung mehrerer baugleicher Doppelhäuser. Die Werksleitung half organisatorisch. Mein Großvater war vom Kriegsdienst befreit gewesen, da er als Facharbeiter im Brückenbau unabkömmlich gewesen war. Meine Großeltern mütterlicherseits stammten aus Dümpten, das heute ein Stadtteil von Mühlheim an der Ruhr ist. Sie und ihre Kinder waren evangelisch. Meine Mutter konvertierte zum Katholizismus wegen meines Großvaters väterlicherseits, der nur unter dieser Bedingung die Ehe meiner Eltern gutheißen wollte. Seit vielen Jahren ist meine Mutter wieder evangelisch. Ich bin aus der katholischen Kirche ca. 2008 ausgetreten. Das jahrzehntelange Verbergen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Pastoren und die fehlende Bereitschaft zur Aufklärung und angemessenen Bestrafung, insbesondere auch durch den deutschen Katholiken Josef Ratzinger (1927–2022) in seinen Eigenschaften als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre und als Papst zwangen mich zum Austritt.

1976–1980: Besuch einer nicht-konfessionellen Grundschule in Duisburg, die ich problemlos mit einer Empfehlung der Lehrerin fürs Gymnasium abschloss. (Lustig war ein sehr kurzer Exkurs in eine Gruppe für Kinder mit Leselernschwierigkeiten: Ich hatte verpennt oder verträumt, dass die Maxime ›Jeder Buchstabe einzeln!‹ inzwischen nicht mehr befolgt werden sollte. Ich hatte mich schon zu wundern begonnen, wozu das anhaltende Befolgen dieser Maxime denn gut sein solle 🙂 .) Meine katholische Grundschullehrerin, Katharina Dinkelbach (1927–2016), mit der ich noch bis zu meinem Abitur Kontakt hielt, empfahl den Besuch des katholischen Mädchen-Gymnasiums St. Hildegardis, auf das ich aber nicht wollte, wegen der Abwesenheit von Jungen und der Abwesenheit Andersgläubiger und Ungläubiger. Auch lag dieses Gymnasium weiter entfernt in der Innenstadt von Duisburg, so dass ich häufig mit der Straßenbahn zur Schule hätte fahren müssen. Mein damals tatsächlich vorhandener Brechreiz beim Bus- und Straßenbahnfahren kam meinem Willen zur Hilfe. Ich wurde stattdessen auf dem nahegelegenen Gymnasium angemeldet, das ich problemlos mit dem Fahrrad erreichen konnte und auch tatsächlich erreichte.

1979: Ich sehe im Fernsehen Bilder von der Befreiung eines Konzentrationslagers, die mich nachhaltig beschäftigen. Schnell konnte ich mir selbst die Frage beantworten, ob ich selbst zur Täterin werden könnte. Das war ausgeschlossen. Fast ebenso schnell konnte ich mir selbst die Frage beantworten, ob ich zum Opfer werden könnte. Das war nicht ausgeschlossen. Ich begann die Schulgeschichtsbücher meiner um neun Jahre älteren Schwester zu lesen, um andere Fragen zu beantworten. In den Folgejahren bis heute gab es mehrere Phasen intensiver Lektüre von Geschichtsbüchern.

1.2. in den 1980er Jahren

1980–1989: Besuch des ›Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium‹ in Duisburg-Huckingen und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit der Note 1,9; Mathematik und Deutsch als Leistungsfächern (wie meine Schwester Martina, die Diplom-Mathematikerin mit sehr gutem Erfolg wurde), Philosophie und Geschichte als Abiturprüfungsfächern, Englisch als erster und Latein als zweiter Fremdsprache (›Latinum‹). Das Gymnasium war in den 1960er Jahren im Duisburger Süden für die begabten Arbeiterkinder der umliegenden Stahlwerke gegründet worden. Es war ›koedukativ‹, d. h. auf ihm wurden Mädchen und Jungen in fast allen Fächern gemeinsam unterrichtet. Es war nicht konfessionell gebunden. Bis zur Oberstufe gab es für alle Ganztagsunterricht. Es bot verschiedene Sprachzüge an. Ich begann in der 5. Klasse mit Englisch und wählte zu Beginn der Mittelstufe in der 7. Klasse auf Lehrer-Empfehlung hin Latein als zweite Fremdsprache. In der 9. Klasse hätte ich eine dritte Fremdsprache wählen können. Ich entschied mich stattdessen u. a. für einem Computerkurs und erlernte die damalige Standardsprache fürs Programmieren ›Basic‹. Aus einer Arbeitsgruppe ›Schülerzeitung‹ entstand die Schülerzeitung ›Mann-O-Mann‹, die wir von 1983 bis 1989 in 16 Ausgaben selbständig und unabhängig schrieben, gestalteten, druckten und verteilten. Bis zum Beginn der Oberstufe war ich immer mal wieder zur Klassensprecherin gewählt worden. Seit der 7. Klasse bis zu meinem Abitur war ich ununterbrochen gewählte Sprecherin der Schüler*innen in der Schulkonferenz, dem damals höchsten Entscheidungsgremium von Gymnasien in NRW, in dem die Lehrer*innen 50%, die Eltern 25% und die Schüler*innen 25% der Stimmen hatten. Bei Stimmgleichheit entschied die Stimme der Direktor*in. In meiner Schulzeit war das noch der Gründungsschuldirektor Wilhelm Berghahn (1927–8.1.2010). In Schülerzeitung und Schulkonferenz ging es z. B. um die wichtige Frage, ob Türkisch als weitere Fremdsprache angeboten werden sollte. Im Februar 1989, kurz vor meinem Abitur, lag eine Zusicherung des Kultusministeriums für eine erforderliche Ressource vor. Ich ging damals davon aus, dass zum Folgeschuljahr erstmalig Türkisch angeboten werden würde. Ende 1987, als die Duisburger Arbeiter streikten, weil das linksrheinische Krupp-Stahlwerk in Duisburg-Rheinhausen geschlossen werden sollte, streikten auch die Schüler*innen des rechtsrheinischen Mannesmann-Gymnasiums in Duisburg-Huckingen — rechtkonform gemacht durch Ausrufung eines Wandertages von Direktor Berghahn. Ich hatte als Schülersprecherin aller Schüler*innen eine Vollversammlung einberufen und in einer Rede vor vielen hundert Schüler*innen dafür argumentiert, dass die Mannesmann-Arbeiter und ihre Kinder nicht meinen sollten, dass der Nachteil der Kruppianer ihr Vorteil sein werde. Heute gibt es in Duisburg nur noch ein Stahlwerk, das von Krupp und Mannesmann gemeinsam betrieben wird. Die Duisburger Polizei war zusammen mit Lehrern auf dem Streik-Wandertag so freundlich und so umsichtig uns Kinder und Jugendliche vom MMG zu einer Brücke zu begleiten, die wir aus Solidarität besetzten, auf der aber nur sehr wenige Autos fahren konnten und wollten, da die Arbeiter bereits eine wichtigere Brücke woanders besetzt hatten. Müsste ich mit heutigem Wissen wieder ein Duisburger Gymnasium wählen, würde ich wieder das damals leicht anrüchige ›Arbeiterkinder-Gymnasium‹ wählen, unter keinen Umständen aber ein katholisches Mädchen-Gymnasium.

1986 Weihnachten: Ich bekommen von den beiden Hockschen zu Weihnachten die beiden Bände der Suhrkamp-Taschenbuch-Ausgabe von Kants ›Kritik der reinen Vernunft‹ geschenkt, die ich artig in den nächsten Monaten vollständig las und gelegentlich Weniges mit rotem Buntstift hervorhob. Ich war in der 10. Klasse und wusste, dass ich ab der 11. Jahrgangsstufe u.a. Philosophie wählen durfte. Darauf wollte ich mich vorbereiten. Zumal absehbar war, dass mein Deutschlehrer aus der 5. und 6. Klasse, Horst Scholz, den Philosophie-Kurs im kommenden Schuljahr übernehmen würde. Er übernahm ihn tatsächlich. Die Kombination von Immanuel Kant und Horst Scholz ließ mich entscheiden, Philosophie später zu studieren. Zu Beginn meiner 12. Jahrgangsstufe wechselte Horst Scholz auf ein anderes Gymnasium, das näher an seinem Wohnort lag. In der Festschrift seines neuen Gymnasiums aus dem Jahr 2021 ist er auf Seite 64 zu sehen. Er hat sich kaum verändert. 🙂 Das freut mich sehr!

1987, Februar + April: Im Februar 1987 lernte ich den um zwei Jahre älteren Bruder einer Schul- und Volleyballfreundin auf einer Veranstaltung der Wanheimer Bürgerinitiative gegen die Errichtung eines Zwischenlagers für Atommüll aus Atomkraftwerken in einer leerstehenden Halle von Thyssen in Duisburg-Wanheim durch die ›Gesellschaft für Nuklearservice (GNS)‹ näher kennen: Peter Beßer, später Peter Goden (* 1968). Im April wurden wir ein Liebespaar und blieben das mit — kürzeren Unterbrechungen — bis zu unseren Wegzügen an unsere Studienorte im Spätsommer 1989. Peter begann ein Studium der Musikwissenschaften in Münster, ich ein Studium der Geschichte und Philosophie in Heidelberg. Beim Kennenlernen erzählte er von den Gedichten, Liedtexten und Kurzgeschichten, die er schrieb, teilweise zusammen mit seinem besten Freund Frank. Das beeindruckte mich sehr. Ich selbst las bereits seit längerem Gedichte. Ich log minimal, dass ich selbst auch Gedichte schriebe. Gleich am nächsten Tag schrieb ich nämlich mein erstes eigenes Gedicht. Es folgten viele weitere. Zum Glück dauerte es etwas bis es zum ersten Gedichte-Austausch kam, so dass ich bereits aus mehreren die besseren auswählen konnte. 🙂 Peter verdanke ich auch meine Freude am Jazz, die viele Jahre später (in Verbindung mit dem Film ›Blues Brothers (1980)‹) entscheidend für meine Wahl von Chicago als Ort meines Auslandsaufenthalts wurde.  Er und Frank gründeten im März 1988 eine eigene Jazz-Band ›Birds of Paradise‹. Ich gehörte zu den sieben Zuhörern ihres ersten Konzerts. 1989 gründeten sie eine andere Jazz-Band ›R. L. Madison‹, die es noch heute mit Frank Bird Steppuhn (* 1967) gibt. Auch Peter blieb Jazz-Musiker. Zusammen mit Peter und einem seiner Schulfreunde, Thomas Mielke, gaben wir 1987 zwei Ausgaben der neugegründeten Literaturzeitschrift ›Stinkefinger‹ heraus. In der lokalen Presse hatten wir um Einsendungen gebeten und auch überraschend viele, sogar von ganz anderen Orten, erhalten, so dass wir nicht nur unsere eigenen Texte veröffentlichten. Der Verkauf stellte sich aber als zeitaufwändiger als erwartet heraus, so dass wir dieses Projekt aufgaben.

1987: Es ging zweimal von Duisburg nach Berlin. — Zuerst im Juni mit der Volleyballmannschaft des TV Duisburg-Wanheim e. V. zum Deutschen Turnfest 1987. Wir hatten irgendetwas gewonnen, vermutlich die Schülerstadtmeisterschaft. Vielleicht aber auch eine Vereinsmeisterschaft. Das weiß ich nicht mehr, da Spielerinnen und Trainer und der Trainingsort in der Schüler- und der Vereinsmannschaft identisch waren. Die Abschlussveranstaltung des Turnfests fand im Berliner Olympiastadion statt. Die Turner machten ›die Welle (la Ola)‹, die wir durch die Fußballweltmeisterschaft in Mexiko 1986 kannten. Erstmalig spürte ich die Wirkmacht des Mitmachens in einer Masse. Das war mir etwas peinlich. Dann wollte ich wissen, wie es sich anfühlen würde, nicht mitzumachen. Das war auch etwas peinlich. Aber etwas weniger. — Mein erster Sportverein war ein Fußballverein, dem ich für ein paar Wochen Ende 1980 angehörte. Der Trainer hielt nicht viel davon, dass Mädchen oder Frauen Fußball spielten. Ich trat wieder aus, nachdem er erklärt hatte, wie man vom Schiedsrichter ungesehen der Gegenspielerin die Achillessehne verletzt. Grob ein Jahr später versuchte ich es mit Handball in der Freistunde (grob: 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr) des Ganztagsgymnasiums, das über zwei Turnhallen verfügte. In den Freistunden mussten die Sportlehrer*innen nur Aufsicht führen. In der Regel boten sie aber an, ihren Lieblingssport, für den sie in der Regel auch außer-schulisch Vereinstrainer*innen waren, durch Training vorzustellen. Es gab in den Freistunden mit Handball-Trainerin einen freundlichen Mitspieler meiner Körperlänge, aber deutlich muskulöser, der als Angreifer gerne mit dem Knie voran in die Abwehrreihe sprang. Das war auch nichts für mich. Ich wechselte dann grob 1983 zum Volleyball und blieb dabei. Das war ein schöner und kostengünstiger Sport. Tennis, das damals wegen Boris Becker und Steffi Graf populär war, wäre zu teuer gewesen. Dass man mit Tennis im Unterschied zu Volleyball Geld hätte verdienen können, wusste ich. Das nutzte aber nichts. Meine Bestnoten im Abiturzeugnis waren die Sportnoten: 15 von 15 Punkten. — Für die Aufnahme in den Fußballverein war übrigens eine Sport- und Wettkampftauglichkeitsprüfung empfohlen worden. Der untersuchende Arzt bestimmte u. a. meine voraussichtliche Körperlänge im ausgewachsenen Zustand anhand einer Röntgenaufnahme meiner linken Hand, da ich die Längste der Klasse war. Er sagte 1,84 m vorher und empfahl meiner Mutter, dass ich Medikamente nehmen solle. Ich würde dann so grob 1,75 m werden. Da meine Mutter zu Recht meinte, dass eine Körperlänge von 1,84 m sicherlich kein Gesundheitsproblem sei, erwog sie nicht einmal, der Empfehlung zu folgen. Ich hätte sicherlich einen Zwergenaufstand gegen die Einnahme des Medikaments organisiert. — Als Erwachsene musste ich in eine Frauenklinik zur Entfernung eines Tumors an meiner Gebärmutter, den meine Frauenärztin entdeckt hatte. Als der Chefarzt mich erstmalig nackt sah, tröstete er mich unaufgefordert mit der Auskunft, er könne etwas gegen meine Beinbehaarung tun, die tatsächlich für eine Frau überdurchschnittlich, für einen Mann unterdurchschnittlich ist. Da Haare kein Gesundheitsproblem sind, lehnte ich ab. (Während meiner Wechseljahre schwindet übrigens die Beinbehaarung sichtlich.) Vielleicht wollte er mich nur von der Frage ablenken, ob der Tumor gut- oder bösartig sei. (Er war übrigens gutartig.) Das Zuchtziel der akademischen Nationalsozialisten für eine »deutsche Arierin« verfehle ich demnach mindestens zweifach. — Auf die »positiven« Züchtungsphantasien der akademischen Nationalsozialisten konnte es nach deren Endniederlage 1945 eigentlich nur eine Antwort geben. Komik! Otto Waalkes (* 1948) lieferte sie. Sein komisches Lebenswerk ist deswegen eines der größten Kunstwerke des 20. Jahrhunderts. Ein Höhepunkt seines Schaffens ist fraglos seine sachlich korrekte Darstellung des menschlichen Körpers mit der Zeile ›Kleinhirn an alle‹, die 1975 in der dritten Otto-Show gezeigt wurde. Und der Erfolg seiner Komik bewies und beweist, dass eine deutliche Mehrheit Deutscher nach 1945 wusste und weiß, dass Komik die beste Antwort auf die »positiven« Züchtungsphantasien der Nazis war. Herzlichen Dank an den Künstler und sein Publikum!

Im September 1987 ging es erneut nach Berlin. Dieses Mal mit dem Leistungskurs Deutsch. Wir wohnten in Kreuzberg, ganz in der Nähe der Mauer und der ›Amerika Gedenkbibliothek‹. Über die räumliche Verteilung von Bibliotheken informierte ich mich schon damals zuerst, wenn’s in eine unbekannte Stadt ging. Reisen von Schulklassen mussten durch mindestes zwei Erwachsene begleitet werden. Neben unserem Deutschlehrer Peter Lehmann (* 1940) begleitete uns seine Ehefrau Gisela Lehmann (1925–2009). Beide entwickelten ein gutes Verhältnis zu mehreren Schüler*innen. Die Reise wurde aus Steuermitteln subventioniert. Im Gegenzug mussten wir an einem Bildungsprogramm teilnehmen. Es ging u. a. zur ›Gedenkstätte Plötzensee‹ und nach Ost-Berlin, für einen ganzen Tag. Gruselig war mir in den U-Bahn-Strecken, die teilweise unter Ost-Berlin verliefen: ›Geisterbahnhöfe‹ hießen die. Ansonsten gefiel mir Berlin sehr gut. Nur die zu überwindenden Entfernungen störten mich.

1987, Spätherbst: Beginn meiner Beschäftigung mit Carl Schmitt (1888–1985) und Ernst Forsthoff (1902–1974) aufgrund von Erzählung Gisela Lehmanns, der Ehefrau meines Deutsch- und Philosophielehrers in der Oberstufe. Gisela Lehmann (1925–2009), vormals Gisela Iglberger, geborene Reinhard, war nach 1945 die Sekretärin von Prof. Dr. jur. Ernst Forsthoff gewesen, auch nach dessen Pensionierung. Peter Lehmann hatte sie auf einem der ›Ebracher Ferienseminare‹ kennengelernt, die Forsthoff von 1957 bis 1971 veranstaltete. Beide schwärmten von diesen Ferienseminaren. Gisela erzählte über die Jahre hinweg viel über diese Seminare. Martin Heidegger (1889–1976) habe teilgenommen. Aber auch Jürgen Habermas (*1929). Das Ehepaar blieb in Kontakt mit Carl Schmitt bis weit in die 1980er Jahre hinein. Meine über die Jahrzehnte immer wieder erneuerten Hinweise auf längst veröffentlichte Nachweise, dass Carl Schmitt mindestens von 1933 bis Ende 1936 ein Nazi gewesen sei, störten sie nicht. Gisela verehrte Carl Schmitt. Peter verehrte Gisela.

Giselas Verehrung für Schmitt war nicht die Verehrung für einen Judenhasser. Sie verehrte den Mann Carl Schmitt. Einmal zeigte sie mir ein Porträtfoto des mittelalten Carl Schmitt, wedelte mit ihm unter meiner Nase und fragte: ›Kann so ein Mann böse sein?‹. Ich war hinreichend überrascht und schwieg. Viele Jahre später äußerte ihr verwitweter Ehemann sanft die Vermutung, dass auch Gisela zu den vielen Geliebten Carl Schmitts gehört habe. Mir gegenüber hatte sie das nie geäußert.

Aus anderen Erzählungen Giselas wusste ich, dass ihr erster Ehemann gewalttätig gegen sie gewesen war. Durch die Arbeitsaufnahme bei Prof. Ernst Forsthoff als Sekretärin und den Kontakt zu Schmitt konnte sie sich scheiden lassen: Finanzielle Unabhängigkeit.

Gisela war sicherlich kultur-konservativ. Mozart-Opern waren so aufzuführen wie zu Mozarts Zeiten. Brechts Oper wie zu Brechts Zeiten. Hass gegen irgendwen zeigte sie in meiner Anwesenheit zu keinem Zeitpunkt. Eine tiefsitzende Abneigung gegen alles Linke, das für sie vor allem Gleichmacherei war, gab es zweifelsfrei. Ihre Lieblingsbeispiele waren der Dirigent und der Kapitän. Mein Gegenbeispiel war die Stimmgleichheit in der Gesetzgebung (›one man, one vote‹) und die Gleichheit in der Gesetzesunterworfenheit, insbesondere unter die Strafgesetze.

Gisela und Peter Lehmann werden übrigens mehrfach in dem ›Briefwechsel Ernst Forsthoff – Carl Schmitt 1926–1974‹ erwähnt, der von Dorothee Mußgnug (* 1940), Reinhard Mußgnug (* 1935) und Angela Reinthal (* 1966) in Zusammenarbeit mit Gerd Giesler (*1940) und Jürgen Tröger 2007 im Berliner Akademie-Verlag veröffentlich wurde. Im Personenregister finden sich auf S. 584 die Seitenangaben zu den Erwähnungen der beiden. Ihre Heirat vom 3. Januar 1969 bereitete Carl Schmitt die Sorge, dass Forsthoff nun eine wichtige Unterstützung seiner wissenschaftlichen Arbeit durch seine langjährige Sekretärin verlieren werde:

Nr. 272 Carl Schmitt an Ernst Forsthoff aus Plettenberg, 14. Januar 1969

Lieber Herr Forsthoff,

[1] […]

[2] Die Nachricht von der Verheiratung Frau Iglbergers hat mir natürlich einige besorgte Fragen nahegelegt; denn Ihre wissenschaftliche Arbeit lässt sich nicht mit den Methoden meiner Einsiedler-Bohème ohne Büro und Sekretariat bewältigen. […]

(Briefwechsel Ernst Forsthoff – Carl Schmitt 1926–1974. Berlin: Akademie-Verlag 2007, S. 274)

1988, 4.–9. Februar: Schulpraktikum in der Lokalredaktion der ›Neuen Ruhr Zeitung‹ (NRZ). Wegen einer Erkältungswelle waren der Chefredakteur, Karl Wagemann, und ich alleine in dieser Woche tätig. Meine ersten Veröffentlichungen, bei denen ich nicht selbst auch Herausgeberin war. Karl Wagemann schenkte mir zum Abschied ein Exemplar seines Buchs: ›Die Stunde Null — 40 Jahre danach. Zerstörung, Demontage, Wiederaufstieg und Zukunft der Wirtschaft am Beispiel der Region Duisburg. Duisburg: Mercator-Verlag 1984.

1988, 23. Februar bis 18. September: Veröffentlichung der Pressenotiz, dass die Abteilung ›Schulkultur‹ der Stadt Duisburg und die Stadtbibliothek ›selbstgeschriebene Gedichte und Geschichten von Jugendlichen im Alter von 15 bis 21 Jahren‹ suche. Eine Jury werde die ›10 interessantesten Geschichten und die 10 interessantesten Gedicht-Einsendungen‹ auswählen und eine Auswahl der Einsendungen veröffentlichen. Als Preis für die Gewinner werde es einen Bücher-Gutschein im Wert von 30 DM geben. Einsendeschluss: 15. Mai 1998. Es gab 62 Teilnehmer am diesem LiteraturwettbewerbJugend schreibt … in Duisburg‹. Im Bereich Lyrik erhielt nur 7 statt 10 der Teilnehmer das angekündigte Preisgeld. Ich gehörte zu diesen 7 Gedichteschreiber*innen. Am 18. September 1988 fand die Preisverleihung mit Verlesung durch die Preisträger*innen im Steinbart-Gymnasium statt. Von den 30 DM kaufte ich mir die  DTV-Ausgabe von Sören Kierkegaards (1813–1855) ›Entweder—Oder‹ (1843) und las es umgehend.

7. Juli 1988: Rheinische Post: ›Junge Duisburger zwischen 15 und 21 Jahren schrieben Prosa und Lyrik‹

Die Broschüre ›Literatur in Duisburg. Jugend schreibt … in Duisburg. Gedichte und Geschichten. Eine Auswahl. Herausgegeben von der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg. Zusammengestellt anlässlich eines Schreibwettbewerbs des Kultur- und Veranstaltungsamtes und der Stadtbibliothek im Frühjahr 1988‹ wurde im September 1988 an die Preisträger verteilt. Sie lag viele Monate in der Hauptstelle und den Nebenstellen der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg kostenfrei aus. Wer mag findet im Folgenden ein PDF mit

Auszügen aus der Broschüre ›Jugend schreibt … in Duisburg‹ der Stadtbibliothek Duisburg einschliesslich meiner drei Gedichte aus dem Jahr 1988.

Gisela Lehmann war begeistert. Sie ließ sich von verschiedenen Personen bestimmt mindestens ein Dutzend Exemplare der Broschüre besorgen, um sie in ihren Freundes- und Bekanntenkreisen zu verteilen, auch in ihrem fortbestehenden Kreis aus ihrer Zeit als Sekretärin Prof. Dr. Ernst Forsthoffs in Heidelberg. Noch viele Jahre später wurde ich immer mal wieder in Heidelberg durch eine Ansprache eines Kaum-Bekannten oder Unbekannten verwirrt, dass mein Vermieter tot sei. Meines Wissens starb zu meinen Heidelberger Zeiten als Wohnungsmieterin keiner meiner Vermieter. Bezugsziel der Ansprache war die Zeile ›Der Vermieter ist tot!‹ in meinem Gedicht ›Zu Hause‹, die eine Variation des Ausrufs ›Gott ist tot‹ des ›tollen Menschen‹ in Nietzsches ›Die fröhliche Wissenschaft‹ (1882, 2. Auflage 1872) ist. Zu den Kaum-Bekannten gehörte später auch einmal Hans-Georg Gadamer (1900–2002) auf dem Marsiliusplatz, als ich berechenbar auf den gehbehinderten Dozenten Dr. Harald Pilot (1940–2018) wartete, um diesem aus seinem PKW bis zum Unterrichtsraum zu helfen. Gadamer wird mein Gedicht ›Zu Hause‹ als Ausdruck des Substanzwerts ›Idealismus‹ von Hans Frank (1900–1946), mein Gedicht ›Erwachsen-Sein‹ als Ausdruck des Frank’schen Substanzwerts ›Persönlichkeit‹ und mein Gedicht ›Stein im Strom‹ als Ausdruck der Substanzwerte ›Schicksalswilligkeit‹ oder ›Opferbereitschaft‹ gedeutet haben. Als Textauslegungen mag das angehen. Als Auslegung meiner Persönlichkeit, meines Charakters nicht. Texte, auch Gedichte, junger Menschen sind vor allem Stilübungen, insbesondere dann, wenn sie formal schon ganz gut gelungen sind. In meinem Fall war das jedenfalls so. Je nach dem, was ich so gerade in meiner Freizeit in den Jahren 1987 bis 1992 las, wirkte sich zeitnah in Gedichtskizzen aus, die ich dann ein paar Tage lang überarbeitete. Mit zunehmendem Alter schwand diese unmittelbare Wirkung von Gelesenem auf mich. Ich bedauerte das nicht. Im Gegenteil. Dichterin wollte ich nie werden. Die späteren Ansprachen auf meine Gedichte waren mir peinlich. Auch weil sie zu solchen Falschdeutungen meiner Person führen konnten.

1988, 25.–27. September: Teilnehmerin an der Veranstaltung ›Jugend im Parlament‹ des Deutschen Bundestages in Bonn auf Einladung des Duisburger Bundestagsabgeordneten der SPD Helmut Wieczorek (1934–2010). Zu diesem Zeitpunkt kannte ich bereits Kants Kategorischen Imperativ in der Darstellung der ›Kritik der praktischen Vernunft‹. Dass philosophisch ein Zusammenhang vom Selbstgesetzgebungsprinzip zur parlamentarischen Gesetzgebung in einem Staat argumentativ hergestellt werden könnte, war mir ebenfalls bereits klar. Noch wusste ich aber nicht, dass Kant selbst das im ersten Teil seiner ›Metaphysik der Sitten‹ geleistet hatte. Es dauerte auch noch einige Jahre bis ich das herausfand, da von allen Seiten mitgeteilt wurde, dass Kants ›Metaphysik der Sitten‹ nicht ernst genommen werden könne, da er beim Verfassen bereits senil gewesen sei. Das war er sicherlich nicht, wie ich im Selbststudium parallel zu Fuldas Hauptseminaren zu Hegels Staatsphilosophie im Sommersemester 1992 und Wintersemester 1992/1993 feststellte.

1988: In der 12. Jahrgangsstufe ging es in den Fächern Philosophie und Geschichte um Geschichtsphilosophie im weiten Sinne. Für das Fach Geschichte musste ich eine längere eigenständige Arbeit verfassen, da ich es zum dritten schriftlichen Abiturfach gewählt hatte. Die längere Arbeit sollte auf die Referate an den Universitäten vorbereiten. Das Abitur dokumentiert ja die allgemeine Hochschulreife der Geprüften. Ich verfasste ein Referat zum Wechselspiel von Philosophie und Industrialisierung anhand von Christoph Helferichs ›Geschichte der Philosophie. Von den Anfängen bis zur Gegenwart und Östliches Denken‹ (Stuttgart: Metzler 1985).

Anfang des Referats von Miriam Wildenauer über das Wechselspiel von Philosophie und Industrialisierung im Schulfach Geschichte (Q1 oder Q2 von 1988)

Im Schulfach Philosophie stand in der 12. Jahrgangsstufe das Thema ›Geschichtsphilosophie‹ im Lehrplan. Unser Philosophielehrer Peter Lehmann legte das Schulbuch ›Texte der Philosophie. Textband‹ des Bayerischen Schulbuch-Verlags zugrunde, das von Edgar Hunger, Richard Schottky und Lothar Zahn seit den 1960er in mehreren Auflagen herausgegeben worden war. Der Kommentarband wurde nicht benutzt. Ich kenne ihn bis heute nicht. In dem Textband werden angeblich zwei Texte von Hegel wiedergeben, und zwar in ›Kapitel 1: Entwürfe der Philosophie. Bearbeitet von Dr. Lothar Zahn‹:

Schulbuch Miriam Wildenauers im Fach Philosophie der 12. und 13. Jahrgangsstufe: ›Texte der Philosophie. Textband‹ hrsg. von Edgar Hunger, Richard Schottky und Lothar Zahn, München: Bayerischer Schulbuch-Verlag. 11. Auflage, 1. Nachdruck 1981, erster Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis

Selbstverständlich las ich alle Texte des ersten Kapitels. Der Textband bot im fünften Kapitel folgende Texte für das Gebiet ›Geschichtsphilosophie‹:

Schulbuch Miriam Wildenauers im Fach Philosophie der 12. und 13. Jahrgangsstufe: ›Texte der Philosophie. Textband‹ hrsg. von Edgar Hunger, Richard Schottky und Lothar Zahn, München: Bayerischer Schulbuch-Verlag. 11. Auflage, 1. Nachdruck 1981, zweiter Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis

Auch diese Textauszüge las ich selbstverständlich alle. Irgendwann in den ersten Monaten des Jahres 1988 bildete ich die Hypothese aus, dass mit Kant noch alles in Ordnung gewesen war — mit Blick auf die spätere Geschichte der Deutschen. Hegels Gerede von einem ›Plan Gottes‹, von dem die ›Weltgeschichte‹ eine ›Darstellung‹ sei, und dass die (menschliche) Vernunft nur das Vernehmen der Abbildung Gottes sei, war mir hingegen schon sehr suspekt:

Schulbuch Miriam Wildenauers im Fach Philosophie der 12. und 13. Jahrgangsstufe: ›Texte der Philosophie. Textband‹ hrsg. von Edgar Hunger, Richard Schottky und Lothar Zahn, München: Bayerischer Schulbuch-Verlag. 11. Auflage, 1. Nachdruck 1981, Ende des angeblichen Texts von Hegel ›Wesen und Werden des Geistes‹, S. 23

Schulbuch Miriam Wildenauers im Fach Philosophie der 12. und 13. Jahrgangsstufe: ›Texte der Philosophie. Textband‹ hrsg. von Edgar Hunger, Richard Schottky und Lothar Zahn, München: Bayerischer Schulbuch-Verlag. 11. Auflage, 1. Nachdruck 1981, Ende des angeblichen Texts von Hegel ›Wesen und Werden des Geistes‹, S. 24

1989: Ausgewachsen mit stolzen 1,87 m und erwachsen mit allgemeiner Hochschulreife! Die beiden ›Hockschen‹, die während des Zweiten Weltkriegs Kinder gewesen waren, meine Mutter und meine Patentante, hatten es geschafft, mich ›nazi-frei‹ groß zu kriegen, körperlich, seelisch und geistig, »weltanschaulich« sowieso 🙂 !

Wintersemester 1989/1990 bis einschließlich WiSe 1994/1995: Magisterstudium der Philosophie und der Mittleren und Neueren Geschichte bzw. der Osteuropäischen Geschichte an der Universität Heidelberg. — Das Geschichtsstudium an der Universität unterschritt deutlich das Niveau des Geschichtsunterrichts auf dem Gymnasium: statt Quellenstudium sollte es genügen, Sekundärliteratur der 1950er Jahre zu referieren. — Das Philosophiestudium mit ›Lehrpersonal‹ war methodologisch besser, beschränkte sich aber in den Seminaren auf die Exegese einiger weniger Seiten eines Hauptwerks der Philosophie pro Semester. Vorlesungen musste man nicht besuchen. Bald tat ich das auch nicht mehr.

1989, Oktober, 9.: Wir sind das Volk!‹ riefen die Demonstranten in Leipzig! Ich war begeistert.

> 1989, November, 9.: Bald nach Öffnung der Mauer in Berlin am 9. November 1989 veränderte sich der Ruf zu ›Wir sind ein Volk!‹. Ich war nicht länger begeistert. Hatte die ›Alldeutschen‹ die Gunst der Stunde genutzt und die friedliche Bewegung zu Gunsten einer Demokratisierung umgeleitet in eine Bewegung zu Gunsten eines größeren Deutschlands — geplant und verwirklicht durch einige wenige ›Führer‹? Spätestens nach der ›Wiedervereinigung‹ vom 3. Oktober 1990 hätte mit einer Arbeit an einer gemeinsamen, neuen Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland begonnen werden müssen. Für ihre Inkraftsetzung hätte es die Zustimmung eines gesamtdeutschen, aber auch aller Länderparlamente, die Zustimmung durch eine Volksabstimmung (nach Schweizer Vorbild) und die Zustimmung der vier Siegermächte nach deren eigenen inneren Modalitäten geben müssen. Darauf bestand ich als rechtsphilosophisches Minimum immer wieder in den Folgejahren. Prof. Dr. Hans Friedrich Fulda (1930–2023) hatte die Überzeugung mehrfach geäußert, dass für eine Verfassungsgesetzgebung zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 keine Zeit gewesen sei. Es sei gut möglich gewesen, dass Michail Sergejewitsch Gorbatschow (1931–2022) innerhalb der Sowjetunion entmachtet worden wäre. Letzteres konnte ich damals nicht beurteilen. Ich neigte aber stark der Überzeugung zu, dass das rechtsphilosophisch irrelevant war. Rechtsphilosophisch geboten war — unter Risiken des Scheiterns, die es immer gibt — zunächst die Revolution von Deutschen zu Gunsten einer Demokratisierung unter der Maxime ›Wir sind das Volk‹ zu einem Abschluss kommen zu lassen. Immerhin waren ja eben nicht nur die Demonstranten friedlich geblieben, auch die Sicherheitskräfte der DDR und der Sowjetunion verzichteten auf Gewalt. Erst danach hätte die neue DDR und die alte BRD über eine ›Wiedervereinigung‹ Verhandlungen aufnehmen dürfen. Es hätte aber auch bei einer Zweistaatenlösung bleiben dürfen. — Übrigens ist es auch heute nicht zu spät für einen Diskurs über eine neue Verfassung für das ›wiedervereinigte‹ Deutschland, die den politischen Erfahrungen Ostdeutscher und Westdeutscher gerecht wird. Sehr viele der mutigen Demonstranten in Ostdeutschland des Jahres 1989 leben ja noch. Es leben aber auch noch viele Ostdeutsche, die aus guten Gründen glaubten, von der BRD gehe wegen mangelnder Entnazifizierung eine Gefahr für die DDR aus. Dass in der BRD die Entnazifizierung mangelhaft war, zeige ich beiläufig in meinen Büchern über den akademischen Nationalsozialismus.  Nur wenige akademische Nationalsozialisten aus der Zeit des »Dritten Reichs« wählten die DDR nach 1945 als ihren Lebensort. Zu ihnen gehörte z. B. der evangelische Theologe Walter Grundmann (1906–1976).

1989–1991: Finanzierung des Studiums durch meine Halbwaisenrente und BAföG.

1.3. in den 1990er Jahren

1990, Juni 15.: Im Sommersemester 1990 wurde in der Alte Aula der Universität Heidelberg der 90. Geburtstag Hans Geog Gadamers (1900–2002) gefeiert. Studierende des Fachs Philosophie durften (zusammen mit einem Gast, nehme ich an) teilnehmen. Ich nahm teil und nahm einen Gast mit. Ein Duisburger Schulkollege, der ebenfalls 1970 geboren, aber ein Jahr später wie ich eingeschult worden war und noch den Zivildienst vor sich hatte, war zu Besuch bei mir in Heidelberg, weil er überlegte, ebenfalls in HD Philosophie zu studieren. Frühzeitig genug hatten wir uns in den Seitenrängen links von den Eingängen, weit vorne zwei Plätze gesichert. Gadamer saß in der ersten Reihe und lauschte den Ansprachen und Vorträgen, wenn er nicht gerade kurz einnickte. Spannend war ein Zuspätkommen. Die Haupttüren wurden vernehmlich aufgestoßen. Den Hauptgang entlang schritt ein Mann mittleren Alters in so etwas wie einer Tracht, ähnlich frisiert wie Martin Heidegger in dessen mittleren Jahren. Das fiel mir selbst auf, da ich bereits in Víctor Farías’ (*  1940) Buch ›Heidegger und der Nationalsozialismus‹ (1989) rumgelesen hatte. Geraune. Geraune. Geraune. Offensichtlich und offenhörbar gehörte der Auftritt des Heidegger-Doubles nicht zum geplanten Festakt. In unserer Nähe flüsterte jemand: ›Günter Figal!‹ (1949–2024). Ob der Verspätete sich dann irgendwo hinsetzte oder die Aula wieder verließ, erinnere ich nicht mehr. Ich unterließ es, den Auftritt zu interpretieren. Mir fehlten dafür Informationen. Der Name ›Günter Figal‹ sagte mir nichts.

In einer Pause oder nach Ende des Festakts schlug mein Gast vor, wir könnten jeweils ein angebotenes Exemplar einer Publikation Gadamers kaufen und versuchen, Gadamer zu einer Unterschrift zu bewegen. Jeder von uns kaufte das Günstigste, das gekauft werden konnte. Das war: Hans-Georg Gadamer: Hegels Dialektik. Sechs hermeneutische Studien. Tübingen: Mohr (Siebeck) 1980. Auch gelang es uns, Gadamer zu einer Unterschrift zu bewegen. Wir begaben uns in seine Nähe und fragten ihn einfach. Er war nicht überrascht und unterschrieb:

Signatur Hans-Georg Gadamers vom 15. Juni 1990, dem Tag des Festakts der Universität Heidelberg in der Alten Aula anlässlich seines 90. Geburtstages, in Miriam Wildenauers Exemplar von: Gadamer: ›Hegels Dialektik. Sechs hermeneutische Studien‹, Tübingen: Mohr (Siebeck) 1980.

Spätestens seit dem Festakt wusste ich, dass der alte Mann, der häufig in der Institutsbibliothek des Philosophischen Seminars zu sehen war, Hans Georg Gadamer war.

1990, August und September: Während der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 1990 las ich viele Texte Walter Benjamins (1892–1940), um eine werkimmanente Interpretation des Textes ›Geschichtsphilosophische Thesen‹ zu entwickeln. Ich benutze den Band ›Zur Kritik der Gewalt‹ der Edition Suhrkamp (Band 103). Der Text  ›Geschichtsphilosophische Thesen‹ sei der letzte Text Bejamins, an dem er gearbeitet habe, als er sich am 26. September 1940 in Portbou (Spanien) tötete, um nicht den Nazis in die Hände zu fallen. Erstmalig sei der Text 1942 veröffentlicht worden. Hauptergebnis meiner Proseminarhausarbeit war es, dass der Titel von den Herausgebern schlecht gewählt worden sei. Es seien keine Thesen, sondern so etwas wie barocke Embleme, allerdings vollständig in Schriftform. Um dieses Ergebnis zu erreichen, hatte ich u. a. sein Buch ›Ursprung des deutschen Trauerspiels‹ (1928) gelesen, das vordergründig ein Buch über Trauerspiele (Dramen) in deutscher Sprache zu Zeiten des Barocks, zu Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs, ist. Leiter des Proseminars im SoSe 1990 war der Lehrbeauftragte Dr. Horst Folkers (* 1945). Im Proseminar waren von verschiedenen Autoren Texte zur Geschichtsphilosophie gelesen und disuktiert worden, u.a. auch von Karl Löwith (1897–1973). An dem Text Benjamins reizte mich seine Form. Das Gedichtschreiben hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz aufgegeben.

In derselben vorlesungsfreien Zeit schrieb ich eine zweite Hauarbeit für den ersten Teil des Interpretationskurses über den Anfang von Hegels ›Wissenschaft der Logik‹, der im SoSe 1990 unter Leitung von Prof. Dr. Hans Friedrich Fulda (1930–2023) begonnen hatte. in meinem ersten Semester war ich für zwei Sitzungen in den zweiten Teil des Interpretationskurses Fuldas über Hegels ›Phänomenologie des Geistes‹ kurz erschienen. Ich verstand nicht viel. Das fand ich völlig angemessen, da ich ja am IK1 nicht teilgenommen hatte, und blieb weg. Der Duisburger Schulkollege, der mich zu meinem 20. Geburtstag in Heidelberg besuchte und dabei Gast des Festaktes anlässlich von Gadamers 90. Geburtstag am 15. Juni 1990 wurde (nennen wir ihn fälschlich Hektor), hatte mir von Fulda vorgeschwärmt. Größter lebender Hegel-Interpret, oder so ähnlich. Dass ich die Chance habe, bei Fulda Hegels Logik zu studieren, während er noch die Schulbank drücken müsse. Er bat mich, ihm in Briefen von den Sitzungen zu berichteten. Das tat ich. Ich bin hilfsbereit. Sein Gymnasiallehrer in Philosophie war Wolfgang Weimer (* 1949). Was die beiden an Hegels Logik und Fulda reizte, erzählten sie mir nicht. Zum Interpretationskurs gab es ein Tutorium, an dem ich teilnahm. Meine Erstfassung der Proseminarhausarbeit zum IK1 über Hegels ›Wissenschaft der Logik‹ wurde von der Tutorin einen halben Tag lang bei von ihr vorzüglich gekochtem asiatischen Essen auseinandergenommen. Ergebnis: Mein Text sei viel schlechter als meine Wortbeiträge. Fulda erwarte aber von mir schriftlich mehr als mündlich. Ich solle den Text überarbeiten. Tat ich dann. Kurz bevor das Wintersemester 1990/91 begann, wollte ich aber nicht mehr. Zeitaufwand und Gegenleistung (IK1-Schein) schienen mir schon nicht mehr zusammen zu passen. Zu meiner Verwirrung entschied Fulda in der ersten Sitzung, dass der zweite Teil des Interpretationskurses zu Hegels Logik  ab der zweiten Sitzung mit der Lektüre der Teilnehmer meines Textes zur Daseinslogik beginnen solle. Kopien wurden erstellt und zugänglich gemacht, ich musste von vorne referieren. Auch gut. Das unangemessene Verhältnis von Zeitaufwand und Gegenleistung verbesserte sich anschliessend. Fulda war nämlich bereit, eine durch die Seminardiskussion überarbeitete Version meiner Proseminarhausarbeit als Zwischenprüfungshausarbeit zu akzeptieren. Zügig erstellte ich die Überarbeitung und gab sie ab. Von mir aus tat ich nichts weiter. Er tat dann aber etwas, das ich im nächsten Eintrag beschreibe.

1990–1995: Zum Studium der Philosophie in Heidelberg gehörte in der damaligen Zeit wesentlich der Besuch ›einschlägiger‹ Restaurants und Weinstuben, da Gadamer mit allerlei Leuten an bestimmten Orten philosophierte. So die Gerüchteküche, die sich als wahr herausstellte. Zu seinen Stammlokalen zählten die Weinstube ›St. Florian‹ in der Floringasse und das Hotelrestaurant ›Weißer Bock‹, das damals noch den Charme einer Gaststätte eines Provinzbahnhofs der 1950er Jahre hatte. Da der Preis für 0,4 Liter Export-Bier im ›Bock‹ nur 10 Pfennige über dem Preis für 0,5 Liter Export-Bier im ›Studihaus‹ des Studentenwerkes im Marstall lag, konnten Studierende aufwandsarm zur Philosophen-Beobachtung übergehen. Nach und nach wurden andere Stammlokalitäten anderer Philosophen Heidelbergs durch Studierende aufgespürt und selbst frequentiert. Das konnte auch lehrreich sein.

Am lehrreichsten für mich war damals die Beobachtung einer Szene zwischen Gadamer, Prof. Reiner Wiehl (1929–2010) und Professor Hans Friedrich Fulda, die mit 2 oder 3 weiteren Männern an einem der kleinen Tische des Florians gesessen hatten. Als Gadamer anhob, sich aus der Weinstube zu entfernen, drängte der längere Fulda den kleineren Wiehl ab, der sich dagegen wehrte, um selbst Erfolg und Ehre zu ergattern, Gadamer in den Mantel geholfen zu haben. Das war mir sehr peinlich, für beide. Das Gerangel zwischen Fulda und Wiehl offenbarte, dass es sich nicht um ein leicht übertriebenes Höflichkeitsverhalten handelte. Hier ging es um Konkurrenz von Schülern gegenüber ihrem Meister. Fulda und Wiehl waren zu dem Zeitpunkt allerdings schon älter als 60 Jahre. Pennälerhaftes Verhaten 60-jähriger ist peinlich. Ich sorgte mich auch ein wenig um meinen Ruf. Immerhin galt ich bereits als ›Schülerin‹ Fuldas. (Lustig war hingegen zu einem anderen Zeitpunkt Fuldas Versuch mir in meine Jacke zu helfen. Ging gar nicht. Ich meinte, weil ich so lang war. Er meinte, weil ich rumzappelte. Wir beendeten das dann, beide kichernd. (Übrigens hatte ich bei Wiehl zeitgleich zu Fuldas Interprepationskurs über Hegels ›Wissenschaft der Logik‹ dessen Interpretationskurs über Spinoza Ethik besucht. Da Wiehl sich in seinen Lehrveranstaltungen in der Regel nur mit all seinen Mitarbeiter*innen unterhielt, die  anwesend sein mussten, gefielen mir Fuldas Lehrveranstaltungen deutlich besser, da Fulda sich der Niederung eines Gesprächs mit mir nicht entzog.)

Langfristig waren Gerüchte der Heidelberger Altstadt über Hans-Georg Gadamer Zustimmung zum »Dritten Reich« lehrreicher. Es gab vor allem zwei Gerüchte, die hinter vorgehaltener Hand in den Restaurants und Weinstuben weitergegeben wurden und von denen mir nicht klar war, ob es eine Überlappung zwischen ihnen gab: 1. Es gebe fragwürdige Schriften Gadamers, die zu Zeiten des »Dritten Reichs« veröffentlicht worden seien. 2. Gadamer habe eine seiner Schriften nach Veröffentlichung versucht ungeschehen zu machen, indem er versucht habe, die Gesamtauflage in seinen Besitz zu bringen. Damit sei er sehr erfolgreich gewesen. — Einmal wurde ich Zeugin eines Streitgesprächs im ›Weißen Boch‹ zwischen Gadamer und älteren Studierenden, die ihn nach seiner Beurteilung des »Dritten Reichs« fragten. Die Frage war mehr als angemessen, da Gadamer — im Unterschied zu unserer Professorengeneration — nicht zur Zeiten der ›Hitler-Jugend‹ sozialisiert worden war, sondern im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Hans-Georg Gadamer (* 1900) war unleugbar erwachsener und gebildeter Zeitzeuge der Entstehung, des Daseins und des Vergehens des »Dritten Reichs«. Die mitschwingende Ablehnung des »Dritten Reichs« durch diese Studierenden erboste ihn. Er scheute nicht, seine Wut zu zeigen. Er ging aber nicht soweit, eine Zustimmung zum »Dritten Reich« zu äußern. Er wollte über anderes reden, über anderes gefragt werden. Damit verhielt sich Gadamer wie die meisten seiner Generationsgenossen gegenüber Deutschen, die nach 1945 geboren wurden.

Zum Studium der Philosophie in Heidelberg gehörte in der damaligen Zeit wesentlich auch der Besuch von Gastvorträgen, die in der Regel im Hegelsaal stattfanden. Über die vielen Jahre hinweg waren einige Philosophen zu Gast. Auch US-Amerikaner. Ich erinnere mich an Donald Davidson (1917–2003) und Michael Friedman (* 1947). Davidons hielt einen Vortrag über Selbstbetrug, der hauptsächlich in der Auslegung eines Romans bestand. Ich hatte hingegen erwartet, dass er einen Vorschlag machen würde, wie das denn überhaupt gehe: sich selbst betrügen. Dank einer Ermunterung von Dr. Loiuse Röska-Hardy, in deren Nähe ich zufällig saß, traute ich mich auf Englisch Davidson zu fragen, ob er nicht meine Erwartung an sein Thema erfüllen möge. Er mochte nicht, sondern meckerte irgendetwas über Subjekt-Philosophen, meine ich. Der Vortrag von Friedman gefiel mir sehr gut, so gut, dass ich gar nicht wusste, was ich hätte fragen sollen. — Wäre die Absage der DFG für die zweite Phase des Emmy-Noether-Programms früher erfolgt, hätte ich versucht, in den USA zu bleiben. Stanford wäre meine erste Wahl gewesen.

Am unangenehmsten ist mit das »Gespräch« nach dem Vortrag des US-Amerikaners Robert Palmer über das Heil in der Kunst nach Heidegger in Erinnerung. Der Vortrag war nicht gut. Schon sprachlich war ihm kaum zu folgen. Der Vortragsraum war auch sehr leer, da uns Studierenden Robert Palmer durch seinen Daueraufenthalt in der Institutsbibliothek bereits bekannt war (der mit der oragne-farbenen Tupperdose voller Zucker). Gadamer war da. Und wurde bereits während des Vortrags ärgerlich. Anwesend war auch Erwin Tegtmeier, der in dem Semester einen Lehrauftrag bei den Heidelberger Philosophen innehatte. Herr Tegtmeier eröffnete das »Gespräch« mit einem Hinweis auf Picassos ›Guernica‹ und der Frage, wie Palmer meine, dass Heidegger dieses Gemälde unter der Vorgabe, Kunst drücke irgendwie immer Heil aus, ausgelegt hätte. Tegtmeier schaffte es nur gerade so, seine Frage zu stellen. Da fing Gadamer mit seinem Stock auf den Tisch zu schlagen an und schrie etwas von ›linkem Geschwätz‹, natürlich würde auch dieses Gemälde ein Heil ausdrücken, da es Kunst sei — oder so ähnlich. Tegtmeier war nicht (hinreichend) eingeschüchtert und versuchte zu erklären, weshalb man anderer Meinung sein könne. Und blickte dabei uns Studierende an, um Gadamer daran zu erinnern, vor welchem Publikum sie gerade miteinander sprächen, meinte ich. Es half nichts. Gadamer wetterte weiter. Als nächstes versuchte ein Doktorand oder Habilitant Wiehls die Situation zu retten, indem er irgendetwas Längeres über Heideggers Philosophie der Kunst erzählte. Die Betonung liegt auf ›irgendetwas‹. Mein Eindruck: der wollte nur ablenken. Erfolglos. Gadamer brüllte ihn zusammen und verkündete, wer so etwas erzähle, dürfe an ›seinem Hause‹ nicht promoviert/habilitiert werden. Bei Satzende verließ ich laut den Hegel-Saal und Wiederholung des Worts ›Tyrann‹. Ich glaube ich ahnte zu diesem Zeitpunkt bereits, dass Gadamer den Sachverhalt völlig richtig beschrieben hatte: es war ›sein Haus‹, gegen sein Veto konnte niemand in Heidelberg promoviert/habilitiert werden. Sicher bin ich mir, dass ich zu em Zeitpunkt noch nicht ahnte, dass Gadamer aber auch darüber entschied, wer wann wie promoviert oder habilitiert werden würde. Es dauerte aber nicht mehr lange, dann wusste ich auch das. Erkennbar wurde das als es darum ging, die Nachfolge Fuldas 1994—1995 zu regeln.

1991–1995: Finanzierung des Studiums als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes und durch die Halbwaisenrente, die auf das Stipendium wie auch zuvor auf das BaföG angerechnet wurde. Finanzielle Verbesserung: 150 DM im Monat durch das Büchergeld + geringere BaföG-Darlehenssumme. Im Lebenslauf aus dem Jahr 1991 für den Antrag auf Aufnahme ist u. a. Folgendes zu lesen:

„Mein Interesse an der Geschichte ist ein alter Vertrauter […] mein Oberstufenunterricht Geschichte hat mich entscheiden lassen, Geschichte auch zu studieren. Quelle dieses Interesses war und ist, meine Unfähigkeit die Ereignisse von 1933 bis 1945 so zu begreifen, daß sie mir erklärlich würden, ohne je verständlich sein zu können, zu dürfen. […] So haben sich meine Befürchtungen, Philosophie zu studieren, bestätigt. Zwar stand die Entscheidung dafür bereits seit der 11. Klasse fest, doch aus einer kleinlichen Angst, einem Sucht-Phänomen Philosophie zu erliegen, wählte ich zuerst ›Mittlere und Neuere Geschichte‹ zu meinem Magister-Hauptfach. Doch nach einem Semester war es unübersehbar, daß aus mir nie eine „richtige“ Historikerin werden würde — selbst mein Zugang zur Geschichte war vornehmlich philosophischer Natur. So wechselte ich zum 2. Semester auf Philosophie im Hauptfach und bereue es — trotz eingetretener Besessenheit — nicht. Mein Berufswunsch, in der Universität unterzukommen, ist Ausdruck dessen. Es ist aber durchaus denkbar, daß die nächsten Jahre, meine Neigung gesellschaftlich wirksam zu sein, wiedersehen werden, so daß dann der Beruf der Journalistin reizvoller werden würde.“

Lebenslauf Miriam Wildenauers als Teil ihres Antrags auf Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes

Prof. Hans Friedrich Fulda hatte mich vorgeschlagen. Grundlage seines Vorschlages war meine Zwischenprüfungsarbeit über die Daseinslogik von Hegels ›Wissenschaft der Logik‹. Er hatte mich in einer Pause seiner drei-stündigen Lehrveranstaltung ›Interpretationskurs II: Hegels Wissenschaft der Logik‹ leicht verärgert aufgefordert, endlich mal in seiner Sprechstunde zu erscheinen. Falls ich zu dem Zeitpunkt schon Kenntnis von der Existenz von Sprechstunden von Professoren hatte, dann nahm ich sicherlich an, dass die nur aufzusuchen waren, wenn man irgendein Problem hatte, wie z. B. eine längere Abwesenheit wegen Krankheit, oder so. In der Sprechstunde entspann sich ein kleines Streitgespräch. Fulda wollte mich vorschlagen, ich wollte nicht vorgeschlagen werden. Er war geschickt. Er teilte die Einsicht mit, dass es von seiner Seite nicht in Ordnung wäre, einfach so meine Gründe für meine Ablehnung zu erfragen. Er bot an, er werde meinem Bericht meiner Gegengründe mit einem Bericht seiner Gegenstücke an Lebenserfahrung kontern. Dem stimmte ich (aus Neugier) zu und berichtete. Kern meines Berichts war die Mitteilung meiner Abneigung gegen isolierte Eliten-Klüngel. Er berichtete irgendetwas über die Freuden isolierten Eliten-Klüngel. Er überzeugte mich nicht. Trotzdem willigte ich ein, von ihm vorgeschlagen zu werden, unter der Bedingung, dass er nicht erwarten dürfe, dass ich künftig erneut ähnlich gute Leistungen erbringen würde. Das Erbringen der Leistung sei nämlich sehr zeitaufwändig gewesen. Zu zeitaufwändig, wie ich bereits meinte. Mit Beginn des Studiums hatte ich keine Zeit mehr für Sport. Das störte mich bereits. — Über sich erzählte Fulda, dass er aus Stuttgart stamme, dass sein Vater Architekt und seine Mutter Malerin gewesen sei. Er sei über seinen Vater stark durch die evangelische Kirche geprägt worden. Das habe ihn und seine Familie zum Glück in Distanz zu den Nazis gehalten. Die Kriegsjahre habe er (ganz oder teilweise) in einem Internat der evangelischen Kirche in Urach verbracht. Auf Druck seines Vaters habe er mit einem Brotstudium begonnen, der Jurisprudenz. Bald habe er sich dann aber gegen seinen Vater durchgesetzt und mit einem Philosophie-Studium in Frankfurt begonnen. Dort habe er bei Theodor W. Adorno (1903–1969) und Wolfgang Cramer (1901–1974) studiert. Cramer habe ihm besser gefallen. Mit dessen Sohn, Konrad Cramer (1933–2013), sei er bis dato befreundet. Reiner Wiehl habe er bei Wolfgang Cramer kennengelernt. Cramer sei aber zu ohnmächtig gewesen, seinen Schülern eine Universitäts-Karriere zu verschaffen. Deswegen habe Professor Cramer Reiner Wiehl und ihn selbst dann zu Gadamer nach Heidelberg geschickt. Fulda empfahl mir, Wiehl um das erforderliche Zweitgutachten zu bitten.

Das erforderliche Zweitgutachten erstellte Professor Reiner Wiehl (1929–2010). Er hatte sich vorab sinnvollerweise eine Kopie meiner Arbeit zu Hegels ›Wissenschaft der Logik‹ erbeten. Nach kleineren Anfangsschwierigkeiten bezüglich der Verteilung unserer Leiber in seinem Büro (er unter 1,60 m; ich fast 1,90 m) entwickelte sich ein angenehmes Gespräch über Philosophie, in das auch Biographisches von ihm und mir einfloss. Beiläufig erwähnte Wiehl, dass er nach den Maßstäben der Nürnberger Rassengesetze teilweise Jude sei. Jüdische Verwandte seien deportiert und ermordet worden. Er selbst habe deswegen über einige Jahre hinweg im Selbststudium einen Teil des Abiturwissens erwerben müssen. Das sei für sich genommen weiter nicht schlimm gewesen. Schlimm sei aber die Isolation als Jugendlicher gewesen. Zum Abschied schüttelte er intensiv länger meine Hand. Unser Längenunterschied, der ihm am Anfang des Gesprächs deutlich unangenehm war, störte ihn nicht mehr. Seine letzten Worte waren: ›Ich wünsche mir, dass Sie unserem Haus möglichst lange erhalten bleiben!‹ (Den Grund für meine Abneigung gegen seine Lehrveranstaltungen hatte ich ihm beiläufig in diesem Gespräch mitgeteilt. Er billigte mein künftiges Fernbleiben).

Von Horst Folkers hatte ich Anfang des Jahres 1991 noch nichts über meine Proseminarhausarbeit über Walter Benjamins Geschichtsphilosophie gehört, obwohl ich die bereits vor Beginn des WiSe 1990/1991 abgegeben hatte. Wegen Fuldas Vorschlagsabsicht für die Studienstiftung schrieb ich ihm und erklärte ihm die Lage ungefähr mit folgenden Worten: Wenn wider Erwarten eine gute oder sehr gute Note für die Arbeit möglich sei, wäre es hilfreich, wenn ich den Nachweis bis zum Termin xy erhalten würde, da ich bis dahin alle Unterlagen für den Aufnahmeantrag in die Studienstiftung abschicken müsse. Plötzlich ging alles sehr schnell. Es gab einen Termin für eine Besprechung und eine Schein-Übergabe im Februar 1991. Herr Folkers war von meinem Text begeistert und gab mir eine 1,0. Er kritisierte aber mein Anschreiben wegen des ›wider Erwarten‹. Ich hatte den Ausdruck gewählt, weil die Korrektur sich hingezogen hatte. Er interpretierte ihn anders, irgendwie als Ausdruck eines Charakterzugs, den ich abzulegen hätte, um erfolgreich zu sein. Zu meiner nachhaltigen Irritation empfahl er mir zur Überwindung des angeblichen Problems die Heirat mit einem Professorensohn. Das seien Menschen, die die Luft, die sie atmeten, als für sich daseiend empfänden. Wäre das wahr, wäre das ja ein Grund, so jemanden nicht zu heiraten. Das war und ist meine Überzeugung. Der Rat erlaubte mir aber über die Jahre hinweg lustige Spiele: Beobachtung von Männern unter der Erscheinung—Wesen—Relation, die dem Rat von Horst Folkers zu Grunde lag: 1. Erscheinung: Verhielt sich x so als ob er die Luft, die er atmete, als für sich daseind empfand? 2. Wesen: War x ein Professorensohn?

1992, Januar: Laut Prüfungsordnung musste man auch einen Leistungsnachweis zum zweiten Teil eines Interpretationskurses erbringen. Zum zweiten Teil von Fuldas Interpretationskurs gab ich Ende Januar 1992 eine längere Hausarbeit zur Behandlung der Reflexion in Christian Wolffs (1679–1754) und Alexander Baumgartens (1714–1764) Metaphysiken und Immanuel Kants ›Kritik der reinen Vernunft‹ ab. In der Einleitung hatte ich auf Hegels Text ›Glauben un Wissen‹ aus dem Jahr 1802 verwiesen. Dort bezeichnete Hegel Kants Philosophie als ›Reflexionsphilosophie der Subjektivtät‹. Hätte Kant dieser Bezeichnung zugestimmt? Das würde ich wissen wollen. Haupttext meiner Untersuchung war das Amphiboliekapitel der ›Kritik der reinen Vernunft‹ (KrV). Die  KrV war ich seit dem 24.12.1986 durch ein Weihnachtsgeschenk meiner Hockschen am Kennenlernen. Dass ich Christian Wolff und Alexander Baumgarten behandelte, lag an der damalogen (Un-)Sitte der Heidelberger Philosophen nicht Kants Haupttexte zu diskutieren, sondern Notizen Kants, die dieser zu Werken von Baumgarten gemacht hatte. Baumgarten wiederum verwies auf Christan Wolff. — Als Reaktion auf meine längere Hausrabeit bot mir Fulda an, die Arbeit als Magisterarbeit anzuerkennen. Zur inhaltichen Besprechung riet er mir, die Arbeit Dr. Harald Pilot (1940–2018) zu schicken. Pilot sei der Kant-Experte des Hauses. Das Angebot auf Magistrierung lehnte ich mit der Begründung ab, dass ich erst im 5. Fachsemester sei, aber bis einschließlich des 11. Fachsemster finanziert sei — durch das Stipendium oder auch nur durch BaföG, falls eine endgültige Aufnahme in die Studienstiftung nicht gelänge. Fulda war verärgert, musste meine Ablehnung aber akzeptieren. Seinem Rat, die Arbeit Harald Pilot zu schicken, folgte ich. Die Besprechung begann an einem Samstag um 14 Uhr und endete am Sonntagmorgen gegen 1 Uhr. Ich war völlig fertig, seit Stunden. Immerhin nahm ich noch den letzten Satz auf: ›Alles in allem, eine gelungene Arbeit‹. Spontan war das nicht nachvollziehbar, da er zurvor fast jeden einzelnen Satz durch Nachfragen zu verbessern empfahl. Nachdem ich mich am Folgetag erholt hatte, glaubte ich ihm. Immerhin waren meine Sätze so gut, dass klar war, wie sie verbessert werden sollten. Pilot war wie Fulda ein Schüler Dieter Henrichs (1927–2022). Beide verehrten Hernich als Meister und als Menschen. Fulda war auch Schüler Hans-Georg Gadamers. Dieser habe ihm aber nach Fuldas Promotion erlaubt, zu Dieter Henrich zu wechseln und dessen Assistent zu werden. — Dass es dafür anscheinend eine Erlaubnis brauchte und der Erlaubnis-Empfänger dankbar von ihr noch Jahrzehnte später berichtete, war mir zu Recht sehr suspekt. Offensichtlich hatte ich es mit einem Männerkreis mit ungewöhnlichem Bindungsgefüge zu tun. — Am 1. Oktober 2005 wurde ich Nachfolgerin Harald Pilots, nachdem Harald aus Altersgründen seine Dauerstelle im Mittelbau des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg verlassen hatte.

1993, 10.–13. Juni: Meine erste und einzige Teilnahme an einerm der großen, alle sechs Jahre stattfindenden Internationalen Hegel-Kongresse der ›Internationalen Hegel-Vereinigung‹. Thema dieses Kongresses war ›Vernunftbegriffe in der Moderne‹. Präsident der Hegel-Vereinigung war Prof. Hans Friedrich Fulda. Er hatte Heidelberger Philosophiestudierende gebeten, die nicht seine HiWis waren, am Kongreß teilzunehmen, da erfahrungsgemäß immer unvorhergesehene Arbeiten anfielen. Aus Neugier folgte ich der Bitte. Ich half Verlagsbroschüren in Kongreßbeutel zu sortieren. Ich half einem Russen, der in der Eingangshalle erschienen war und irgendetwas fragte. Ich wurde aus einem Vortragsraum rausgeholt, da ich für mein Studium der Osteruopäischen Geschichte Russisch gelernt hatte. Der Russe hatte nichts mit den Hegelianern zu tun. Er wollte etwas über Parkgelegenheiten für seinen PKW wissen. Als Radfahrerin konnte ich ihm nicht weiterhelfen. Trotz der unbezahlten Hilfsdienste konnte ich aber an einigen ›Colloquien‹, an der ›Öffentlichen Abendveranstaltung‹ und an Vorträgen der ›Foren freier Kurzvorträge‹ teilnehmen. Den Hauptvortrag des Kongresses hielt Michael Theunissen (1932–2015) unter dem Titel ›Vernunft, Mythus und Moderne‹:

erste Öffentliche Abendveranstaltung des Internationalen Hegel-Kongresses ›Vernunftbegriffe in der Moderne‹ der Internationalen Hegel-Vereinigung am Donnerstag, den 10. Juni 1993 (Ausschnitt aus dem Programmheft)

Vor der Hilfsbitte Fuldas hatte ich das Programmheft studiert. Mein Hypothese zu Hegel von 1988, dass in dessen Philosophie eine Hybris am Werk war, die gefährlich war, auch politisch, auch mit Blick auf die spätere Geschichte der Deutschen, schien kein Kongressteilnehmer zu teilen. Das ›Colloquium VII‹ befasste sich zwar teilweise mit der Frage ›Zerstörung der Vernunft‹. Das Problem schien für die Colloquiumsteilnehmer aber erst nach Hegel aufgetreten zu sein. Da ich am 11. Juni 1993  abends meinen 23. Geburtstag gefeiert hatte, nahm ich an diesem Colloquium aber nicht teil.

Colloquium VII des Internationalen Hegel-Kongresses ›Vernunftbegriffe in der Moderne‹ der Internationalen Hegel-Vereinigung am Samstag, den 12. Juni 1993 (Ausschnitt aus dem Programmheft)

Ich hatte mir fast ausschließlich die Vorträge der Hegel-Forscher angehört, die Fulda in Heidelberg gelobt hatte. Insgesamt gefielen mir die Umgangsformen der Herren untereinander überhaupt nicht. Es ging zweifelsfrei nicht um ein Von-einander-Lernen. Stattdessen ging es um Sozialkontrolle: Berücksichtigte Person P1, die vortrug, die angeblichen Forschungsergebnisse der Person P2, die zuhörte und anscheinend ranghöher war? Falls ja, wurde das lobend von einem Schüler von P2 erwähnt. Falls nein, attackierte P2 selbst P1. Das war eindeutig nichts für mich. Fulda versuchte spätter immer wieder dieses Gebaren zu verteidigen. Es sei nötig. Er überzeugte mich nicht. Noch später meinte er, die kleineren Tagungen der Hegel-Vereingung seien beser. Ich geriet mal in eine. Bubner war inzwischen Präsident der Vereinigung. Die kleinere Tagung fand in Heidelberg statt. Ich war geschäftsführende Assistentin des Philosophischen Seminars und wurde um irgendeine logistische Unterstützung gebeten, die ich nicht verweigern wollte. Ich bin hilfsbereit. Als Dank sollte ich an einem Essen in einem Altstadt-Restaurant teilnehmen. Ich kam an dem Tisch mit Prof. Rüdiger Bubner (1941–2007) und seinen Heidelberger Mitarbeitern zu sitzen. Etwas weiter weg saß Ludwig Siep (* 1942). Da wäre ich lieber zum Sitzen gekommen. Es ereignete sich eine weitere Exemplifikation des Spiels ›Sozialkontrolle‹, in das ich durch direkte Ansprache Bubners hineingezogen wurde, was mir unangenehm war. Er hatte seinen Mitarbeiter die Frage gestellt, was Hegel über Kultur sage. Die hatten bereits allerlei gesagt als Bubner mich dasselbe fragte. Ich antwortete: ›Nichts. Vielleicht irgendwo am Rande mal etwas über Agrikultur‹. Das war nicht vollständig richtig, aber fast. Bubner hatte eine Fangfrage gestellt. Ich war nicht in seine Falle getappt. Ich ging nie wieder zu einer dieser angeblich konstruktiveren Klein-Tagungen der Hegel-Vereinigung.

1994–1995 Nachfolge Professor Fulda: Gadamers Allmacht über seine »Schüler« wurde durch die Berufung Prof. Rüdiger Bubners aus Tübingen auf die Professur Fuldas erkennbar. Fulda emeritierte bereits im Alter von 65 Jahren zum 30. September 1995. Das hatte er frühzeitig rechtsverbindlich entscheiden müssen. Ich meine bereits in dem Jahr, in dem ich selbst gewähltes studentisches Mitglied der Philosophisch-Historischen Fakultät mit dem Dekan und Philosophieprofessor Wolfang Wieland (1933–2015) war, nämlich vom 1. Oktober 1992 bis zum 30. September 1993. Ich meine, er erklärte das im SoSe 1993. Die Erklärung war laut Dekan nötig, um die Berufungskommission noch während Fuldas aktiver Dienstzeit bilden zu können. Und das war wiederum angeblich geschickt, um die Dauer der Nichtbesetzung der Professur möglichst gering zu halten. Ich selbst war seit ca. 1991 aktives Mitglied der ›Freien Fachschaft Philosophie‹. Das Adjektiv ›frei‹ verbarg eine Scham, die durch das Landeshochschulrecht Baden-Württembergs vom 22. November 1977 bis zum 11. Dezember 2013 an den Landesuniversitäten Baden-Württembergs bestand. Es gab keine verfasste Studierendenschaft. Hätte ich das vor Wahl meines ersten Studienorts gewusst, wäre ich nicht nach Baden-Württemberg gegangen. Ich hatte das nicht überprüft, da ich diese Nicht-Existenz nicht für real-möglich gehalten habe. Als Schülerin mit 13 Jahren in NRW hatte ich mehr Mitbestimmungsrechte (und -pflichten) wie als Studentin mit 21 Jahren. Das Landeshochschulrecht Baden-Württembergs erlaubte es aber, dass ein Vertreter, eine Vertreterin der Studierenden beratendes Mitglied einer Berufungskommission sein dürfe. Eine Studentin von Prof. Wiehl schien uns Studierenden der ›Freien Fachschaft Philosophie‹ die beste Wahl zu sein: ›nicht selbst durch die Entscheidung betroffen‹. Selbstverständlich gab es sehr viele Bewerbungen. Es gab aber nicht genug Bewerbungen, wie nach einiger Zeit bekannt wurde. Professor Wiehl sei mit der Bewerberliste zu Gadamer gegangen. Dieser sei wütend geworden. Bubner hatte sich nicht beworben. Bubner sei auszurichten, dass wenn er sich nicht noch umgehend bewerbe, er verstoßen werde. Bubner bewarb sich umgehend. Bubner wurde Fuldas Nachfolger. Damit stand für mich fest, dass ich nach Abschluss meines Magisterstudiums die Universität Heidelberg und Baden-Württemberg verlassen würde. So die Kurzfassung der Ereignisse.

Zu einer Langfassung würde ein Bericht über ein Gutachten gehören, dass die Freie Fachschaft Philosophie über die fünf Männer verfasst und am 29. November 1994 verteilt hatte, die zum ›Vorsingen‹ eingeladen worden waren. Das Gutachten plädierte durch eine inhaltliche Bewertung einiger Schriften der Bewerber für folgende Rangliste: 1. Ludwig Siep (* 1942), 2. Michael Wolff (* 1942), 3. Wolfgang Carl (* 1941), 4. Rüdiger Bubner (1941–2007), 5. Manfred Frank (* 1945). Wir verschickten unser Gutachten auch an die Herkunftsuniversitäten dieser fünf Kandidaten. Natürlich gab es Aufregung. Studierende maßten sich an, Professoren fachlich zu bewerten! Studierende unterwarfen sich nicht Gadamers Urteil! — Bubner suchte nach seinem Vortrag zwar das Gespräch, war aber nicht bereit, mit der ›Freien Fachschaft Philosophie‹ zu sprechen. Er wollte die Namen der Autor*innen der fünf Einzelgutachten erfahren und nur mit diesen Autor*innen sprechen. Wir erklärten ihm vergeblich, dass es zwar tatsächlich einzelne Verfasser der Erstfassungen der fünf Einzelgutachten gegeben habe, dass die Einzelgutachten aber in einem mehrstufigem Verfahren überarbeitet worden seien. Die veröffentlichten Endversionen seien zudem durch eine Vollversammlung aller Studierenden des Faches Philosophie der Universität Heidelberg beschlossen worden, nachdem auf der Vollversammlung selbst noch Änderungen vorgenommen worden waren.

Bubner hatte sich übrigens zunächst nicht beworben, da er sich in Tübingen sehr wohl fühlte. Er war damals bereits Dialyse-Patient. Sein Alltag in Tübingen erlaubte es ihm gut, seine angegriffene Gesundheit, seine Professur und akademische Freundschaften (u.a. zu Eberhard Jüngel (1943–2021)) zu pflegen. Es war nicht selbstverständlich, dass ihm das in Heidelberg ähnlich gut gelingen würde. Nach meinem Eindruck gelang es weniger gut. Als ich ihn einmal nach meiner Rückkehr nach Heidelberg danach fragte, bestätigte er meinen Eindruck. Ich war zu höflich, um ihn danach zu fragen, ob er es bereue, dass er sich 1994 dem Willen Gadamers unterworfen und sich beworben hatte. Ich glaube auch nicht, dass er ein Bereuen zugegeben hätte.

1989–1995: Mein Magisterstudium der Philosophie und Geschichte war auf dem Papier erfolgreich: Nach elf Semestern (neun Semester Regelstudienzeit und zwei Zusatzsemester für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung als gewähltes studentische Mitglied im Fakultätsrat) schloss ich es mit der Gesamtnote ›sehr gut (1,3)‹ ab. Meinem Hauptziel ›Begreifen der Ereignisse von 1933 bis 1945‹ war ich aber kaum nähergekommen, insbesondere nicht durch Lehrveranstaltungen. Neben den Gerüchten über Gadamer hatte ich nur Emil Julius Gumbel (1891–1966) etwas näher kennengelernt. Kirsten von der Fachschaftskonferenz hatte einen Artikel in der studentischen Zeitung ›un(i)mut‹ am 25. Januar 1992 veröffentlicht, der hier archiviert ist, allerdings auf einer veralteten http- und nicht auf einer https-Seite. Meine Magisterarbeit in Philosophie mit dem Titel ›Christian Wolffs Begriff der Metaphysik. Versuch einer immanenten Interpretation‹ sollte eigentlich nur das erste von drei Kapiteln sein. Das zweite sollte sich mit Kant und das dritte mit Hegel befassen. Der Aufklärer Wolff war aber interessanter und vor allem anders als erwartet: Eine empirische verfahrende Psychologie sei unverzichtbarer Teil der speziellen Metaphysik. Die Abschlussklausur in Philosophie schieb ich über Hegels Wissenschaft der Logik. Das verlief ereignislos. Die mündliche Abschlussprüfung verlief nicht ereignislos. Vereinbart war die Behandlung dreier Texte: Lockes zweite Abhandlung über die Regierung, Hegels ›Grundlinien der Philosophie des Rechts‹ und Benjamins ›Geschichtsphilosophische Thesen‹, jeweils 20 Minuten. Fulda kürzte die Behandlung von Locke aber deutlich ab. Das überraschte mich nicht völlig. Dass er aber auch die Behandlung von Hegels Grundlinien abkürzte, irritierte mich dann schon deutlich. Beim Wechsel zum dritten Thema machte er deutlich, wie er die gewonnene Zeit einzusetzen gedachte: Vereinbarungswidrig sollte ich nun nicht über Benjamins Text geprüft werden. Ich sollte stattdessen Hegels und Benjamins Geschichtsphilosophien miteinander vergleichen. Das tat ich dann zwar, aber unter steigendem Ärger. Nach Besprechung mit dem Zweitprüfer wurde mir das Ergebnis ›sehr gut (1,0)‹ verkündet, auch wenn ich nicht alle relevanten Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Hegels und Benjamins Geschichtsphilosophien genannt hätte. Ich machte meinem berechtigten Ärger Luft und verließ den Prüfungsraum unter dem Versuch, die Tür hörbar ins Schloss fallen zu lassen, verhedderte mich aber an der Doppeltür. Später begriff ich, dass Fulda den Ablauf der mündlichen Prüfung durch Aufforderung Gadamers verändert hatte. Gadamer wollte wissen, wie ich die gestellten Fragen zu Hegels und Benjamins Geschichtsphilosophien beantworten würde. Gadamer wählte diesen Weg, da ich ihm selbst aus dem Weg gegangen war. Immer wieder kam er mir nahe, in der Institutsbibliothek, auf dem Marsiliusplatz, wenn ich vor Harald Pilots Lehrveranstaltungen dort auf Harald wartete, um ihn aus seinem PKW zu helfen und ihn zu den Unterrichtsräumen zu helfen (Harald Pilot war gehbehindert). Immer wieder entwich ich bei Annäherung Gadamers, zum Rauchen, auf die Toilette. Ich mochte Gadamer nicht. Wer mag schon Wutanfälle. Bei seinen Kontaktversuchen fühlte ich mich zu stark von ihm beobachtet. Noch später begriff ich, dass Gadamer für mich einen »Schicksalsweg« vorgesehen hatte und diesen seinen »Schülern« aufgetragen hatte: Ich sollte mittel- oder langfristig Fuldas und Bubners Nachfolgerin werden und zumindest Hegels ›Gerede‹ vom ›Ende der Geschichte‹ widerlegen. (Bald nach meiner Rückkehr nach Heidelberg im Jahr 2004 erzählte Wiehl das von sich aus. Er erinnerte mich an seinen Wunsch, dass ich dem Hause möglichst lange erhalten bleiben solle. Meine Hausarbeiten aus dem Grundstudium seien bereits so »wirkmächtig« gewesen, mir jenen »Schicksalsweg« zu bestimmen.) Fulda hatte während meines Magisterstudiums immer mal wieder einige Angebote für eine Widerlegung von Hegels ›Ende der Geschichte‹ geliefert. Darunter so abwegiges wie ›Jede Gegenwart ist das/ein Ende der Geschichte‹. Keines seiner Angebote hatte mich auch nur ansatzweise überzeugt. Um das zu begründen, schrieb ich dann meine Doktorarbeit über Hegel. Zugleich wollte ich wissen, ob meine alte Irritation über Hegel durch die angeblichen Auszüge aus seinen Schriften in dem bayerischen Schulbuch für Philosophie berechtigt war.

SoSe 1995 bis Ende WiSe 1997/98: Promotionsstudiengang der Philosophie und Osteuropäischen Geschichte an der Universität Heidelberg mit einem Projekt zu Hegels Philosophie, Betreuer: Prof. Dr. Hans Friedrich Fulda (1930–2023), der am 30. September 1995 emeritiert wurde. Bei seinem Nachfolger, Prof. Dr. Rüdiger Bubner (1941–2007), wollte ich nicht studieren. Bubners philosophischen Arbeiten waren mir zu wenig wissenschaftlich, zu feudal, zu erzählerisch.

1995, Mai – 1998, August: Lebensmittelpunkt in Berlin-Kreuzberg, studierend in der Amerika-Gedenkbibliothek, gelegentliche Besuche von Lehrveranstaltungen an den Berliner Universitäten (Michael Theunissen (1932–2015), Dieter Henrich (1927–2022), Rolf-Peter Horstmann (* 1940), Walter Jaeschke (1945–2022)) und des Exils am Paul-Lincke-Ufer, finanziert u.a. als Mathematik-Nachhilfelehrerin.

Die Lehrveranstaltungen von Professor Horstmann waren so schlecht, dass ich nach einem Drittel der Sitzungen wegblieb. Zunächst besuchte ich eine Lehrveranstaltung zu Hegel. Professor Horstmann wiederholte immer wieder seine Meinung, dass Hegel nichts tauge, Nietzsche sei hingegen interessant. Als Professor Horstmann dann im Folgesemester eine Lehrveranstaltung zu Nietzsche anbot, erwartete ich nun zumindest eine Präsentation seiner Gründe, weshalb Nietzsche (heute) interessant sei. Ich wurde enttäuscht. Professor Horstmann wiederholte seine Erzählungen aus der Hegel-Lehrveranstaltungen, mit vertauschten Rollen: Nietzsche tauge nichts, Hegel sei hingegen interessant.
Ich bat Fulda um eine Erklärung dieses Theaters. Er bot Folgendes an: Rolf-Peter Michael Horstmann sei so, weil er nicht wisse, wer er sei. Er wisse nicht, wer er sei, weil er nicht wisse, wer seine Eltern seien. Er sei 1944–1945 auf der Flucht aus dem (deutschen) Osten verloren gegangen. Andere Erwachsene hätten sich seiner angenommen. Da sie nicht gewusst hätten, wie der ca. vierjährige Junge mit Vornamen hieß, gaben sie ihm mehrere Vornamen in der Hoffnung, dass darunter der richtige sei: Rolf, Peter, Michael.
Kaum glaubwürdig, diese Geschichte, nur so erzählt. Ein Vierjähriger wusste anhaltend nicht, wie er (vor einem traumatischen Erlebnis) geheißen hat?
Im Wikipedia-Artikel über Horstmann steht seit dem 9. Dezember 2014, er sei am 5. Dezember 1940 in Wernigerode geboren worden. Im Jahr 1937 wurde in Wernigerode das Lebensborn-Heim ›Harz‹ der SS gegründet. Bis 1945 wurden dort über 1.000 Kinder gezeugt und geboren. Wenn Rolf-Peter Michael Horstmann in ihm gezeugt worden sein sollte, dann war sein Erzeuger ein SS-Mann. Nach der Geburt wird er zur Adoption freigegeben und durch einen anderen, verheirateten SS-Mann adoptiert worden sein. Stimmt Fuldas Geschichte über Horstmann, dann wird dieser Adoptivvater gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im (deutschen) Osten gelebt haben. Um dem Kind seine Zukunft nicht zu verbauen, war es bei Antritt der Flucht ratsam, die Geschichte zu erfinden, die Fulda noch Mitte der 1990er Jahre über Professor Horstmann erzählte.
Diese so erweitere Geschichte über Professor Horstmanns Leben plausibilisiert besser als Fuldas Kurzgeschichte, weshalb er auf einem der prominentesten Lehrstühle des wiedervereinigten Deutschlands lehrte wie er lehrte. Die erweiterte Geschichte erklärt aber nicht, weshalb er Erstinhaber dieses Lehrstuhls wurde. Wäre sein Erzeuger im Lebensborn-Heim ›Harz‹ im Frühjahr 1940 aber ein Professor, gar ein Philosophieprofessor gewesen, dann wäre auch dafür eine plausible Erklärung gegeben.

1998, September–2001, Juli: Lebensmittelpunkt in Bochum, zwischen Castrop-Rauxel und Duisburg, veranlasst durch die Berufung Walter Jaeschkes an die Ruhr-Universität Bochum. Nach Zeche, Stahlwerk, nun also bei Autobauern von Opel.

1998: Eintritt in die SPD, bevor Gerhard Schröder (*1944) zum Kanzlerkandidaten wurde. Ich war schon lange überzeugte Sozialdemokratin. Ich verschob einen Eintritt in die SPD, da ich meinte, dass ich als Parteimitglied auch aktives Parteimitglied sein müsse. Diese Meinung war 1998 im Schwinden begriffen. Ich wollte dann nicht länger mit einem Eintritt warten, um die Fehlmeinung Anderer gar nicht erst aufkommen zu lassen, ich sei wegen des Wahlsiegs der SPD in der Bundestagswahl 1998 Mitglied geworden. Ortsverein Bochum-Weitmar, heute ›Bochum Südwest‹.

1997–2000: Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes

WiSe 1998/99 bis Ende WiSe 2000/2001: Promotionsstudiengang an der Ruhr-Universität Bochum

1.4. in den 2000er Jahre

2000: Promotion in Philosophie und Osteuropäischer Geschichte an der Universität Heidelberg, Gesamtnote: summa cum laude; Dissertation: ›Hegels logische Ideenlehre als Epistemologie eines freien Denkens, das praktisch werden kann. Freiheit als Schlußstein des Hegelschen Systems reiner, subjektiver und objektiver Vernunft‹ (April 2000), Betreuer und Erstgutachter: Prof. Dr. Hans Friedrich Fulda; Zweitgutachter: PD Dr. Thomas Petersen (* 1953).

Der kantianisierende Titel meiner Doktorarbeit sollte es bereits andeuten: Ich kam zu dem Ergebnis, dass meine in der gymnasialen Oberstufe ausgebildete Hypothese falsch war. Mit Blick auf die Geschichte der Deutschen im 20. Jahrhundert war nicht nur mit Kant noch alles in Ordnung. Auch mit Hegel war systematisch zumindest bis in dessen Philosophie des inneren Staatsrechts hinein alles in Ordnung. Nicht nur aus Zeitmangel unterließ ich es, Hegels Lehre vom äußeren Staatsrecht und der Weltgeschichte zu behandeln. Im Vergleich zu anderen Doktorarbeiten über Hegel hatte ich bereits ein Vielfaches an Haupttexten Hegels behandelt. Auch wusste ich ja, dass von mir eine inhaltlich bestimmte Auslegung von Hegels Geschichtsphilosophie erwartet wurde. Die wollte ich aus verschiedenen Gründen aber nicht liefern. Der Hauptgrund war, dass ich das Erwünschte philosophisch-wissenschaftlich nicht erreichen konnte. Hegel war — durchaus auch zu meiner eigenen Überraschung — ein überzeugter und überzeugender Kantianer. Deswegen wählte ich auch einen kantianisierenden Titel für meine Doktorarbeit. — Da ich Fuldas Erwartung nicht erfüllte, war ich neugierig, wie er auf das Ergebnis reagieren würde. Er war begeistert. Durch Lektüre seines Gutachtens vom 15. Mai 2000 wurde mir klar, dass ich viele seiner Verständnisprobleme gegenüber zentralen Systemschritten Hegels beseitigen konnte.

Unterschätzt hatte ich allerdings, dass Gadamer nach wie vor eine geistige Macht war. Die Veröffentlichung meiner Doktorarbeit wurde von Fulda in den Folgejahren für mich unauffällig verzögert, ein Untertitel mit Nachdruck angeraten, der ihm selbst, anderen seiner jüngeren Schüler, aber auch mir noch die Chance geben sollte, meinen Fehltritt unauffällig werden zu lassen: ›Die logische Idee in Hegels Philosophie des endlichen Geistes‹. Der Ausdruck ›endlicher Geist‹ sollte den Anschein erwecken, dass alle meine Ergebnisse unter dem Vorbehalt einer Überwindung durchs — von mir in der Doktorarbeit nicht thematisierte — Erreichen eines ›unendlichen Geistes‹ stünden. Ich wehrte mich nicht gegen den Untertitel. Es war ja richtig, dass meine Doktorarbeit mit der Lehre von der Gesetzgebung im inneren Staatsrecht endete. Auch war für mich offensichtlich, dass  Fulda unter erheblichen Druck von anderen stand. Aus seinem eigenen Hegel-Buch (2003) waren ja einige Druckabsätze über die Rezeption Hegels durch Julius Binder und Karl Larenz nach 1933 gestrichen worden. Auch gefiel mir der neue Haupttitel viel besser: ›Epistemologie freien Denkens‹, den wir zusammen gefunden hatten. — In den Folgejahren beobachtete ich dann leicht amüsiert, wie verschiedene Personen versuchten, das von mir Verweigerte zu liefern: Eine Auslegung von Hegels Geschichts- und Religionsphilosophie, die Gadamer und — nach dessen Tod — Dieter Henrich gefallen würde.

Ich selbst lieferte jedenfalls nicht das Erwartete. Ich hatte ja auch keinen Grund dafür. Mein Haupterkenntnisinteresse an Hegels Philosophie hatte ich durch meine Doktorarbeit befriedigt. Deswegen konnte ich mich nun guten Gewissens dem alten, wahren Helden meines Philosophierens zuwenden: Immanuel Kant (1724–1804). Ich hatte aber keine Lust, eine weitere ›rekonstruierende‹ Arbeit zu verfassen. Kant wollte ich unter den besten Wissenschaftsbedingungen der Gegenwart lebendig halten. Hector-Neri Castañeda (1924—1991) kannte ich bereits durch Harald Pilots Lehrveranstaltungen aus meinem Heidelberger Magisterstudiums als spannenden Kantianer. Paul Grice (1913—1988) und — erst einige Jahre später — Jaakko Hintikka (1929—2015) kamen hinzu. Bestenfalls Jürgen Habermas (* 1929) hielt ich im Jahr 2000 für einen möglichen Zielpunkt einer Rückkehr des ›Weltgeistes‹ nach Deutschland.

Im April 2000 hatte ich die Doktorarbeit eingereicht. Bereits am 19. Juli 2000 schickte ich alle Antragsunterlagen — einschließlich der Gutachten von Fulda und Walter Jaeschke und dem Einladungsschreiben von Professor Robert Pippin — für ein Stipendium im Rahmen des neuen Emmy-Noether-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein. Anschließend erholte ich mich als Halbtagsspülkraft.

Im Februar 2024 habe ich einen Scan einer Kopie des Ausdrucks von Wildenauer (2000a) erstellt, den ich im April 2000 im Rahmen des Promotionsverfahren der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Heidelberg eingereicht habe. Wer mag, findet hier seit dem 28. Februar 2024 ein grob 100-seitiges PDF (grob 67 MB) als Leseprobe aus meiner Doktoarbeit:
Leseprobe von ›Hegels logische Ideenlehre als Epistemologie eines freien Denkens, das praktisch werden kann: Freiheit als Schlußstein des Hegelschen Systems reiner, subjektiver und objektiver Vernunft‹ (April 2000).

2000–2001: Mathematik-Nachhilfelehrerin und Halbtagsspülkraft in einem städtischen Altersheim in Bochum mit Tarifvertrag. Der Tarifvertrag wurde auch eingehalten. Überstunden wurden bezahlt. Es gab Spätschicht- und Feiertagszulagen. Durchweg freundliche Arbeitskolleg*innen. Ich hatte in den drei Jahren Arbeit an meiner Doktorarbeit ca. 30 kg Gewicht zu gelegt, von 85 kg auf 115 kg. Diese 30 kg verlor ich durch die Arbeit als Halbtagsspülkraft. Geldverdienen musste ich sowieso nach Ende der Maximalförderungszeit durch das Promotionsstipendium. Ich sparte mir so aber Zeit und Geld für ein Fitnessstudio. Das erzählte ich auch beim Bewerbungsgespräch. Trotzdem liefen Wetten gegen mich, von denen ich anfangs nichts wusste. Niemand wettete darauf, dass ich bis zum beantragten Wechsel nach Chicago bleiben würde. Manche wetteten darauf, dass ich nur wenige Tage aushalten würde. Ich blieb bis zu meinem Wechsel nach Chicago und wog wieder 85 kg 🙂

2001, August – 2003, August: Research Scholar an der University of Chicago (USA) im Rahmen der ersten Phase des Emmy-Noether-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Projekt: ›Theoretisches und praktisches Denken nach dem linguistic turn‹; Teilnahme an Seminaren von James Conant (* 1958), Daniel Garber (* 1949), Jürgen Habermas (*1929), Robert B. Pippin (* 1948) und Hilary Putnam (1926–2016). Die Weiterförderung in der zweiten Phase, die ich für Prof. Dr. Andreas Kemmerling (*1950) als Betreuer und Gastgeber am Philosophischen Seminar der Universität Heidelberg beantragt hatte, wurde durch die DFG wenige Tage vor Ablauf der ersten Förderphase abgelehnt.

In den ersten Monaten meines Aufenthalts in Chicago habe ich in sieben ›Rundbriefen aus der neuen Welt‹ via Email Familie und Freunden aus meinem neuen Leben berichtet. In der Rubrik ›2. Schriften und Lesungen (kommentierte Auswahl)‹ habe ich das PDF eines Scans der Ausdrucke dieser Emails unter dem Eintrag ›Wildenauer, Miriam (2002)‹ zugänglich gemacht. Das PDF umfasst 30 Seiten und ist grob 18 MB groß.

Wildenauer, Miriam (2002): Sieben Rundbriefe aus der neuen Welt an Familie und Freunde. Mit Schwärzungen versehen und kommentiert im Februar 2024. Ertveröffentlicht auf www.entnazifiziert.com am 28. Februar 2024

Die hohe Tippfehlerquote verdankt sich der US-amerikanischen Laptop-Tastatur, bei der einige Buchstaben auf anderen Tasten liegen und es keine Umlaut-Tasten gibt. Auch hörte ich in der Regel beim Tippen Radio, wenn möglich, Fußball-Live-Berichterstattungen. Private Texte lese ich nicht Korrektur. Ich veröffentliche die Rundbriefe, weil sie nicht privat geblieben sind … und weil sie lustig sind.
 
Inhaltsverzeichnis:
1. Rundbrief vom 10. August 2001 (PDF-Seite 2 bis 4)
2. Rundbrief vom 25. August 2001 (PDF-Seite 5 bis 8)
3. Rundbrief vom 21. September 2001 (PDF-Seite 9 bis 11)
4. Rundbrief vom 27. September 2001 (PDF-Seite 12 bis 15)
5. Rundbrief vom 26. Oktober 2001 (PDF-Seite 16 bis 20)
6. Rundbrief vom 7. Dezember 2001 (PDF-Seite 21 bis 26)
7. Rundbrief vom 30. April 2001 (PDF-Seite 27 bis 29)
 
 

2003, September – 2004, September: Rückkehr nach Duisburg zu meiner Mutter. Den diversen Uni-Leuten hatte ich mitgeteilt, dass ich maximal ein Jahr auf eine Post-Doc-Stelle innerhalb deutscher Universitäten warten würde. Danach würde ich mich dauerhaft beruflich anders orientieren. Ich hatte mich aber bereits auch auf Stellen außerhalb von Universitäten beworben, u.a. als Referentin im Referat ›Verbindung zu Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kultur und Medien‹ des Bundespräsidialamts. Am 19. Juli 2004 erhielt ich als Zwischenantwort auf meine Bewerbung die Auskunft, dass die ›Dienstpostenbesetzung‹ ›noch einige Zeit in Anspruch nehmen‹ werde. Deswegen sagte ich Professor Andreas Kemmerling zu, der mir seine Assistentenstelle zur Vertretung für ein Jahr angeboten hatte, da sein Assistent, Tobias Rosefeldt (* 1970), ein Stipendium für New York erhalten hatte. Ich bewarb mich daraufhin auf alle ausgeschriebenen Post-Doc-Stellen für Philosophie innerhalb deutscher Universitäten, in der Regel mit meinem Forschungsprojekt ›Kants Idee der Einheit der Vernunft bei Castaneda, Grice und Habermas. Grundlegungen einer praktischen Philosophie nach der sprachphilosophischen Wende‹, so u.a. auf folgende Stellen:

  • zunächst 50%-Stelle einer wissenschaftlichen Angestellten am Lehrstuhl für praktische Philosophie der Universität Dortmund bei Prof. Dr. Lutz Wingert (* 1958), die am 24. September 2003 in der ZEIT ausgeschrieben wurde. Am 4. März 2004 fanden Gespräche mit vier Bewerber*innen statt. Auch ich war eingeladen worden. Das Gespräch verlief sehr gut. Trotzdem entschied sich die Kommission für jemand anderen.
  • Am 8. März 2004 teilte mir Prof. Dr. Thomas Spitzley von der Universität Duisburg mit, dass er sich für eine andere(n) Bewerber*in auf seine Mitarbeiterstelle entschieden habe.
  • Am 20. Juli 2004 teilte mir die Berufungskommission für eine Juniorprofessur ›Angewandte Philosophie‹ der Universität Bremen mit, dass ich es nicht auf deren Vorschlagsliste geschafft hatte.
  • Am 26. Juli 2004 teilte mir die Berufungskommission für eine Juniorprofessur ›Philosophie‹ der Universität Oldenburg mit, dass ich es nicht auf deren Vorschlagsliste geschafft hatte. Die Stelle war in der ZEIT am 9. Oktober 2003 ausgeschrieben worden.
  • Ebenfalls am 26. Juli 2004 teilte mir die Besetzungskommission für eine Stelle ›Lehrkraft für besondere Aufgaben‹ der Universität Leipzig mit, dass meine Bewerbung nicht in die engere Wahl gekommen sei.

Jahre später beglückwünschte mich mal einer derjenigen, die mir im Jahr 2004 eine Absage auf eine meiner Bewerbungen erteilt hatten, mit der Auskunft, dass er sich freue, dass es mit der Nachfolge von Dr. Harald Pilot geklappt habe … allerdings wurde diese Mittelbau-Stelle erst im März 2005 ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Absagen des Jahres 2004 stand nicht einmal fest, dass das Rektorat den Wiederzuweisungsantrag der Pilot-Stelle genehmigen würde … oder ich mich auf diese Stelle ohne Weiterqualifikationsoption überhaupt bewerben würde. Anscheinend gab es hinter meinem Rücken über den Fortgang meines (Berufs-)Lebens Absprachen.

Zusätzlich hatte ich mich am 2. Februar 2004 auf ein Habilitationsstipendium im Lise-Meitner-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen mit demselben Projekt ›Kants Idee der Einheit der Vernunft bei Castaneda, Grice und Habermas. Grundlegungen einer praktischen Philosophie nach der sprachphilosophischen Wende‹ beworben:

Wildenauer (2004b): Hauptteil meines Antrags auf ein Lise-Meitner-Stipendium des Bundeslandes NRW: Skizze meiner Habilitationsschrift ›Kants Idee der Einheit der theoretischen und praktischen Vernunft bei Castañeda, Grice und Habermas: Grundlegungen einer praktischen Philosophie nach der sprachphilosophischen Wende‹ aus dem Februar 2004.

Wie bereits für die zweite Phase des Emmy-Noether-Programms der DFG hatten die Professoren Walter Jaeschke und Hans Friedrich Fulda die Gutachten verfasst. Beide empfahlen es mit maximalem Nachdruck. Gutachten der Professoren Walter Jaeschke und Hans Friedrich Fulda aus dem Februar 2004 zu Gunsten eines zweijährigen Habilitationsstipediums im Rahmen des Liste-Meitner-Stipendiums des Bundeslandes NRW.

Am 1. Juni 2004 erhielt ich die Absage auf ein Lise-Meitner-Stipendium. Wie mir Professor Kemmerling erst nach Beginn meiner Vertretungszeit auf seiner Assistentenstelle ab dem 1. Oktober 2004 deutlich machte, hatte er eine Abneigung gegen Kant und damit auch gegen Paul Grice als Kantianer, wovon Kemmerling anscheinend erst nach dessen Tod erfuhr. Hätte ich von Kemmerlings Abneigung bereits beim Stellen dieses Antrages gewusst, hätte ich auf Grice verzichtet und es damit überflüssig gemacht, Professor Kemmerling als Experten zu nennen. — Das hätte aber auch nichts genutzt, da der anfänglich durch Gadamer für mich bestimmte »Schicksalweg«, Nachfolgerin Fuldas und Bubners an der ersten Geige im Orchester der Philosophie unter dem Einen Dirigenten (erst Gadamer, dann Henrich) zu werden, weiter in Kraft war. Geändert hatte sich nur der Dirigent. Das war nun Dieter Henrich (1927–2022). Durch meine Selbstentlassung aus dem Sommer 2021 habe ich die Wirkung des erneuten ›Führerwechsels‹ für mich unwirksam gemacht. Auch das war ein Grund für meine Selbstentlassung.

Wise 2004/05 bis Ende SoSe 2005: Vertretung der Prof. Andreas Kemmerling zugeordneten Assistentenstelle am Philosophischen Seminar der Universität Heidelberg; Dienstaufgaben: Geschäftsführende Assistentin mit 4 Semesterwochenstunden (SWS) Lehrverpflichtung, ohne Forschungsanteil.

Dass in meinem Arbeitsvertrag kein Forschungsanteil ausgewiesen war, überraschte mich sehr. Ich hatte Kemmerlings Behauptungen, dass er an meinem DFG-Forschungsprojekt fachlich sehr interessiert sei, für wahr gehalten. Hätte ich das nicht getan, hätte ich in meinem Fortsetzungsantrag Kemmerling nicht als Betreuer genannt. Da ich eine Stelle vertrat, die allein Kemmerling zugeordnet war, entschied er allein über die Gewichtung meiner Dienstaufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung im Rahmen des gesetzlich Erlaubten. Deswegen war seine Nicht-Gewährung eines Forschungsanteils eine überdeutliche Korrektur seiner früheren Behauptung. Kemmerling war fachlich an meinen Forschungsprojekt über Kant und die Kantianer Castaneda, Grice und Habermas nicht interessiert, nicht einmal ein wenig. Die Nicht-Gewährung eines Forschungsanteils passte auch zu seinem sonstigen Verhalten: In der regulären Wochenarbeitszeit blieb faktisch keine Zeit übrig, die ich für Forschung hätte nutzen können. Das lag auch daran, dass Kemmerling erstmalig am 1. Oktober 2004 Geschäftsführender Direktor geworden war. Nach seiner Auskunft habe es seit seiner Ankunft in Heidelberg als Professor im Jahr 1999 nicht eine Direktoriumssitzung gegeben. Nur einmal sei Professor Bubner, der irgendwie immer Geschäftsführender Direktor gewesen sei, zu ihm gekommen, um seine Meinung zu einer Frage der Geschäftsführung einzuholen. Dass Bubners Geschäftsführung suboptimal war, zeigte sich am nachdrücklichsten an der Tatsache, dass die Assistentenstelle der Professur für Wissenschaftstheorie/Wissenschaftsphilosophie, die Bubner eigentlich bei der Herabstufung von C4 auf C3 universitäts-intern verschenken wollte, immer noch auf dem Stellenplan des Philosophischen Seminars geführt wurde. Auch war im Oktober 2004 abzusehen, dass Harald Pilot zum Sommersemester 2005 aus Altersgründen in den Ruhestand wechseln würde. Deswegen musste zügig ein Wiederzuweisungsantrag beim Rektorat für die freiwerdende Stelle verfasst und eingereicht werden. Ferner war bereits eine leistungsabhängige Budgetierung wissenschaftlicher Einrichtungen an der Universität Heidelberg in Kraft gesetzt worden, von der Bubner aber anscheinend keine Kenntnis genommen hatte usw. usf.

Professor Kemmerling beließ es übrigens nicht bei der Nicht-Gewährung eines Forschungsanteils, um mir mitzuteilen, dass er an meinem Forschungsprojekt tatsächlich nicht (mehr) interessiert sei. Er erzählte auch eine Anekdote über einen Philosophen, der zu einem Kant-Kongress in New York eingeladen worden war und bei einem U-Bahn-Wechsel jemanden nach dem Weg gefragt hatte und dabei Kants Namen in der für Deutsche üblichen Weise aussprach. Der gefragte Angelsachse sei sehr ärgerlich geworden. Der Frager habe nicht gewusst, dass der deutsche Laut ›Kant‹ im Englischen ›cunt‹ geschrieben werde und eine eigene Bedeutung habe. Mein Englisch war nach den Jahren in Chicago gut genug, um zu wissen, welche Bedeutung der deutsche Laut ›Kant‹ im Englischen hat. (Es empfiehlt sich deswegen übrigens den Namen Kants gegenüber Anglophonen mit dem Laut ›Känt‹ zu bezeichnen). In den Folgejahren machte Kemmerling seine Abneigung gegen Immanuel Kant in meiner Anwesenheit immer mal wieder deutlich. In zeitlicher Nähe zum Erzählen der Kant-Cunt-Anekdote beauftragte mich Professor Kemmerling ein einziges Mal während meiner Vertretungszeit seiner Assistentenstelle mit einer Aufgabe aus dem Umkreis seiner Forschungstätigkeiten seiner Professur: Die Zweitauflage seines Descartes-Buches ›Ideen des Ichs‹, dessen Erstauflage vor seiner Berufung nach Heidelberg auf die Gadamer-Wiehl-Nachfolge 1996 im Suhrkamp-Verlag erschienen war, sollte nun im Verlag seines Bad Homburger Schulfreundes Vittorio Eckard Klostermann (*1950) erscheinen. Als die Druckfahne vorlagen, beauftragte Kemmerling mich, sie nach ›Löchern‹ durchzusehen, die manchmal fehlerhaft durch Formatierungen erzeugt würden. Ich fand nicht ein Formatierungsloch. Trotzdem nannte er u. a. mir namentlich im Vorwort für die Mitarbeit. So gab er öffentlich kund, dass ich unter seinem Befehl stand.

Unerklärlich blieb für mich zunächst, weshalb er das nicht frühzeitig und offen mitgeteilt hatte. Nach dem Motto: Grice hat mich nur als Philosoph der Alltagssprache interessiert. Nachdem durch Sichtung des Nachlasses erkennbar wurde, dass Grice viele Jahre an einem Projekt zur Verteidigung und Aktualisierung Kants gearbeitet habe, habe er sein Interesse an Grice verloren, da er Kant nicht möge. Bald bemerkte ich aber, dass diese Offenheit Kemmerling verbaut war, da er (aus mir unbekannten Gründen) verpflichtet war, Tobias Rosefeldt, einem Münchener Schüler Dieter Henrichs, zum Nachfolger von Prof. Dr. Rolf-Peter Horstmann (* 1940) auf der Hegel-Professur an der Berliner Humboldt-Universität zu machen. Mit der Wiedervereinigung hatte es sehr viel Aufregung unter den Fachphilosophen gegeben, wer erster Inhaber im wiedervereinigten Deutschland derjenigen Stelle werden würde, von der man halbwegs plausibel erzählen konnte, dass Hegel sie innegehabt habe. Beamtenrechtlich war es aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht erlaubt, Dieter Henrich, Michael Theunissen oder auch Hans Friedrich Fulda auf diese Stelle zu berufen. In den Anfangsjahren der Nuller-Jahre war dann abzusehen, dass bald die Frage zu beantworten war, wer Nachfolger Horstmanns werden würde. Es wurde Tobias Rosefeldt. Von Hegel hatte Rosefeldt aber weder zu Beginn noch zum Ende der Nuller-Jahre auch nur einen blassen Schimmer. Um ihn zum Nachfolger Horstmanns auf einer Professur für Klassische Deutsche Philosophie zu machen, musste deswegen halbwegs plausibel erzählt werden können, dass Rosefeldt einer der vielversprechendsten Kantianer unter den habilitierten Professoren sei. Rosefeldt war kurz vor seiner Berufung nach Berlin von Prof. Wolfgang Spohn (* 1950) nach Konstanz auf seine erste Professur berufen worden. Spohn wie Horstmann waren Kumpel Kemmerlings. Wäre nun Kemmerling als Verächter Kants frei bekennend aufgetreten, wären mächtigere Menschen als ich auf das fragwürdige Karriere-Karussell aufmerksam geworden. Jedenfalls wusste ich, dass irgendetwas Grundsätzliches nicht stimmte, als ich erfuhr, dass Rosefeldt Nachfolger Horstmanns werden würde. Selbstverständlich schlug ich das Angebot von Tobias Roesefeldt aus, in seinen Berufungsverhandlungen mit der Berliner Humboldt-Universität für mich eine Mittelbaustelle (für Hegel und Verwaltung) einzufordern.

Ich schlug das Angebot von Professor Rosefeldt auch aus, weil Tobias sich an dem Spiel beteiligt hatte, das im Oktober 2004 in Heidelberg begann, mir die Vorzüge Kemmerlings als Mann anzupreisen. Seine Gestalt wurde gepriesen, sein Geist. Einfach so, kontextlos, von alt, von jung. Als ich Tobias deswegen einmal ansprach, ob sich Kemmerling in mich verliebt habe, verweigerte Tobias die Antwort mit dem Hinweis, er dürfe nicht antworten, er sei mit Kemmerling befreundet. Kemmerling pries sich auch immer mal wieder selbst an. Einmal mit der Auskunft, dass er selbst nur eine Generation entfernt von einer akademikerlosen Familie sei. Das erinnerte mich an die Empfehlung von Horst Folkerts aus dem Februar 1991, ich solle einen Professorensohn heiraten, jemanden, der die Luft, die er atmet, als für sich daseiend empfinde. Kemmerling verhielt sich in der Öffentlichkeit zweifelsfrei so, als sei die Luft für ihn da. Auch war er der Sohn eines Chirurgen, der wohl auch Professor war. In einer Kemmerling-Anpreisungsphase durch Dritte wurde an mein Mitleid appelliert. Kemmerling habe mit Depressionen zu kämpfen. (Diese Anpreisung eines Philosophieprofessor durch Dritte scheint übrigens zum Standardrepertoire in der Philosophen-Gilde zwecks Versorgung ihrer Professoren-Mitglieder mit Frauen (bei Bedarf: verschiedene Frauen an verschiedenen Orten) zu gehören. In nicht wenigen Fällen hörte ich als unbeteiligte Zufallszuhörerin ähnliche Lobgesänge bis zu meiner Selbstentlassung immer wieder.) Hätte Kemmerling ernsthaft mein Ehemann werden wollen, hätte er sich selbstverständlich vorab scheiden lassen und sich auch selbst entlassen müssen, da er für einen Wechsel auf eine andere Professur bereits zu alt war.

Ich deutete das alles so, dass ich durch die Behauptung Kemmerlings in meiner Chicagoer Zeit, er sei fachlich sehr an meinem Forschungsprojekt interessiert, nach Heidelberg zurückgelockt werden sollte, das aber nicht wie eigentlich geplant gelingen durfte, da durch meinen Fortsetzungsantrag nun halb-öffentlich bekannt war, dass ich Kantianerin war, und der mich beherrschende Eliten-Klüngel Kant abstoßend fand. Trotzdem sollte ich nach Heidelberg zurückgelockt werden, aber irgendwie von Kant weg, hin zu Hegel geschubst werden. Um Kemmerling zum Mitspielen zu bewegen, musste ihm anscheinend versprochen werden, dass verschiedene Menschen ihn als Mann mir gegenüber preisen würden. Ich glaube, das war bis dahin das Skurrilste, das mir je widerfuhr.

2004–2005: In dem Jahr als ich vertretungsweise auf der Assistentenstelle Kemmerlings saß, bat mich Fulda, ihm beim Umzug seiner Schwester in ein Pflegeheim in Schwaben zu helfen. Das tat ich selbstverständlich. Dabei wurde klar, dass Fulda in unserem Gespräch über Vor- und Nachteile von Eliten-Klüngel aus dem Jahr 1991 sich geirrt oder mich getäusch hatte. Er stammte nicht aus einer Familie, die sich vor 1945 von den Nazis ferngehalten hatte. Seine drei oder vier älteren Brüder seien alle bei der SS gewesen. Er sei ein Nachzügler gewesen, an dem seine Mutter besonders gehangen habe. Als wir den Umzug seiner Schwester vor Ort durchführten, lebte einer seiner älteren Brüder noch in der Nähe. Einige der persönlichen Gegenstände der Schwester brachten wir zu diesem älteren Bruder, den ich dabei auch kurz kennenlernte. Andere persönliche Gegenstände der Schwester, die nicht mit ins Pflegeheim konnten, nahm Fulda zu sich in seine Heidelberger Wohnung in der Nähe des Philosophenwegs. Als Dank für meine Hilfe schenkte er mir an diesem Tag seinen ›Lehrsessel‹, den er bei den Kolloquien für Examenskandidaten von 1992 bis 1995 in seiner Privatwohnung benutzt hatte. Bei der Übergabe teilte Fulda mir mit, dass er wegen Hämorrhoiden inzwischen nicht mehr auf diesem Stuhl sitzen könne.

Ich deutete das Ganze so, dass ich durch Beseitigung der Lügenwirkung nun meinen Widerstand gegen ein Antreten der Fulda-Bubner-Nachfolge, insbesondere auch mit Blick auf die Internationale Hegel-Vereinigung aufgeben sollte. Nun wusste ich ja, dass (nicht nur Bubner, sondern auch) mein geschätzter Lehrer Fulda aus einer Familie mit Nazis stammte. Das Kalkül ging nicht auf: Aus welcher Familie jemand kommt, war und ist für mich (nahezu) irrelevant. Relevant ist, wie sich jemand gegenüber seinen Mitmenschen, seinen Vorgesetzen, Gleichgestellten und Nachgeordneten, verhält. Fuldas Verhalten war im Großen und Ganzen in Ordnung, Bubners nicht.

Ungefähr 10 Jahre (nach dem Umzug seiner Schwester in ein Pflegeheim, waren wir an einer Straßenecke verabredet. Ich war wegen eines Trauerfalls ganz in schwarz gekleidet und in sehr guter, durchtrainierter Verfassung. Er maß mich von unten nach oben mit einer Handbewegung und lobte mich dabei als ein Muster eines SS-Mitglieds. Ich war überrascht und abgestoßen. Ich thematisierte das aber nicht weiter. Ungefähr ein Jahr zuvor war mir bereits aufgefallen, dass sein Geist schwächer geworden war. Wenn ihm etwas misslang, reagierte er nun mit Wutanfällen. Das war (mir) neu. Ich hatte ihn darauf auch aufmerksam gemacht. Er hatte mich bereits in den 1990er Jahren gebeten, ihn auf etwaige Geistesschwächen hinzuweisen. Seine Mutter sei früh an Alzheimer erkrankt. Er mache sich deswegen Sorgen um sich. Wir meinten ab 2013, dass er Mini-Schlaganfälle erlitt, da sein Geisteszustand wellenförmig abnahm. In der Szene mit dem SS-Lob entschied ich, dass man es Studierenden nun ersparen sollte, bei ähnlicher Bekleidung von Fulda so »gelobt« zu werden. Das teilte ich ihm bald darauf auch mit. Seine letzte Lehrveranstaltung war deswegen unser Hauptseminar ›Kants Kosmopolitismus — damals und heute‹ im Sommersemester 2014, das bereits angekündigt war. Ich ließ den konkreten Auslöser für das Ende unserer Serie gemeinsamer Lehrveranstaltungen anderen gegenüber unerwähnt. Anderen gegenüber erwähnte ich nur sein Alter und einhergehende Beeinträchtigungen, die auch seinen Geist beträfen. Zu meiner Erleichterung, bot er weder alleine noch mit anderen Personen erneut eine Lehrveranstaltung an.

2005, Januar: Im zweiten Halbjahr 2004 hatte ich mich noch auf eine Mitarbeiterstelle bei Professor Dieter Sturma (* 1953) an der Universität Essen beworben. Erfolgreich. Eigentlich. Die Verwaltung der Universität Essen verwies zu Recht darauf, dass mein Promoviertsein zu berücksichtigen sei, die zusätzlichen Personalmittel aber nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Im Januar 2005 erhielt ich dann die Absage. Professor Kemmerling hatte ich von dieser aussichtsreichen Option, zum SoSe 2005 an die Universität Essen zu wechseln, frühzeitig berichtet.

2005, März: Ausschreibung der Dauerstelle, die Dr. Harld Pilot (1940–2018) seit ca. 1980 innehatte. Im März 2005 wurde Harald 65 Jahre alt und durfte wegen Erreichen der Altersgrenzen in den Ruhestand wechseln. Ausdrücklich wurde eine sehr gute Promotion im Fach Philosophie verlangt. Damit war auch für externe Berwerber*innen eindeutig, dass es sich um eine Stelle im Wissenschaftlichen Dienst und nicht im Verwaltungsdienst handelte. Auch wurde mitgeteilt, dass die Stelle selbst eine Dauerstelle war, indem auf eine Übernahme ins ›unbefristete‹ Beamtenverhältnis hingewiesen wurde.

1. Quartal 2005: Ausschreibungstext für die Nachfolge der Dauerstelle, die Dr. Harld Pilot (1940–2018) seit Ende ca. 1980 innehatte.

14.7.2005: offiziell einstimmige Entscheidung des Direktoriums des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg (Rüdiger Bubner, Jens Halfwassen (1958–2020), Andreas Kemmerling und Peter McLaughlin (* 1951)), mir die landesweit ausgeschriebene Lebenszeitstelle einer Akademischen Rätin anzubieten, auf die sich über 120 Personen beworben hatten und für die vier Personen, von denen zwei habilitiert waren, zu Fachvorträgen eingeladen worden waren.

Titel meines Bewerbungsvortrags (ab 17 Uhr im Hegelsaal): ›Sozioökonomische Grundrechte und politische Partizipationsrechte in Hegels Rechtsphilosophie‹, den alle Professoren und (fast) alle Assistenten anhörten. Ich wusste, dass es zur bisherigen Tonfolge der Hegel-Geiger im Gadamer-Philosophie-Orchester gehörte, dass es in Hegels Philosophie keine Menschenrechte gebe. Durch meinem Vortrag bewies ich, dass ich nicht bereit war, diese Tonfolge selbst zu spielen. Ich hoffte, so aus dem Hegel-Schicksalweg zu entkommen und endlich mein Kant—Castaneda—Grice—Habermas-Projekt niederschreiben zu dürfen. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Nach meinem Bewerbungsvortrag war ich in die Mensa gegangen. Währenddessen beriet das Direktorium. Als ich zurückkam, traf ich auf dem Marsiliusplatz unterhalb des Dienstzimmers von Prof. Kemmerling Prof. Peter McLaughlin, der mir verägert mitteilte, dass ich gewonnen hätte. Der GD schrieb mir noch am Abend eine Email. Am Abend des 14. Juli feierte ich — wie üblich — … den Jahrestag der Erstürmung der Bastille mit Freunden (der Französischen Revolution). Im Jahr 2005 feierten auch Friedrich Fulda und Harald Pilot mit. Das offizielle Gespräch fand deshalb erst in der Folgewoche statt. Ich teilte mit, dass ich zur Annahme des Angebots nur bereit sei, wenn es nicht nur offiziell einen Forschungsanteil geben würde, sondern die Arbeitsrealität auch so aussähe, dass ich ihn in der regulären Arbeitszeit von 41 h/Woche wahrnehmen könne. Zu unausgeglichen Verwaltungsüberstunden sei ich künftig nicht mehr bereit. Über Jahre hinweg wurde ich vertröstet, dass ich die erheblichen Verwaltungsüberstunden ausgleichen können werde, wenn erst einmal die vielen ungewöhnlichen Strukturreformen beendet seien.

2005, 1. Oktober: Wechsel von Professor Kemmerling zur Professor Peter McLaughlin im Amt des Geschäftsführenden Direktors des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg. — Dass Professor Peter McLaughlin in den Folgejahren die Rolle des ›bad cop‹ mir gegenüber übernahm, hat eine lange Vorgeschichte. Der kleinere Kontext ist folgender: Professor Rüdiger Bubner hatte nach dem Weggang von Professor Martin Carrier (* 1955) im Jahr 1998 nach Bielefeld (es hieß, Professor Wolfgang Wieland habe Carrier aus Heidelberg weggeekelt) versucht, die C4-Professur für Wissenschaftstheorie mitsamt der Assi-Stelle universitätsintern zu verschenken. Das gelang Bubner nicht. Immerhin gelang es ihm, nach Sichtung des Bewerberfelds auf die C4-Stelle und nach den öffentlichen Bewerbungsvorträgen die Gremien davon zu überzeugen, dass keiner der Vortragenden C4-tauglich sei. Zu den Vortragenden hatte u. a. Peter McLaughlin gehört, der damals noch nicht Professor war. Das Verfahren wurde eingestellt. Die C4-Professorenstelle auf eine C3-Professorenstelle herabgestuft und neu ausgeschrieben. Peter McLaughlin bewarb sich erneut. Dieses Mal wurde er genommen. Insgesamt dauerte das alles aber so lange, dass McLaughlin nicht mehr verbeamtet werden konnte. Deswegen wurde er nur angestellt und nur in Analogie zu C3 entgeltet. Auch hatte Bubner vergessen, die Assi-Stelle tatsächlich wegzugeben. Als ich nach Heidelberg zurückkam und von dem Geschäftsführenden Direktor Kemmerling im Herbst 2004 u.a. beauftragt worden war, mich um den Haushalt des Philosophischen Seminars zu kümmern, entdeckte ich neben Altmitteln Professor Wiehls auch die Assi-Stelle von Professor Carrier. Meine Vermögensentdeckungen teilte ich selbstverständlich zügig allen Betroffenen mit. (So kam ich übrigens wieder in Kontakt mit Professor Wiehl, der sich über die DFG-Mittel sehr freute). Ich war überrascht, dass ohne ein für mich erkennbares Murren die Assistenten-Stelle, die Bubner vergessen hatte, rechtswirksam zu verschenken, ab 2005/06 Peter McLaughlin zugeordnet war. Ich war zunächst auch überrascht, dass in der Direktoriumssitzung, in der über die Wiederbesetzung der Pilot-Stelle direkt nach den Vorträgen der vier Bewerber*innen entschieden wurde, McLaughlin in den Glauben versetzt worden war, dass Bubner mich unbedingt gewollt habe. Jedenfalls erzählte mir McLaughlin selbst das so, im verärgerten Ton, unter Wahl der Formulierung, Bubner habe für mich ›wie ein Löwe gekämpft‹. Dass McLaughlin aus guten Gründen Bubner nicht mochte, war allen Beteiligten klar. Dass wegen Bubners Einsatz für mich, McLaughlin eine Abneigung gegen mich ausbilden könnte, war mir auch klar. Nicht klar war mir zunächst, dass McLaughlin offenbar als Gegenleistung für die Assistenten-Stelle mich als ›bad cop‹ in die Arme von Bubner als ›good cop‹ mitsamt der ›Internationalen Hegel-Vereinigung‹ zu treiben hatte. Ich habe aber nicht lange gebraucht, um auch das zu verstehen. Nicht wirklich begriffen habe ich, weshalb Professor McLaughlin sich nicht aus diesen Bindungen befreite. Das hat mich aber auch nicht wirklich interessiert. Der wesentliche Konflikt bestand zwischen anderen Personen. Dass dieser Konflikt zu meiner Täuschung zumindest teilweise durch einen Unbeteiligten in Erscheinung trat, durfte mir egal sein. Für das Seelenheil Professor McLaughlins, der sich zum Mittel fremder Zwecke machen ließ, war und bin ich nicht zuständig.

> 2005, 1. November: Zweiter Wegzug aus Heidelberg. Dieses Mal nach Dossenheim an der Bergstraße, einem Ort, der traditionell vom Steinbruch lebte. Vom Bergbau unter Tage zum Bergbau über Tage. Die Bergstraße ist übrigens viel schöner, da sonnendurchfluteter als das Neckartal. Ideale Bedingungen für viele Sportarten in unmittelbarer Nähe oder zumindest in Fahrradnähe: Freibad in Ladenburg, Freibad in Schriesheim, Hallenbad in Dossenheim, viele flache Strecken fürs Nordic Walking oder Joggen oder Radfahren, aber auch der Odenwald zum Wandern und Mountainbiken, sogar zum Drachen- und Gleitschirmfliegen. Viele Orte haben einen Tennisverein mit Tennishalle, so dass man auch im Winter spielen kann. Dass ich zweifelsfrei guten Wein aus Weinbergen trinken kann, in denen ich wandere, fasziniert mich immer noch. Heimisch fühle ich mich durch den Gemüse- und Obstbau, der die Landschaft der hiesigen Rheinebene prägt. Massentierhaltung gibt es meines Wissens nicht. Auch gibt es alles vor Ort, was man fürs tägliche Leben braucht. Und die politische Geschichte Badens und der Bergstraße lässt mich hier auch gerne leben. Wenn ich im Heppenheimer Bruchsee schwimme, denke ich zum Beispiel immer mal wieder an die Heppenheimer Tagung.

2005, Oktober bis 2010, Juli: Erfolgreicher Kampf um eine rechtskonforme Dienstaufgabenbeschreibung: In mehreren Etappen gelang es mir, den anfänglichen Verwaltungsanteil von 50% auf 4% zu senken. Es profitieren der Forschungs- und Lehranteil … und meine Kenntnis in angewandter Rechtslehre 😊, die mir später half, den akademischen Nationalsozialisten auf ihren juristisch geschulten Schleichwegen zu folgen und sie zu stellen.

Zunächst gelang mir in diesem Bereich nichts. Meinen ersten Erfolg erzielte ich durch mein Beharren darauf, gemäß der Stellenbeschreibung ins unbefristete Beamtenverhältnis gewechselt zu werden. Das gelang. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen als ›Akademische Rätin zur Anstellung‹. Nach Ablauf der Probezeit wurde mir am 28. August 2008 die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. Ich war nun Akademische Rätin. Wegen sehr guter Leistungen wurde ich am 16. Oktober 2009 zur Akademischen Oberrätin ernannt.

Vom November 2007 bis zum November 2009 tickte dann die Uhr fürs Überführen des vorhandenen Wissenschaftspersonals mit Lehraufgaben in den Universitäten in die neuen Personalkategorien, die geschaffen werden mussten, um die modularisierten Studiengänge der Bologna-Reform durchführen zu können. Mit Hilfe des § 52 des neuen Landeshochschulgesetzes und der neuen Landeslehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

LVVO, § 2 Umfang der Lehrverpflichtung, Auszug

gelang es mir bis zum Juli 2010 zu folgenden Dienstaufgaben zu kommen: Nach Punkt 6 a) von § 2 der LVVO musste mein Lehranteil dem Forschungsanteil entsprechen:
1. Forschung (48%):
2. Lehre (48%):
2.1.) Lehrtätigkeit: 10 SWS, keine Vorlesungen, keine Kolloquien, sondern nur: (a) Übungen im Bereich der übergreifenden Kompetenzen (der Philosophischen Fakultät), (b) Propädeutika, (c) Seminare: einschließlich des herkömmlichen Logikkurses [gemeint: 4 SWS, Proseminar; Einführungen in die Aussagen und Prädikatenlogik; mw]
2.2.) Aufgaben im Umfeld der Lehre: angekreuzt wurden die Optionen: (a) Lehr- und Studienplanung, Semesterpläne, Raumplanung, (b) Fachstudienberatung, (c) Selbständige Durchführung [meine Hervorhebung; mw] von Prüfungen und Prüfungsklausuren, (d) Beteiligung an Prüfungen: Beisitz in mündlichen Prüfungen, Korrektur von Prüfungsklausuren, (e) Mitbetreuung von Diplom-, Magister- und Staatsexamensarbeiten [die es bald nicht mehr gab; mw], (f) Betreuung von Studierenden (z. B. Bescheinigungen, Gutachten [für die Studienstiftung; mw]), (g) Fort- und Weiterbildung für die Lehre
3. Wissenschaftsverwaltung (4%): Von 19 vorgegeben Optionen wurden nur zwei angekreuzt: (a) Mitarbeit bei Evaluationen, (b) Sonstiges: eingetragen wurde ›Unterstützung der Selbstverwaltung des Philosophischen Seminars‹.

In der Vorgänger-DAB aus dem Januar 2010 musste ich noch im Umfang von 10% unter ›Sonstiges‹ die Geschäftsführung unterstützen. Das war meine 6. DAB. Die 5. DAB war von meinen Vorgesetzten im Oktober 2009 unterschrieben, aber erst im November 2009 mit mir besprochen worden. Im November 2009 endetet die zweijährige Übergangsfrist für die Anpassung des Bestandspersonals an die neue Rechtalge. Sollte in diesen 2 Jahren keine Einigung erzielt werden, gelte automatisch eine Dienstaufgabenbeschreibung nach Punkt 6 d.) von § 2 der LVVO mit 25 SWS. Das hatte der Verordnungsgeber bestimmt. Am 26.10.2009 reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen amtierenden Dienstvorgesetzten Professor Peter McLaughlin ein. Und am 4. November legte ich erfolgreich Einspruch gegen die 5. DAB (40% Lehre: 5 echte SWS + 2 Fake-SWS; 40% Forschung, 20% Verwaltung) ein, u. a. weil Fachstudienberatung falsch als Lehrverpflichtung ausgegeben und mit 2 SWS auf die Lehrverpflichtung angerechnet worden war. Auch lag der Verwaltungsanteil noch widerrechtlich hoch bei 20%. Am 28. Mai 2010 teilte der Rektor mir mit, dass meine Forderungen erfüllt worden seien, so dass er auf die Einleitung von dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Professor Peter McLaughlin verzichte.

Die Eigenschaften Prüfungsbefugnis und Selbständigkeit nach LHG §52 wurden mir dauerhaft nicht verliehen, da das zu einer Minimierung der 10 SWS hätte führen müssen.

Als Professor Halfwassen im Wintersemester 2011/2012 Geschäftsführender Direktor wurde, baten er, Professor Fulda und eine Bachelorstudentin mich mehrfach nachdrücklich, das Zweitgutachten für eine Bachelorarbeit über Hegels ›Phänomenologie des Geistes‹ zu verfassen. Die Studentin hatte zuvor ausschließlich bei mir studiert. Ich wies alle Beteiligten mehrfach daraufhin, dass ich die erforderliche Prüfungsbefugnis nach § 52 des LHG nicht hätte. Sie baten mich weiterhin. Der Studentin machte mir dabei glaubhaft, dass sie sehr gute Gründe hatte, lieber von einer Frau als nur von Männern geprüft zu werden. Deswegen erlaubte ich ihr, einen Versuch zu starten, indem sie auf den von ihr auszufüllenden Formblättern von mir aus angeben dürfe, dass sie mich als Zweitgutachterin wünsche. Nach einiger Zeit erhielt ich vom Prüfungsamt zu meiner Überraschung die Bachelorarbeit. Wenige Tage vor Ablauf ihrer Prüfungsfrist, kontaktierte mich der Leiter des Prüfungsamts sachlich korrekt, dass ich nicht prüfungsbefugt sei und deswegen umgehend das Exemplar der Bachelorarbeit zurückzugeben habe. Irgendwie gelang es, ausnahmsweise eine Ausnahme zu machen. Ich bestand aber darauf, dass es die letzte Ausnahme sein würde. Es blieb die letzte. (Herzliche Grüße übrigens an die Studentin von damals. Hoffentlich hat alles Weitere gut geklappt 😊!)

Die 7. DAB aus dem Juli 2010 blieb bis zum Wirksamwerden meiner Selbstentlassung am 15. August 2021 in Kraft. Trotz dessen dass ich 10 Jahre lange selbständig jenseits meiner Dienstaufgaben selbständig studienbegleitenden Prüfungen in erheblichem Umfang konzipiert und bewertet hatte, erhielt ich von Professor Peter McLaughlin ein sehr schlechtes Dienstzeugnis zum Abschluss meiner Gesamtdienstzeit.

Hätte ich Ende 2009 meine Rechte auf Einspruch und Beschwerde gegen Verwaltungsakte nicht wahrgenommen, wäre ich kaum zur Aufklärerin des akademischen Nationalsozialismus geworden. Erst durch die Rückkehr zum Philosophieren in Lehre und Forschung im Jahr 2010 wurde das möglich.

2006: Bewerbungen auf andere Stellen: Da ich am Philosophischen Seminar der Universitäts Heidelberg seit dem 1. Oktober 2004 Dienstaufgabenbeschreibungen ohne Forschungsanteil und – rechtswidrig hohem – Verwaltungsanteil hatte, bewarb ich mich 2006 auf mehrere Stellenausschreibungen anderer Universitäten und teilte meinen Vorgesetzten in der Universität Heidelberg mit, dass ich unter diesen Arbeitsbedingungen an keiner Weiterbeschäftigung – trotz Dauerstelle – interessiert sei. Beworben hatte ich mich auf folgende Stellen:

  • Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (BAT-O IIa), befristet, an der Humboldt-Universität Berlin, ausgeschrieben in der ZEIT vom 9.3.2006. Die Stelle war Professor Thomas Schmidt zugeordnet. Zu meinen Bewerbungsunterlagen, die zurückgeschickt wurden, geht es hier. In dem PDF finden sich mehrere wissenschaftliche Texte von mir.
  • Akademische Rätin/Akademischer Rat im Beamtenverhältnis auf Zeit, 3 Jahre mit Option auf 3 weitere Jahre im Bereich praktische Philosophie an der Universität Marburg, Bewerbungsende am 31. Mai 2006; zugeordet: Professorn Andrea Esser. Zu meinen Bewerbungsunterlagen, die zurückgeschickt wurden, geht es hier.
  • Juniorprofessur (W1) für Philosophie an der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie der Universität Bielefeld. Die Absage von Professorin Dr. Véronique Zanetti erhielt ich am 19. Oktober 2007. Zu meinen Bewerbungsunterlage, die zurückgeschickt wurden, geht es hier. In dem PDF finden sich mehrere wissenschaftliche Texte von mir.
  • Universitätsprofessur (W2) ›Philosophie/Praktische Philosophie‹ (Nachfolge Quante) der Universität Duisburg/Essen. Am 28. März 2007 erhielt ich die Absage. Zu meinen Bewerbungsunterlagen, die zurückgeschickt wurden, geht es hier. In dem PDF finden sich mehrere wissenschaftliche Texte von mir.

 

In Folge meines Vorgehens erhielt ich erstmalig eine Dienstaufgabenbeschreibung mit einem Forschungsanteil in Höhe von 8,5 h/Woche. Mein Dienstvorgesetzter Prof. Dr. Peter McLaughlin behauptete, dass der zuständige Menschen in der Personalabteilung behauptet habe, dass die 20% das rechtliche Maximum sei. War es nicht. Auch hatte das der zuständige Mensch, Herr Kling, nicht behauptet. Beides erfuhr ich aber erst in der Zeit vom November 2007 bis November 2009. In diesen zwei Jahren musste das Alt-Personal unterhalb der Professoren im Wissenschaftlichen Dienst der Universitäten in die neuen Personalkategorien überführt werden, die geschaffen worden waren, um den erhöhten Bedarf an Prüfer*innen in den modularisierten Studiengängen mit ihren studienbegleitenden Prüfungen erfüllen zu können. Das Alt-Personal an Professoren war in heller Aufregung wegen des drohenden Machtverlust. Die Landeshochschulgesetzgeber hatten nämlich vorgesehen, dass weiterhin regelhaft Prüfer*innen mit Endnotenauswirkung Mitbestimmungsrechte haben sollten. In der Gruppe der Hochschullehrer gab es nun Professoren und Juniorprofessoren, Hochschuldozenten und Juiniodozenten. Unterhalb dieses Oberbaus gab es nur noch ›Akademische Mitarbeiter‹. Die hatten keinen Mitbestimmungsrecht. Regelhaft waren die nicht promoviert und nicht prüfungsbefugt. Ausnahmsweise konnte denen unter bestimmten Bedingungen die Prüfungsbefugnis übertragen werden. Da eine Promotion für diese Mitarbeiter nicht verlangt werden durfte, handelte es sich bei diesen Mitarbeiter nach dem alten Sprachgebrauch um Mitglieder des Unterbaus. Da dieser Unterbau gesetzlich zweigeteilt war in Mitarbeiter ohne und Mitarbeiter mit Prüfungsbefugnis, gewöhnte ich mir an, von einem unterstem Unterbau zu reden. Ich wurde Mitglied des untersten Unterbaus.

1.10.2005 bis 15. August 2021: Zunächst Wisenschaftliche Angestellte, dann Akademische Rätin bzw. Oberrätin auf Lebenszeit am Philosophischen Seminar der Universität Heidelberg; ohne Forschungsanteil in den Anfangsjahren. Der spätere Forschungsanteil durfte nicht meiner Weiterqualifikation in der Dienstzeit dienen. Steigender Lehranteil von 4 Semesterwochenstunden auf 10 SWS ab dem Jahr 2010, einerseits ohne Prüfungsbefugnis nach Landeshochschulgesetz § 52, aber mit Prüfungspflicht durch Weisung wechselnder Dienstvorgesetzter innerhalb des Philosophischen Seminars und mit Kenntnis der Fakultät, der Zentralen Universitätsverwaltung und des Rektorats. Da die Arbeit fürs Konzipieren und Durchführen studienbegleitender Prüfungen, die in die Studiengangsendnoten eingingen, nicht Teil meiner Dienstaufgabenbeschreibung war, ging die Zeit für diese Arbeit entweder zu Lasten des Forschungsanteils oder zu Lasten meiner Freizeit. Auch gab es für meine Lehrveranstaltungen keine Teilnehmerbeschränkung. In dem »Proseminar« ›Einführung in die formale Logik‹, dessen Note in den Studiengängen des Philosophischen Seminars tatsächlich nicht in die Endnote einging, schrieben regelmäßig an die 100 Studierende die Klausur mit. Fachfremde Studierende durften ebenfalls nach Belieben teilnehmen. In der Regel ging deren Klausurnote in deren Studiengangsendnote ein. Die Dauerstelle, auf der ich saß, war übrigens nach dem Renteneintritt meines Stellenvorgängers, Dr. Harald Pilot (1940–2018), vom Philosophischen Seminar beim Rektorat der Universität Heidelberg mit der Begründung zur Wiederzuweisung beantragt worden, dass es jemand brauche, der oder die dauerhaft die Einführungsveranstaltung zur formalen Logik anbiete. Trotzdem wurde es mir nicht erlaubt, diese Veranstaltung mit 4 SWS zweimal im Jahr anzubieten.

Exkurs: Die absurde Konstruktion ›Prüfungspflichten ohne Prüfungsbefugnis‹ erklärt sich wie folgt: Durch die Bologna-Reform drohte sich die Prüfungslast für die Professoren im Fach Philosophie an der Universität Heidelberg zu vervielfachen: Die Studienabbrecherquote vor der Reform lag über Jahrzehnte hinweg an der Universität Heidelberg immer über 90%, so dass die Professoren nur wenige Magister- und Lehramtsprüfungen abnehmen mussten. Durch die Bologna-Reform wurde das Prüfungssystem systematisch umgestellt: Statt einer mehrteiligen Abschlussprüfung, die vollumfänglich die Gesamtnote des Studiengangs bestimmte, musste es nun studienbegleitende Prüfungen geben, die einen Großteil der Studiengangsendnote bestimmten. So sollte ein Wechsel von Hochschulorten zu jedem Semester in Europa für Studierende möglich werden, da nun zum Ende jedes Semesters des sechs-semestrigen Bachelorstudiengangs oder des vier-semestrigen Master-Studiengangs ein Sechstel oder ein Viertel der Studiengangsendnote bereits erworben war.

In den alten Magister- und Lehramtsstudiengänge des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg nahmen Mitglieder des Mittelbaus (= Qualifikationsstufe mit Promotion) nur solche Prüfungen ab, deren Noten nicht in die Studiengangsendnote eingingen, so dass die vom Mittelbau vergebenen Noten den Studierenden nur zur Orientierung und den Mittelbauern in ihrer etwaigen Qualifikationsphase nur zum Erwerb der Benotungskompetenz dienten. Auch mussten die Studierenden in den alten Magisterstudiengängen des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg nur sehr wenige benotete Leistungen für die Zulassung zur Magisterendprüfung erwerben. Grob galt folgendes: Im Grundstudium (1. bis. 4. Semester) musste im Hauptfach (50%) bestanden werden: a.) Klausur in formaler Logik, b.) zwei Proseminare mit Hausarbeit. Dann musste die Zwischenprüfung abgelegt werden. Sie bestand aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung und einer Zwischenprüfungsarbeit, die in der Regel eine Überarbeitung einer Proseminarhausarbeit war. Es folgte das Hauptstudium (5. Semester bis einschließlich 9. Semester):  3 Hauptseminare mit Hausarbeit. Die Magisterarbeit war in der Regel eine Ausarbeitung einer der drei Hausarbeiten zu den Hauptseminaren. Zusätzlich gab es eine Klausur. Ich meine, sie dauerte 4 Stunden. Man durfte zwischen drei Themen wählen. Und eine mündliche Prüfung, die eine Stunde dauerte und in der drei Themen besprochen werden musste, von denen gelten musste: jeweils ein Thema musste aus der theoretischen und der praktischen Philosophie und jeweils ein Thema aus der vor-neuzeitlichen und der neuzeitlichen Philosophie stammen. Alle anderen Lehrveranstaltungen blieben ohne Prüfung, in der Regel auch ohne Prüfung der Anwesenheit.

Lehrveranstaltungen ohne Prüfung waren mit dem Ziel der Bologna-Reform, dass zu jedem Semesterende ein Hochschulortwechsel für Studierende möglich sein sollte, angeblich nicht vereinbar. Auch die Reformer erwarteten anscheinend, dass durch die Bologna-Reform die Anzahl von Prüfungen in zumindest einigen Fächern erheblich steigen würde. Die deutschen Landeshochschulgesetzgeber begleiteten jedenfalls das politische Ziel eines europäischen Hochschulraums mit einer Reform des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen. Der alte Mittelbau (promoviert, selbständig lehrend und prüfend in den Magister- und Lehramtsstudiengängen, aber in der Regel ohne Endnotenauswirkung) war überflüssig geworden und wurde abgeschafft. Es gab nun nur noch unpromovierte akademische Mitarbeiter (vormals als ›Unterbau‹ bezeichnet) und promovierte Hochschullehrer*innen mit der Untergliederung: unbefristete Professor*innen (9 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung) und unbefristete Hochschuldozent*innen (12 bis 18 SWS); befristete Juniorprofessor*innen (4 bzw. 6 SWS) und befristete Juniordozent*innen (12 SWS). Das war sinnvoll: die akademischen Mitarbeiter*innen, für deren Stellenausschreibung keine Promotion verlangt werden durfte, durften in der Regel zwar lehren, aber nicht prüfen mit Endnotenauswirkung für die Geprüften. Hochschullehrer*innen, für deren Stellenausschreibung eine Promotion verlangt werden musste, mussten in allen Fällen lehren und prüfen. Für Mitglieder des alten Mittelbaus auf Lebenszeitstellen musste in einer Übergangszeit von 2007 bis 2009 in Baden-Württemberg entschieden werden, ob sie dem neuen Unterbau oder dem neuen Oberbau zugeordnet werden sollten. Bei einer Zuordnung zum neuen Unterbau hätte bei bereits vorhandener mehrjähriger Lehr- und Prüfungserfahrung auch die Ausnahmebestimmung des § 52 LHG ›selbständig mit Prüfungsbefugnis‹ gewählt werden dürfen. Diese Ausnahmebestimmung hätte gewählt werden müssen, wenn die Mitglieder des alten Mittelbaus im neuen Unterbau gemäß ihrer Dienstaufgabenbeschreibungen regelhaft Prüfungen konzipieren und durchführen sollten, die in die Studiengangsendnote eingehen sollten.

Ich wurde am Ende der Übergangszeit vermutlich rechtskonform dem neuen Unterbau zugeordnet. Meine Dienstaufgabenbeschreibung enthielt jedenfalls keine Pflicht zum Konzipieren und Durchführen von Prüfungen, die in die Studiengangsendnote eingehen sollten. Dies war eindeutig rechtskonform. Rechtswidrig war es, dass ich durch Weisungen meiner Dienstvorgesetzten innerhalb des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg von Anbeginn an und ununterbrochen in den neuen Bologna-Studiengängen dienstrechtlich gezwungen wurde, (ganze Lehrveranstaltungen und) Prüfungen selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, die in die Studiengangsendnoten eingehen sollten. Wäre das in meine neue Dienstaufgabenbeschreibung (DAB — nein nicht die Dortmunder Aktienbrauerei) abgebildet worden, hätte das zumindest zu einer Übertragung des Eigenschaftspaars ›selbständig mit Prüfungsbefugnis‹ nach LHG § 52 führen müssen und sehr wahrscheinlich auch zu einer besoldungsrechtlichen Beförderung.

Da sofort mit Beginn der neuen Studiengänge meine Dienstvorgesetzten durch Weisung mich beamtenrechtlich zwangen, Prüfungsaufgaben zu erfüllen, die regelhaft nur durch Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer erfüllt werden durften, wäre nach meiner Rechtsmeinung eine Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer, ggf. probeweise als Juniorprofessorin oder Juniordozentin mit der Aussicht auf eine Hochschuldozentur oder eine Professur rechtlich geboten gewesen. Zumal die Herren Philosophieprofessoren mir und anderen alten Mittelbaulern schon zum Wintersemester 2007/08 die Prüfungsbefugnis für die Diplombeifachstudiengänge Philosophie übertragen hatten. Das Diplombeifach Philosophie wurde von einigen Studierenden der Mathematik und Physik gewählt. Ihre Note im Beifach Philosophie machte immerhin 25% der Gesamtnote ihres Studiums aus.

Im Falle ausbleibenden Arbeitserfolgs, der durch die gesetzlich neu vorgeschriebenen Lehrevaluationen festzustellen gewesen wäre, hätte die Weiterbeschäftigung als Akademische Mitarbeiterin, unselbständig, ohne Prüfungsbefugnis, erfolgen müssen. Im Fall eintretenden Arbeitserfolgs hätte ich zur Hochschuldozentin oder zur Professorin gemacht werden müssen. Alle Evaluation meiner Lehrveranstaltungen bewerteten meine Arbeit als erfolgreich. Es gab solche mindestens seit dem Wintersemester 2007/08, wenn auch anfänglich nur durch die ›Freie Fachschaft Philosophie‹ erstellt und durchgeführt. Auch eine statistische Auswertung der von mir vergebenen Noten, die in Studiengangsendoten eingingen, hätte gezeigt, dass ich weit überdurchschnittlich viele Noten vergeben und dabei das Notenspektrum ausgenutzt habe.

Die drohende Besoldungserhöhung für mich hätte aber fakultätsintern kompensiert werden müssen. Auch hätte ich als Juniordozentin/Hochschuldozentin oder Juniorprofessorin/Professorin die Mitbestimmungsrechte und –pflichten der Gruppe der Hochschullehrer erhalten müssen. Beide Gründe waren vermutlich je für sich einzeln hinreichend, dass jeder einzelne der damaligen stimmberechtigen Hochschullehrer des Philosophischen Seminars, Prof. Dr. Jens Halfwassen, Prof. Dr. Andreas Kemmerling, seit 2009 Prof. Dr. Anton Friedrich Koch (*1952) und Prof. Dr. Peter McLaughlin, gegen eine rechtskonforme Lösung waren. Jedenfalls hielt jeder einzelne von ihnen die fragwürdige Praxis ›Prüfungspflichten ohne Prüfungsbefugnis‹ aufrecht, wenn er in den Folgejahren als Geschäftsführender Direktor mein Dienstvorgesetzter wurde.

Ich habe das hier auch deswegen ausführlicher dargestellt, da bis heute rechtstatsachenlos oder -arm in der politischen Diskussion über Befristungen in den Wissenschaften vom ›Mittelbau‹ geredet wird. Die Menschen, die sich nicht selten auch selbst so bezeichnen, da sie promoviert sind, könnten genug politische Macht generieren, wenn sie die tatsächliche Rechtslage verstehen würden und sich gemeinsam weigern würden, weiterhin ohne entsprechendes Entgelt und ohne gesetzliche Prüfungsbefugnis als akademische Mitarbeiter*innen regelhaft den Löwenanteil der Arbeit für Studiengangsendnoten der Studierenden zu erbringen (vgl. die ›Bewegung‹ #IchBinHanna). Studierende könnten diese Verweigerer unterstützen, indem sie darauf bestehen, nur von ›Lehrpersonen‹ geprüft zu werden, denen die gesetzliche Prüfungsbefugnis übertragen wurde.

Ich habe meinen Antrag vom 14. Juli 2021 auf Selbstentlassung aus meinem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch deswegen gestellt, da ich nicht länger an der andauernden Missachtung der parlamentarischen Gesetzgeber durch die hochschulinternen Prüfungspraktiken mitwirken wollte, wenn auch nur in der Rolle der Weisungsempfängerin. Missachter war nicht nur das universitätsinterne Leitungspersonal in Wissenschaft und Verwaltung, Missachter war auch die Landesregierung Baden-Württembergs, die durch das zuständige Ministerium und seinen Pflichten zur Dienstaufsicht die Umsetzung der neuen landesgesetzlichen Bestimmungen zum Personal der Hochschulen beratend begleiten und kontrollieren hätte müssen.

Es gab auch einen zweiten hinreichenden Grund für die Selbstentlassung: Mein Forschungsprojekt zum akademischen Nationalsozialismus förderte so viele Zwischenergebnisse zu Tage, dass ich für die Weiterarbeit und den Abschluss eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit von akademischen Institutionen benötigte, damit meine Lesenden sicher sein können, dass ich nichts wegen Interessenskollisionen oder aufgrund von etwaigen Benachteiligungen verschweige.

2008–2009: Prof. Dr. Tobias Rosefeldt (Konstanz) wird auf die Hegel-Professur an die Berliner Humboldt-Universität berufen.

Das fand ich so merkwürdig, dass ich mit Zusatzermittlungen zu den Hintergründen begann. Da nicht nur Hans Friedrich Fulda und Harald Pilot, sondern auch Andreas Kemmerling und Tobias Rosefeldt Dieter Henrich verehrten und Fulda nach Gadamers Tod im Jahr 2002 immer noch nicht frei seinen eigenen philosophischen Interessen folgte, hatte ich bereits 2004 oder 2005 ausgeknobelt, dass die Position des Kapitäns oder Dirigenten, die zuvor Gadamer innegehabt hatte, nun Dieter Henrich innehatte. Auffällig war, dass der Amtsinhaberwechsel zumindest anscheinend ohne Nachfolgekämpfe vollzogen wurde. Bereits in der Mitte meines Magisterstudiums, also um 1992, war mir aufgefallen, dass Dieter Henrich an philosophiegeschichtlich bedeutendem Ort und zu philosophiegeschichtlich bedeutender Zeit geboren worden war: Am 5. Januar 1927 in Marburg. 1927 erschien das Marburger Werk Heideggers ›Sein und Zeit‹. Um 1992 herum hatte ich deswegen Fulda beiläufig auf die Eltern Henrichs angesprochen. Fulda erzählte, dass der Vater von Dieter Henrich ein US-Amerikaner gewesen sei und seine Mutter Deutsche. Deswegen habe sich Dieter Henrich auch früh für die USA interessiert. Ich hatte den Eindruck gewonnen, der Vater von Henrich sei ein Soldat gewesen, der nach einigen Dienstjahren in Marburg in die USA zurückkehrte. Daran erinnerte ich mich nun wieder und fand die Geschichte inzwischen unplausibel: Weshalb sollten die USA einen Soldaten um 1927 in Marburg stationiert haben? Ich versuchte mein Glück und fragte Fulda beiläufig, weshalb Gadamer eigentlich nie seinen Sohn Dieter Henrich anerkannt habe. Deren Ähnlichkeit sei in ihrem jeweils fortgeschrittenen Alter doch gut erkennbar. Da seufzte Fulda und bestätigte ergänzend, dass die Tatsache, dass Gadamer Dieter Henrich nie als Sohn anerkannt habe, Ursache von dessen Lebenstraurigkeit sei. Er selbst wisse auch nicht, weshalb Gadamer das nie getan habe.
Diese Bestätigung machte mir nebenbei deutlicher, weshalb Fulda sowohl an Gadamer als auch an Henrich hing. Und auch, ein wenig, weshalb er Gadamer mit der Auskunft lobte, dass Gadamer es ihm erlaubt habe, Gadamer in Heidelberg zu verlassen und mit Dieter Henrich nach Berlin zu gehen.
Diese Erlaubnis-Geschichte erzählte Fulda mehrmals im Jahr 2008. Nachdem mir Prof. Rosefeldt angeboten hatte, in seinen Berufungsverhandlungen mit der Berliner Humboldt-Universität für die Professur, von der erzählt wurde, dass Hegel sie innegehabt habe, für mich eine Mittelbaustelle (für Hegel und Verwaltung) zu verlangen, begriff ich, weshalb mir Fulda die Geschichte seines Wechsels von Heidelberg nach Berlin mehrfach wiedererzählt hatte: Er hatte mich so auf die Anfrage vorbereitet und seine Auffassung, wie ich zu handeln hätte, mitgeteilt. Das Erzeugen dieser Konstellation wird aber nicht von den Professoren Rosefeldt, Horstmann, Fulda erdacht und erwollt worden sein. Das stand nur dem neuen Kapitän, dem neuen Dirigenten selbst zu: Dieter Henrich. Durch meine Ablehnung erhielt ich mir meine Feinde, die ich mir spätestens mit meinem Fortsetzungsantrag für das Emmy-Noether-Stipendium der DFG gemacht hatte. Das war mir klar. Das nahm ich in Kauf.

1.5. in den 2010er Jahren

2013, Januar: Anlass des Wiederbeginns meiner wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus war ein Artikel von Ziad-Emanuel FaragEin lebbares Volbild‹ Das unsichtbare Andeken an den Heidelberger NS-Gegner Emil Gumbel (1891–1966) in der Studierendenzeitung ›Ruprecht‹ vom 13. Januar 2013 (Seite 9 von 16 Seiten des PDF). In dem Artikel wurde die Meinung der Leiterin der Rektoratsabteilung für Kommunikation und Marketing, Frau Marietta Fuhrmann-Koch, wiedergegeben, dass eine öffentlich wahrnehmbare und dauerhafte Ehrung Gumbels durch die Universität Heidelberg denkbar sei, aber nicht zentral vorgegeben werden sollte, sondern ›aus der Mitte der Universität heraus getragen werden‹ sollte. ›Mitglieder der Ruperto Carola, wie die Professoren, wissenschaftliche Mietarbeiter oder Studierende müssten hier die Initiative ergreifen. Eine weitere Würdigung ohne einen solchen Konsens würde Emil Gumbel nicht gerecht.‹ Durch die letzte Behauptung hatte Frau Fuhrmann-Koch versteckt mitgeteilt, dass es keine Würdigung geben werde, da ein Konsens (Einstimmigkeit) unerreichbar war. Ihre Zusatzbehauptung, dass nur eine Würdigung im Konsens Emil Gumbel gerecht werden könne, war und ist offenkundig abstrus.

Im Februar 2013 schrieb ich eine Email an Frau Fuhrmann-Koch, durch die ich aus der Mitte der Universität Heidelberg kommend vorschlug, dass ein zentral verwalteter Veranstaltungsraum der Universität Heidelberg, wenn möglich ein Raum, der von Gumbel selbst fürs seine Lehre genutzt worden war, in Gumbel-Saal oder ähnlich umbenannt werden solle. Ich erhielt, nicht überraschend, keine Antwort. Immerhin unterrichtete ich im folgenden Wintersemester eine Übung im Bereich übergreifende Kompetenzen der Philosophischen Fakultät mit dem Titel ›Philosophische Gegner des Nationalsozialismus und einige ihrer Feinde‹. Emil Julius Gumbel und Ernst Bloch (1885—1977) waren die philosophischen Gegnern des Nationalsozialismus.

2013–2017: Beginn und Ende meines Lehrveranstaltungszyklus zur Aufklärung über akademische Beteiligungen an der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten

zum Format: ›Übungen im Bereich Übergreifende Kompetenzen‹ der Philosophischen Fakultät. Dass Durchführen solcher Übungen war ausdrücklich in meiner Dienstaufgabenbeschreibung angegeben worden. Die Ergebnisse der Modulprüfung gingen nicht in die Endnote der Studiengänge ein. Das Bestehen oder Nichtbestehen war nur eine Zulassungsvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren der Studiengänge. Insofern waren diese Lehrveranstaltungen rechtlich angemessene Nachfolger meiner Lehrveranstaltungen als Mittelbaulerin in den alten Magister- und Lehramtsstudiengängen. Der Bereich ›Übergreifende Kompetenzen‹ der Philosophischen Fakultät war so etwas wie das Feigenblatt für die fehlende Berufsvorbereitung in den modularisierten Studiengängen des Philosophischen Seminars. Zur Unterscheidung des Philosophischen Seminars von der Philosophischen Fakultät: Das Seminar hat 4 Professuren, die Fakultät etwas über 40. Als erstmalig die modularisierten Studiengänge konzipiert wurden, vertrat die Mehrheit der Professuren Lehrbereiche mit wenigen Studierenden. Diese Stimmmehrheit wurde genutzt, um möglichst klein-teilige Module zu basteln. Der Gesetzgeber hatte vorgegeben, dass ein Modul ein Etwas ist, das aus mindestens einer Lehrveranstaltung und einer Prüfung besteht. Hat man viele ›Lehrpersonen‹, aber kaum Studierende, empfiehlt es sich mit Blick auf den Zweck der Personalerhaltung, möglichst klein-teilige Module zu basteln. Hat man hingegen für viele Studierende wenige prüfungsbefugte ›Lehrpersonen‹ empfiehlt es sich umgekehrt, die Anzahl der Prüfungen zu minimieren, indem man ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen lässt. Das ist eine von zwei großen Stellschrauben. Die andere große Stellschraube ist die Vor- und Nachbereitungszeit, die den Studierenden für eine Lehrveranstaltungen in der Modulbeschreibung gegeben wird. Hat ein Studiengang fast keine Studierenden, empfiehlt es sich, diesen fast keine lehrpersonenlose Vor- und Nachbereitungszeit zu geben. Hat der Studiengang viele Studierende, empfiehlt es sich, den Studierenden möglichst viel lehrpersonenlose Vor- und Nachbereitungszeit zu geben. Tatsächlich sollte aber natürlich der Zweck der Personalerhaltung oder -erweiterung nicht der dominante Zweck im Konzipieren von Modulen und Prüfungsordnungen sein. Dominant sollte der Zweck sein, dass die Studierenden ihre Lernziele erreichen. Eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers war, dass die Studiengänge berufsqualifizierende sein sollten.

Die Titel der ÜK-Übungen: Die Aufeinanderfolge der Titel deutet meinen Erkenntnisfortschritt an. Anfänglich hielt ich noch das für wahr, was normalerweise für wahr gehalten wurde: Es gab Akademiker, die anfänglich für die Nazis gewesen seien. Spätestens im Sommer 2017 wusste ich und unterrichte ich, dass mehr der Fall gewesen war:

WiSe 2013/14: Philosophische Gegner des Nationalsozialismus und einige ihrer Feinde

WiSe 2014/2015: Der akademische Jubelchor der »Machtergreifung«

WiSe 2015/2016: Der akademische Jubelchor der »Machtergreifung«

WiSe 2016/2017: Der akademische Jubelchor der »Machtergreifung«

SoSe 2017: Die nationalsozialistische ›Akademie für Deutsches Recht‹

Im SoSe 2017 unterrichtete ich zusätzlich folgendes Hauptseminar, dessen Veranstalter das Philosophische Seminar war:

SoSe 2017: Heidegger als Rechtsphilosoph: Unter Hans Frank, für Hitler, gegen Hegel

In diesen beiden Lehrveranstaltungen des SoSe 2017 präsentierte ich im Mai 2017 die Mitgliederliste des Ausschusses für Rechtsphilosophie einschließlich meiner Erkenntnis, dass diese Liste frühestens im Sommer 1941 erstellt worden sein kann, da auf ihr Alfred Rosenberg als Reichsminister beschrieben wird und Alfred Rosenberg erstmalig im Sommer 1941 Reichsminister geworden war. — Gleichzeitig begann ich mit Versuchen, diese Erkenntnis einem größerem Publikum schnell zugänglich zu machen.  — Ich war nicht überrascht, dass diese beiden Lehrveranstaltungen meine beiden letzten Lehrveranstaltungen waren, die der Aufklärung über akademische Beteiligungen an der »Machtergreifung« und dem »Machtergreifung« der Nationalsozialisten bis weit in den Zweiten Krieg hinein dienten:

1.) Im Dezember 2016 hatte ich mich auf eine universitätsinterne Beförderungsstelle nach A15 beworben. Auf die Ausschreibung war ich durch ein Rektoratsmitglied aufmerksam gemacht worden. Für solche Beförderungen ist die Befähigung und der Wille zu anspruchsvolleren Dienstaufgaben nötig. In der Ausschreibung waren mehrere Beschreibungen für solche anspruchsvolleren Tätigkeiten vorgegeben worden. Ich wählte die Beschreibung: ›Herausgehobene und anspruchsvolle Lehre z. B. mit dezidiert interdisziplinärer Fragestellung und/oder unter Einbeziehung innovativer Lehrkonzepte‹. Meine Bewerbungsunterlagen  bestanden aus einem sechs-seitigen Bewerbungsschreiben und 100 Seiten Anlagen, in denen ich auch Evaluationen meiner Lehrveranstaltungen aufnahm, die unter die Beschreibung ›Interdisziplinarität‹ fallen. Eine um die Anlage 2 gekürzte PDF-Version meiner Bewerbungsunterlagen kann durch Anklicken heruntergeladen werden. Auf den Seiten 65 bis 66 dieses PDF findet sich übrigens eine Kopie meiner Dienstaufgabenbeschreibung, die vom Juli 2010 bis zu meiner Selbstentlassung im Sommer 2021 wirksam war. Auf den ersten sechs Seiten erklärte ich, weshalb mir durch diese DAB nicht die Prüfungsbefugnis nach LHG § 52 übertragen war. Ein selbständiges Durchführen von Prüfungen umfasst trivialerweise weder ein selbständiges Konzipieren noch ein selbständiges Bewerten von Prüfungen.

Am 20. April 2017 teilte auf meine Anfrage zum Stand des Bewerbungsverfahren die stellvertretende Kanzlerin mit, dass sie noch nicht mitteilen könne, ›bis wann das Verfahren entschieden sein wird‹. Als Grund wurde angegeben, dass ›für einen großen Teil der Beförderungen nach A 15 die Bewilligung des Finanzministeriums‹ nötig sei. Das war insofern irritierend, da in der Regel vor Ausschreibung von universitätsinternen Beförderungsstellen deren Anzahl bereits im Stellenplan der Gesamtuniversität bestimmt ist. Ich erklärte mir das so, dass spätestens durch dieses Bewerbungsverfahren dem Finanzministerium Baden-Württembergs aufgefallen war, dass die Vorgabe der Landesregierung bei der Neueinrichtung der modularisierten Studiengänge, die Gesamtpersonalkosten nicht zu erhöhen, rechtlich nicht korrekt verwirklicht worden war, da faktisch Prüfungsaufgaben ohne Prüfungsbefugnisse erfüllt wurden.  Am 16. Mai 2017 erhielten die Bewerber*innen eine ›kurze Zwischennachricht‹. Mitte Juni 2017 werde es eine Sitzung über die ›Bewerbersituation‹ im Rektorat geben.

2.) Am 5. und 10 Juli 2017 wurde ich von meinen direkten Dienstvorgesetzten darüber informiert, dass eine ›Dienstvereinbarungfür die Zeit bis einschließlich des Wintersemester 2019/2020 mit mir getroffen worden sei. Durch sie wurde u. a. das Halten von Übungen im Bereich Übergreifenden Kompetenzen ausgeschlossen. Es gab mit dieser »Dienstvereinbarung« aber keine Anpassung meiner Dienstaufgabenbeschreibung. Nachwievor war mir die Prüfungsbefugnis nach LHG § 52 nicht übertragen worden. Stärker als zuvor wurde ich verpflichtet, durch selbständig konzipierte Modulprüfungen die Endnote der Bachelorstudierenden mitzubestimmen. Dokumentator der »Dienstvereinbarung« war Professor Peter McLaughlin. Nach meinem Verständnis durfte der Inhalt der Vereinbarung aber nur unter Zustimmung des Direktoriums des Philosophischen Seminars und unter Zustimmung des Dekanats der Philosophischen Fakultät erfolgt sein, da deren Rechte an mir für mehrere Jahre durch die ›Vereinbarung‹ betroffen waren. Eine noch längere Laufzeit wäre nach meiner Rechtsauffassung eindeutigst nicht im Rahmen einer bloßen ›Dienstvereinbarung‹ ohne Anpassung auch meiner Dienstaufgabenbeschreibung erlaubt gewesen, die es mir ja zur Aufgabe machte, Übungen im Bereich übergreifende Kompetenzen anzubieten und abzuhalten. Im Sommersemester 2020 teilte mir Professor McLaughlin aber mit, dass die Dienstvereinbarung aus dem Juli 2017 dauerhaft gelten solle. Auch das war ein Grund für mein Erwägen einer Selbstentlassung bereits im Sommer 2020.
— Die Hektik und Bestimmtheit, mit der Professor McLaughlin mir die »Dienstvereinbarung« verkündete, deutete ich übrigens so, dass ohne mein Wissen einige Zeit vorher in einem neuen Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) des Philosophischen Seminars anderes über mich bis hin zu den Landesministerien bestimmt worden war als ich durch meine Bewerbung auf die Beförderungsstelle als meinen Willen bis hin zu den Landesministerien kund getan hatte. SEPe musste es seit den Nuller Jahren geben. Den ersten Struktur- und Entwicklungsplan des Philosophischen Seminars hatte ich in wesentlichen Teilen verfasst. Ein neuer SEP musste mit Blick auf den anstehenden Personalwechsel auf drei der vier Professuren erstellt werden. Dass in einem SEP über eine akdemische Mitarbeiterin ohne Prüfungsbefugnis Aufgaben ohne deren Zustimmung festgelegt werden, ist sehr wahrscheinlich rechtens. Dass sie über diese Fremdbestimmung nicht einmal informiert wird, hoffentlich nicht.

3.) Mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wurde mir durch die Personalabteilung mitgeteilt, dass meine Bewerbung für eine der ausgeschriebenen Beförderungsstellen vom Rektorat leider nicht berücksichtigt werden konnte.

Meine Vorgesetzten am Philosophischen Seminar und in der Philosophischen Fakultät hatten es erneut geschafft, mich auf dem Status einer untersten Unterbaulerin zu halten. Ich begann, mich nach beruflichen Alternativen umzusehen. Die Aufgabe über akademische Beteiligungen an der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten aufzuklären, war und ist zu wichtig, um sie hobbyweise zu erfüllen, zumal ich inzwischen wusste, dass diese Aufgabe durch Angehörige deutscher Universitäten bislang gar nicht oder unzureichend angegangen worden war.

Wirksam für die Nicht-Beförderung war auch, dass es in der Zeit absehbar um die Wiederzuweisung von drei der vier Professuren des Philosophischen Seminars ging: die Professoren Kemmerling, Koch und McLaughlin sind alle innerhalb weniger Monate der Jahre 1950 und 1951 geboren worden. Wären für mich höhere Personalkosten durch Beförderung nach A15, erzwungen durch Übertragung der Prüfungsbefugnis nach LHG § 52, angefallen, wäre es sehr wahrscheinlich der Fall gewesen, dass die Summe durch Einsparung bei den drei Professuren mit deren Mitarbeiterstellen hereingeholt hätte werden müssen. Aufgrund meines fortgeschritten Alters und dem anhaltenden Fehlen einer Prüfungsbefugnis durfte sich meine Fachvorgesetzten auch sicher sein, dass ich außerhalb Heidelbergs an Universitäten als Philosophin in Lehre und Forschung (weiterhin) nur unter ihrer ausdrücklichen Unterstützung — insbesondere an Universitäten in den USA — als Philosophin tätig werden könnte. Letzteres hätte die Ausbeute aus dem Humankapital, das ich für die war, erhöht (vgl. meine Erläuterungen zu deren ›Kinderlandverschickungsversuchen‹ 2014 nach Pittsburg und 2018 nach Chicago: In der Erscheinung ›Frau Professorin Wildenauer‹, im Wesens ›weisungsgebundene und unselbständige Mitarbeiterin ohne Prüfungsbefugnis). Ähnlich wie die Herren im Deutschland des 19. Jahrhunderts berücksichtigten sie nicht ausreichend oder übersahen gar die Option ihrer Untertanen, deren Herrschaft zu verlassen, sei’s durch Auswanderung, sei’s durch beamtenrechtliche Selbstentlassung.

2014: Versuch einer ›Kinderlandverschickung‹ meiner Wenigkeit an die katholische Duquesne University in Pittsburgh (USA) durch mindestens einen meiner Heidelberger Dienstvorgesetzten, vermittelt über eine vormalige Heidelberger Mitstudentin Jennifer Bates.

Der jeweilige ›Geschäftsführende Direktor‹ (›managing director‹) meiner Heidelberger Herren war mein direkter Dienstvorgesetzter. Ergebnis eines erfolgreichen Versuches wäre gewesen, dass ich mich anschließend in der BRD als Professorin hätte bezeichnen dürfen. Selbstverständlich hätte ich das aber unterlassen, um Hörer oder Leserinnen nicht über meinen Status als unterste Unterbaulerin zu täuschen. Da ich aber als unterste Unterbaulerin nicht nur keine Prüfungsbefugnis, sondern auch kein Ankündigungsrecht der von mir formalrechtlich bloß „durchgeführten“ Lehrveranstaltungen hatte, hätten meine Dienstvorgesetzen sehr wahrscheinlich von ihrem Ankündigungsrecht „meiner“ Lehrveranstaltungen so Gebrauch gemacht, dass sie hätten schreiben lassen: ›Prof. Dr. Miriam Wildenauer‹. — Keine Kosten für meine Weiterqualifikation, keine Kosten für höherwertige Dienstaufgaben mit Beförderungswirkung, zugleich die Außenwirkung erfolgreicher Frauenförderung und einer erhöhten Anzahl top-qualifizierter Hochschullehrer*innen. Für meine Heidelberger Herren ein optimales Spiel, meinten die vermutlich. Ich aber sagte das Angebot der Universitätskatholiken aus Pittsburgh ab. Die Pressemitteilung war ohne meine Kenntnis, offensichtlich verfrüht veröffentlicht worden.

2018, ab Sommer: Erneuter Versuch einer ›Kinderlandverschickung‹ meiner Wenigkeit, erneut vermittelt durch eine vormalige Mitstreiterin, erneut in die USA. Dieses Mal ohne voreilige Verlautbarung und mit Zeitverzögerung. Prof. Anton Friedrich Koch war dieses Mal bereits im Wintersemester 2016/2017 Gastprofessor am Zielort gewesen. Dieses Mal an der University of Chicago:

Gleiches Ziel meiner Heidelberger Herren. Gleiches Ergebnis. Ich ließ mich nicht verführen, obwohl der Plan mir von Chicagoer Freunden mündlich sehr schmackhaft gemacht wurde. Für die Besoldung einer Gymnasiallehrerin mit einigen Dienstjahren (A14, Stufe 10) sollte ich allem Anschein nach an zwei verschiedenen Universitäten auf zwei verschiedenen Kontinenten jeweils halbjährig in zwei verschiedenen Sprachen ›lehren und prüfen‹ als unterste Unterbaulerin, weisungsgebunden, ohne Prüfungsbefugnis. In den 1980er Jahre hätten alle gelacht und gerufen ›Witz komm raus, Du bist umzingelt!‹. Leider gelang es mir nicht, den Chicagoern verständlich zu machen, was für ein Spiel meine Dienstvorgesetzten spielten. Deren Konstrukt war ja auch ziemlich schräg: Fehlbau nach Pisa  🙂 !

1.6. in den 2020er Jahren

2020, Juni: Antrag auf Beurlaubung für 2 Jahre unter Fortfall der Dienstbezüge (und aller anderen Ansprüche), um selbst die wichtigste Fürsorgepflicht mir gegenüber zu erfüllen (Bewahrung der Gesundheit), nachdem mein Dienstvorgesetzter meinen Antrag auf Homeoffice nicht genehmigt hatte. Auch der Personalratsvertreter (ein Assistent des Rektors) meinte, dass mein Antrag auf Homeoffice nicht genehmigungspflichtig sei. Zuvor hatte ich bereits Ende März 2020 meinen damaligen Vorgesetzten, Prof. Dr. Anton Koch, auf die Gesundheitsrisken durch die Pandemie hingewiesen: Ein Unterrichten der Großveranstaltung ›Einführung in die formale Logik‹ ohne jede Teilnehmerbeschränkung, in einem absehbar zu kleinem Raum, da ich nun erstmalig die Anwesenheit der Studierenden kontrollieren sollte, sei für mich und für Studierende mit Vorerkrankungen nicht zumutbar. Prof. Koch traf eine, ich zitiere, ›Null-Entscheidung‹. Auch deswegen verfolgte ich genau die weiteren Mitteilungen des RKI. Es ordnete alle Menschen über 50 der Gruppe zu, die ein relevant erhöhtes Risiko hätten, schwer an Corona zu erkranken. Ich selbst wurde am 11. Juni 2020 50 Jahre alt. Auch war meine Schwester, die 1961 geboren worden war, im Jahr 2012 an Lungenkrebs verstorben. Ich selbst hatte seit Beginn meines Studiums bis zur Lungenkrebsdiagnose meiner Schwester im November 2011 stark geraucht. Das wussten meine Dienstvorgesetzten auch, da ich die Sterbebegleitung meiner Schwester im Oktober und November 2012 gemacht hatte. Wegen meines erhöhten Risikos, schwer an Covid zu erkranken, gar zu sterben, stellte ich erstmalig am 15. Mai einen Antrag auf Homeoffice für den Zeitraum vom 11. Juni 2020 bis zum 30. September 2020, der nicht genehmigt wurde. Ich sah deswegen nur noch eine Option, meine Gesundheit langfristig zu schützen. Ich stellte am 9. Juni 2020 einen Antrag auf Beurlaubung unter Fortfall der Dienstbezüge für 2 Jahre. Ohne jede Vergünstigung, wie etwa das Recht, die zwei Jahre am Ende meiner Dienstzeit durch Tätigbleiben nach meinem 67. Lebensjahr auszugleichen. Ich wollte so verhindern, dass auch dieser Antrag nicht genehmigt würde. Trotzdessen wurde auch mein Beurlaubungsantrag nicht zügig bewilligt. Erst nachdem ich mitgeteilt hatte, dass ich im Fall einer Nichtbewilligung meines Beurlaubungsantrages einen Antrag auf Selbstentlassung stellen würde, wurde der Beurlaubungsantrag genehmigt.

2. Schriften und Lesungen (kommentierte Auswahl)

2.1. Die 1980er

1. Wildenauer, Miriam (1988a): ›Kulturausschuß billigt den Opern-Etat einstimmig‹, in: Neue Ruhr Zeitung. Duisburg, vom 9. Februar.

Dieser Zeitungsbericht fand seinen Weg auch in die Pressemappe ›Ausschnitte‹ der Stadt Duisburg vom 9. Februar 1988. Der Chefredakteur des Duisburger Lokalteils meinte, das sei bemerkenswert. Das verpflichtende Schulpraktikum absolvierte ich in der Lokalredaktion der NRZ Anfang Februar 1988. Insgesamt veröffentlichte die NRZ vom 4. bis zum 13. Februar 1988 von mir 14 Zeitungsberichte mit insgesamt 607 Zeilen und 95 Zeilen Meldungen. Die mag ich gar nicht alle aufführen. Nur noch den Folgenden, da bei ihm auch das Thema von mir stammte:

2. Wildenauer, Miriam (1988b): ›Die Stachelbär’n in Duisburg? Schülerkontakte nach Ost-Berlin‹, in: Neue Ruhr Zeitung. Duisburg, vom 11. Februar. — Sprachlich etwas holprig, die Sachlage aber immhin verständlich darstellend:

Wildenauer, Miriam: ›Die Stachelbär’n‹ in Duisburg? Schülerkontakte nach Ost-Berlin, in: Neue Ruhr Zeitung. Duisburg vom 11. Februar 1988

Was im Weiteren geschah, weiß ich nicht. Ich gehörte selbst nicht zu den Schüler*innen, die in Ost-Berlin Klaus Ziemer kennengelernt hatten. Ich unterstützte sie aber als Schülersprecherin und als Praktikantin der NRZ.

Für die insgesamt 702 Zeilen, die ich während meines fünftägigen Schulpraktikums selbständig geschrieben hatte, erhielt ich insgesamt 371,28 DM. Das war eine faire Bezahlung. Die damaligen Lebenshaltungskosten in Duisburg lagen pro Monat bei unter 1000 DM. Der Chefredakteur riet mir, nicht Journalismus zu studieren, sondern ein beliebiges Fachstudium nach meinen Interessen. Das tat ich dann auch. Ich wusste seit dieser Praktikumswoche, dass es einen sicheren Weg für mich gab, schreibend meinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Auch nach Ende des Praktikums blieb ich freie Mitarbeiterin der Lokalredaktion der NRZ:

3. Wildenauer, Miriam (1988c): ›Erste Jugendliebe mit all’ ihren Schwierigkeiten. Eine Aufführung des Mannesmann-Literaturkurses‹, in: Neue Ruhr Zeitung. Duisburg, vom 7. Juli.

Wildenauer, Miriam: Erste Jugendliebe mit all’ ihren Schwierigkeiten. Eine Aufführung des Mannesmann-Literaturkurses, in: Neue Ruhr Zeitung. Duisburg, Donnerstag, der 7. Juli 1988

4. Wildenauer, Miriam (1988d): ›Zu Hause‹, in: Literatur in Duisburg. Jugend schreibt … in Duisburg. Gedichte und Geschichten. Eine Auswahl. Herausgegeben von der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg. Zusammengestellt anlässlich eines Schreibwettbewerbs des Kultur- und Veranstaltungsamtes und der Stadtbibliothek im Frühjahr 1988, S. 36

Miriam Wildenauer: Zu Hause, Gedicht 1988

5. Wildenauer, Miriam (1988e): ›Stein im Strom‹, in: Literatur in Duisburg. Jugend schreibt … in Duisburg. Gedichte und Geschichten. Eine Auswahl. Herausgegeben von der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg. Zusammengestellt anlässlich eines Schreibwettbewerbs des Kultur- und Veranstaltungsamtes und der Stadtbibliothek im Frühjahr 1988, S. 36

Miriam Wildenauer: Stein im Strom, Gedicht 1988

6. Wildenauer, Miriam (1988f): ›Erwachsen-Sein‹, in: Literatur in Duisburg. Jugend schreibt … in Duisburg. Gedichte und Geschichten. Eine Auswahl. Herausgegeben von der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg. Zusammengestellt anlässlich eines Schreibwettbewerbs des Kultur- und Veranstaltungsamtes und der Stadtbibliothek im Frühjahr 1988, S. 37

Miriam Wildenauer: Erwachsen-Sein, Gedicht 1988

7. Wildenauer, Miriam (1989):Die wunderlicher Beichte der Hochstaplerin W. oder Die Bitte um Aufnahme in die wohlige Wärme des Wir‹, in: Kassandra-Edition (Abitur-Zeitung) der Schülerzeitung Mann-O-Mann vom 26. Mai 1989, S. 40–41.

Der Text präsentiert den Abschluss meiner ersten Forschungsphase zu Wesen, Erscheinung und Existenz des Nationalsozialismus. In der Form einer Satire skizziere ich Ausgangspunkte, die nicht nationalsozialistisch sind, und den Kern des nationalsozialistischen Zielpunkts. Im Nachtrag zitiere ich eine Stelle aus Adornos und Horkheimers ›Dialektik der Aufklärung‹, die Auslöser meiner satirischen Darstellung war.

2.2. Die 1990er

8. Wildenauer, Miriam (1991a): Metaphysische Anfangsgründe der Birnbacherschen Umweltethik oder Birnbacherscher Schopenhauerianismus, in: Knapp Daneben … aber dafür doppelt so dick. Zeitschrift der Studierenden des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg, Heft 1, Oktober 1991, hrsg. von Sabine Köberle, Kirsten Pistel, Ingo Schütze, Benita Suwelack und Miriam Wildenauer, S. 34–39.

9. Wildenauer, Miriam (1991b): Rezension zu Horst Folkers ›Die gerette Geschichte. Ein Hinweis auf W. Benjamins Begriff der Erinnerung (in: ›Mnemosyne. Formen und Funktionen der kulturellen Erinnerung‹, hrsg. von Aleida Assmann und Dietrich Harth, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuchverlag, 1991, S. 363–377)‹, in: Knapp Daneben … aber dafür doppelt so dick. Zeitschrift der Studierenden des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg, Heft 1, Oktober 1991, hrsg. von Sabine Köberle, Kirsten Pistel, Ingo Schütze, Benita Suwelack und Miriam Wildenauer, S. 58–60.

10. Wildenauer, Miriam (1992):Fuldas Hegel oder Die Gedanken Gottes im Weichspülgang. Erster Lesebericht von Miriam Wildenauer von Fuldas ›Spekulative Logik als ›eigentliche Metaphysik‹. Zu Hegels Verwandlung des neuzeitlichen Metaphysikverständnisses‹ (in: Pätzold, Detlev u.a. (Hrsg.): Hegels Transformation der Metaphysik. Köln, 1991, S. 9–27), in: Knapp Daneben … aber dafür doppelt so dick. Zeitschrift der Studierenden des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg, Heft 2, Mai 1992, hrsg. von Sabine Köberle und Miriam Wildenauer, S. 69–77. (Zweiter Lesebericht von Ralf Busse von Fuldas ›Philosophisches Denken in einer spekulativen Metaphysik‹ (in: a. a. O., S. 62–82), in: Knapp Daneben, Heft 2, 1992, S. 77–88.

Die Einleitung (a. a. O., S. 67–68) und das Schlusswort mit dem Titel ›Ein Problem von Fuldas Weichspülgang‹ (a. a. O., S. 89–90) haben Ralf Busse und ich gemeinsam verfasst. Aus Tippfaulheit mag ich diese Texte nicht gesondert aufführen. Diese beiden Aufsätze Fuldas haben mich bis zum Abschluss meiner Doktorarbeit beschäftigt. Dass ich meine Magisterarbeit über Christian Wolffs Metaphysikbegriff schrieb, war eine direkte Folge, da Fulda 1991 einiges über die vorkantische Metaphysik behauptet hatte, ich ihm aber nicht zustimmen konnte.

11. Fulda, Hans Friedrich; Wildenauer, Miriam (1996): Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (1770–1831); in: Deutsche Biographische Enzyklopädie (DBE). Band: Gies–Hessel, hrsg. v. Walter Killy und Rudolf Vierhaus. München: K. G. Saur, 1. Auflage 1996, S. 478–480.

Fulda war noch von Walther Killy (1917–1995) angefragt worden, für die DBE den Eintrag über Hegel zu verfassen. Er wollte das nicht tun, fragte mich aber, ob ich bereit sei, das zu tun. Ich war dazu bereit, da es 400 DM für die Arbeit gab. Damit konnte ich den Kohlevorrat für zwei Winter in Kreuzberg kaufen!!! Ich verlangte aber, dass Fulda als Mitautor genannt werde, da ich bestenfalls bereit und befähigt war, seinen 30-seitigen Beitrag über Hegel aus dem Jahr 1981 sinnvoll zu kürzen. Bei der Veröffentlichung des DBE-Bandes war ich erst zarte 26 Jahre, er hingegen bereits 66 Jahre alt. Als sein langer Beitrag über Hegel im Jahr 1981 erschien, war er im besten Professorenalter gewesen:

Fulda, Hans Friedrich (1981): Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831); in: Klassiker der Philosophie, Zweiter Band: Von Immanuel Kant bis Jean-Paul Sartre; hrsg. von Otfried Höffe, München: C. H. Beck Verlag, S. 62–92.

Im Jahr 2000 gab es eine Reaktion von Andreas Platthaus (* 1966) auf unsere drei Spalten über Hegel in der DBE.

Platthaus, Andreas (2000), Rezension: Sachbuch: ›DBE ist immer noch nachtragend. Zwölf Bände sollt ihr sein‹; in: FAZ, Nr. 252 vom 30. Oktober 2000, S. 57:

„[…] Die DBE profitiert von den gewaltigen ›Biographischen Archiven‹, die im gleichen Verlag erschienen sind, läßt aber nur wenige Personalartikel selbst recherchieren, und deren Auswahl ist gelinde gesagt etwas rätselhaft. Weshalb etwa bei den Nachträgen der im Vorjahr verstorbene Maler Hann Trier einen langen namentlich gezeichneten Eintrag erhält, ist ebenso schwer verständlich wie die splendide Biographie des Philosophen Bernhard Groethuysen, der in Band 4 vergessen worden war und nun eine Wiedergutmachung erfährt, die die entsprechenden Einträge zu Carnap, Scheler und Jaspers an Umfang hinter sich läßt — von Baumgarten, dem Begründer der Ästhetik, ganz zu schweigen, der im ersten Band gerade einmal einen Fünfzehn-Zeilen-Artikel erhalten hatte. Hier wirken offenbar persönliche Vorlieben auf ein Projekt ein, bei dem Objektivität geboten wäre. Doch zugleich ist die sachlich knappe Information gerade der aus anderen Quellen kompilierten kurzen Artikel als erste Hilfe hochwillkommen. Sie erwecken nicht wie die längeren, von Fachleuten verfaßten Einträge den Anschein, umfassendes Wissen zu vermitteln — was selbst in den umfangreichsten Beiträgen der DBE nicht gelingt; wie soll man denn Hegel oder Hitler in drei Spalten packen? —, sondern beschränken sich auf lexikalisches Format. Und welches Lexikon böte sonst schon 56.000 Lemmata zu deutschen Persönlichkeiten? Deshalb ist die DBE ein überaus nützliches Werk, das manchen Namen durch die Zeit bewahren wird; wenn auch viele mit nicht mehr als zwanzig Zeilen. […]“

Dass es berechtigte Kritik an der Deutsche Biographische Enzyklopädie (DBE) gab, habe ich erst im Januar 2024 beim Verfassen dieser Seite und Lektüre der Wikipedia-Seite über die DBE gesehen. Als die DBE erschien, war das Internet noch fast leer. Deswegen konnte damals durch eine solche Enzyklopädie erfolgreich die ggf. braune Vergangenheit der Porträtierten weiterhin verborgen gehalten werden. Auch die Erwähnung unserer drei Spalten über Hegel durch Platthaus aus dem Jahr 2000 habe ich erst jetzt entdeckt.

Fuldas Veröffentlichung aus dem Jahr 1981 sei übrigens Anlass für einen Vertrag zwischen dem Beck-Verlag und Fulda gewesen, Fulda solle für die ›Beck’sche Reihe Denker‹ den Band über Hegel verfassen. Laut Heidelberger Gerüchten aus den 1990er Jahren hatte der Verlag erstmalig das Erscheinen dieses Bandes in den 1980er Jahren angekündigt. Das Wort ›demnächst‹ sei verwendet worden. Tatsächlich erschien das Buch erst im Jahr 2003:

Fulda, Hans Friedrich (2003): Georg Wilhelm Friedrich Hegel (Beck’sche Reihe Denker), München, C. H. Beck, 2003, 345 Seiten.

Nicht wenige seiner Lehrstuhl-HiWis, zu denen ich nie gehörte, haben über viele Jahre erzählt, wie schwer es sich Fulda mit diesem Buch gemacht habe. Ich selbst erhielt erst zwei Jahre vor der Veröffentlichung Vorfassungen von Auszügen. Bei meinem ersten Besuch aus Chicago in Heidelberg zum Jahreswechsel 2001/2002 half ich ihm dann, das letzte Kapitel zu tippen. Er diktierte, liegend, wegen sehr starker Rückenschmerzen. Er war nicht arbeitsfähig. Wollte aber arbeiten, da der Verlag ihm letztmalig einen Abgabetermin gesetzt hatte. Er hatte nur noch wenige Tage Zeit, den Gesamttext zum Verlag zu schicken. Also tippte ich, so gut ich konnte. Im letzten Kapitel ging es u. a. um die Nazi-(Pseudo)-Hegelianer Julius Binder (1870–1939) und Karl Larenz (1903–1993). Fulda äußerte in einigen wenigen Absätzen seine begründete Ablehnung. Wir schafften es, eine Datei mit seinem Gesamttext zu erstellen. Ich riet ihm aber, mein Getippe noch mal kontrollieren zu lassen. Seine Ehefrau und sein jüngster Sohn waren da. Er hielt den Abgabetermin ein. Kurz darauf wurde er am Rücken operiert.

Mit diesem Hegel-Buch wollte Fulda nach eigener Auskunft ›gebildete Laien‹ über Hegels Bedeutung informieren. Ich kritisierte, dass das erforderliche Bildungsniveau deutlich das Bildungsniveau von Studierenden überschreite. Er erwiderte, dass er mit ›Laien‹ Menschen meine, die nicht Philosophie im Hauptfach studiert hätten … aber bereits fertig studiert hatten. Letzteres begriff ich erst später. Die Adressaten seines Buches waren (angehende) Professoren anderer Universitätsfächer. Ihnen sollte es als Lernbuch dienen, falls in ihrem Fach Hegel ein Rolle spielte. Ich begriff das, weil nach und nach Studierende, Doktoranden und Habiltanden anderer Universitätsfächer mich angingen, ich möge ihnen Hegel doch bitte verständlich erklären, aber nur mit Blick auf ihr Lehr- und Forschungsfach, möglichst ohne jede weitere Zutat. Dass Fulda mich im Vorwort seines Hegel-Buches zweimal erwähnte, sollte solche Anfragen auf mich umlenken. Insofern war das nicht nur ein Akt der Dankbarkeit.

Fulda schenkte mir ein signiertes Exemplar am 2. Januar 2004. Ich begann meine Lektüre mit dem letzten Kapitel. Überrascht war ich, dass die Nazi-Rezeption Hegels als solche nicht mehr vorkam. Fulda beendete nun seine Darstellung der ›autoritären (und schließlich völkischen) Staatsideologie‹ mit einer Erwähnung des Buches ›Einführung in Hegels Rechtsphilosophie‹ von Julius Binder (1879–1939), Martin Busse (1906–1945) und Karl Larenz (1903–1993) aus dem Jahre 1931 (vgl. a.a.O., S. 317). Ich sprach ihn darauf an. Er druckste rum. Ich behauptete, dass sei Gadamer (1900–2002) geschuldet, der ja erst im März 2022 gestorben war. Er widersprach nicht. Irgendwann hatte mir Fulda mal erzählt, er sei überzeugt, dass Robert Musils (1880–1942) unfertig gebliebener Roman ›Der Mann ohne Eigenschaften‹ (1930, in zwei Bänden) nicht vollendet werden konnte. Ich bin überzeugt, dass Fulda sein zweites Hegel-Buch erst beenden konnte, nachdem Gadamer gestorben war. Dafür spricht der letzte Absatz seines Vorworts:

„Bertolt Brecht läßt seinen «Ziffel» in den ‹Flüchtlingsgesprächen› sagen, als er sich einmal wegen Rheumatismus nicht bewegen konnte, habe er Hegels ‹Logik› gelesen; da habe er gemerkt, daß ihr Verfasser, der unsere Begriffe in ihren unfreiwilligen, oft höchst komischen Bewegungen beschreibt, das Zeug zu einem der größten Humoristen unter den Philosophen hatte. Seit ich, von Ischiasschmerzen fast gelähmt, meinen Rückblick auf Hegels Leben und Nachleben abschloß, kann ich dieses Urteil bestätigen. Ich darf also empfehlen, Schwierigkeiten, die Hegel bei der Lektüre machen mag, mit Humor zu nehmen.“

(H. F. Fulda: Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Beck’sche Reihe Denker. München: Verlag C. H. Beck 1983, S. 14)

2.3. Die 2000er

12. Wildenauer, Miriam (2000a): Hegels logische Ideenlehre als Epistemologie eines freien Denkens, das praktisch werden kann: Freiheit als Schlußstein des Hegelschen Systems reiner, subjektiver und objektiver Vernunft. Meiner Doktorarbeit aus dem April des Jahres 2000 der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg. Erstgutachter: Prof. Hans Friedrich Fulda, Zweitgutachter: PD Dr. Thomas Petersen. Note: summa cum laude.

Im Februar 2024 habe ich einen Scan einer Kopie des Ausdrucks von Wildenauer (2000a) erstellt, den ich im April 2000 im Rahmen des Promotionsverfahren der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Heidelberg eingereicht habe. Wer mag, findet hier seit dem  28. Februar 2024 ein grob 100-seitiges PDF (grob 67 MB) als Leseprobe aus meiner Doktoarbeit:
Leseprobe von ›Hegels logische Ideenlehre als Epistemologie eines freien Denkens, das praktisch werden kann: Freiheit als Schlußstein des Hegelschen Systems reiner, subjektiver und objektiver Vernunft‹ (April 2000).

13. Wildenauer, Miriam (2000b): Exposé meines Arbeitsprojekts mit dem vorläufigen Titel ›Theoretische vs. praktische Philosophie nach dem linguistic turn? = Hauptteil meines erfolgreichen Antrags auf ein Emmy-Noether-Stipendium, Phase 1, der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom 20. Juni 2000.
 
Am 13.2.2001 wurde der Antrag grundsätzlich für den Gesamtzeitraum von 6 Jahren (Phase 1: 2 Jahre Ausland; Phase 2: 4 Jahre Inland) bewilligt. Am 1.8.2001 begann die Förderung für die erste Auslandsphase in Chicago. Sie lief am 31.7.2003 aus. Im Januar 2003 stellte ich den erforderlichen Fortsetzungsantrag fristgerecht (Wildenauer, Miriam (2003a)).
 

14. Wildenauer, Miriam (2001): Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (1770–1831); in: International Encyclopdia of the Social and Behavioral Sciences. Neil J. Smelser & Paul B. Baltes (Eds.-in-chief), Oxford; S. 6636–6642.

Mit Schreiben vom 15. Oktober 1998 informierte mich Prof. Karl Ulrich Mayer (*1945), der für die Biographien der Enzyklopädie zuständig war, von der offiziellen Einladung, den biographischen Beitrag über Hegel zu verfassen. Die Herausgeber wünschten von mir möglichst auch eine Skizze der Rezeption der Philosophie Hegels in den Sozial‑ und Verhaltenswissenschaften, insbesondere in den USA. Nachdem Walter Jaeschke sich bereit erklärt hatte, mir durch Hinweise auf solche Rezeptionen zu helfen, sagte ich zu. Von Jaeschke wurde ich auf Lorenz von Stein (1815–1890) aufmerksam gemacht. Auf George Herbert Mead (1863–1931) und Habermas musste ich nicht mehr aufmerksam gemacht werden. Wie ich auf Wilhelm Wundt (1832–1920) und auf die St. Louis Hegelians  aufmerksam wurde, weiß ich nicht mehr. An Marx traute ich mich (noch) nicht heran. Zu wenig hatte ich bis 1999 von ihm gelesen. Am 14. März 1999 gab mir Walter Jaeschke einige hilfreiche Hinweise für Verbesserungen, die ich teilweise umsetzen konnte. Dann wurde mein Text ins Englische übersetzt. Die Kosten übernahm der Verlag. Bereits am 9. August 1999 schrieb Prof. Mayer mir, das ihm mein Beitrag auch in der übersetzten Fassung sehr gut gefalle. Seine Bitte, noch einen Abschnitt über Marx zu ergänzen, konnte ich (noch) nicht erfüllen.

Jaeschke selbst schrieb gerade an seinem ›Hegel-Handbuch‹, das ein sehr zuverlässiges Nachschlagewerk für Hegels Leben und Werk ist. Wegen meines Umzugs nach Chicago (USA) im August 2001, konnte ich nicht weiter an seinen Bochumer Forschungskolloquien im Hegel-Archiv teilnehmen, in denen er auch Vorfassungen von Kapiteln seines Hegel-Handbuchs zur Diskussion gestellt hatte. Es erschien 2003:

Jaeschke, Walter (2003): Hegel-Handbuch. Leben, Werk, Schule. Stuttgart und Weimar: Metzler. 583 Seiten.

In der Erstausgabe der ›International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences‹ war übrigens direkt vor meinem Beitrag ein weiterer Beitrag über Hegel abgedruckt worden:

Pinkard, Terry (2001): Hegel and the Social Sciences; in: International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences. Neil J. Smelser & Paul B. Baltes (Eds.-in-chief), Oxford: Elsevier Science 2001; S. 6630–6636.

Als Terry Pinkard (* 1947) und ich uns im Herbst 2002 in einer Sitzung eines der beiden Seminare von Jürgen Habermas mit den Titeln ›Multiculturalism and its Constitutional Limits‹ und ›Philosophy of Religion‹ an der Northwestern University begegneten, verständigten wir uns darüber, dass die Herausgeber der ›Encyclopedia‹ offensichtlich nicht optimal gearbeitet hatten. 2015 erschien eine Zweitausgabe der Encyclopedia, erneut mit meinem, aber ohne Pinkards Beitrag.

15. Wildenauer, Miriam (2002): Sieben Rundbriefe aus der neuen Welt an Familie und Freunde. Mit Schwärzungen versehen und kommentiert im Februar 2024. Erstveröffentlicht auf www.entnazifiziert.com am 28. Februar 2024. Das PDF umfasst 30 Seiten und ist grob 18 MB groß:
Inhaltsverzeichnis:
1. Rundbrief vom 10. August 2001 (PDF-Seite 2 bis 4)
2. Rundbrief vom 25. August 2001 (PDF-Seite 5 bis 8)
3. Rundbrief vom 21. September 2001 (PDF-Seite 9 bis 11)
4. Rundbrief vom 27. September 2001 (PDF-Seite 12 bis 15)
5. Rundbrief vom 26. Oktober 2001 (PDF-Seite 16 bis 20)
6. Rundbrief vom 7. Dezember 2001 (PDF-Seite 21 bis 26)
7. Rundbrief vom 30. April 2001 (PDF-Seite 27 bis 29)
 
Das PDF besteht aus bearbeiteten Scans von Ausdrucken meiner Emails. Die hohe Tippfehlerquote verdankt sich der US-amerikanischen Laptop-Tastatur, bei der einige Buchstaben auf anderen Tasten liegen und es keine Umlaut-Tasten gibt. Auch hörte ich in der Regel beim Tippen Radio, wenn möglich, Fußball-Live-Berichterstattungen. Private Texte lese ich nicht Korrektur. Ich veröffentliche die Rundbriefe, weil sie nicht privat geblieben sind … und weil sie lustig sind.
 

Ich hatte den Antrag sachlich richtig nicht für das Arbeitsgebiet ›Geschichte der Philosophie‹, sondern für das Arbeitsgebiet ›systematische Philosophie‹ der DFG gestellt. Im Vergleich zum Antrag für die erste Phase des Emmy-Noether-Programms ist Paul Grice (1913–1988) hinzugekommen. Im Jahr 2001 war sein Werk ›Aspects of Reason‹ posthum von Richard Warner bei Calrendon Press veröffentlicht worden. Die Neuentdeckung von Paul Grice für mich als einen weiteren Kantianer ermöglichte es mir, für drei systematisch spannende Weiterentwicklungen von Kants Philosophie nach der sprachphilosophischen Wende jeweils einen Vertreter diskutieren zu können. Ich zitiere aus meinem Antrag:

1.1. Spektrum vertretener Positionen:

1. Gruppe: Philosophen, die eine substantielle praktische Philosophie für möglich halten und sich in deren Grundlegungen an Einsichten Kants orientieren (Castañeda, Grice und Habermas). — Trotz dieser gemeinsamen Grundposition gibt es systematische Differenzen in dieser Gruppe:

(a) Mit Kant wird die grundsätzliche Asymmetrie zwischen theoretischem und praktischem Denken betont. Kants Überzeugung, daß sich nichtsdestotrotz nur ein und dieselbe Vernunft in beiden Arten von Denkakten verwirklicht, wird so umgesetzt, daß diese einheitliche Vernunft in beiden Bereichen unter denselben inferentiellen Regeln steht. Eine gehaltvolle Bestimmung dieser gemeinsamen Vernunft, aus der sich gegebenenfalls signifikante Folgen für die zu begründenden inhaltlichen Normen ableiten ließen, wird jedoch abgelehnt. Diese Position hat Hector-Neri Castañeda eingenommen.

(b) Im Unterschied zur ersten Position ist Kants Überzeugung zentral, daß der theoretische und praktische Vernunftgebrauch durch eine einheitlich verfaßte vernünftige Kompetenz ausgeübt wird, die über Schlußregeln hinaus inhaltlich bestimmt ist, nämlich durch ein internes Ziel ihrer Betätigung. Asymmetrien zwischen theoretischem und praktischem Vernunftgebrauch werden als sekundär angesehen. Aus dem Begriff einer prinzipiell einheitlichen Vernunft werden materielle Konsequenzen gezogen, die die Bereiche des Gebotenen, Erlaubten und Verbotenen bestimmen. Diese Position hat der späte Paul Grice vertreten.

(c) Ähnlich wie nach Position (b) sollen theoretische und praktische Vernunft über zumindest analoge inferentielle Muster hinaus eine inhaltliche Gemeinsamkeit aufweisen. Dieser inhaltliche Kern des Vernünftigen wird jedoch in einem weitaus stärkeren Sinn, als es nach Position (b) der Fall sein soll, mit Bedingungen eines gelungenen sprachlich-kommunikativen Vernunftgebrauchs identifiziert, nämlich mit Bedingungen einer auf intersubjektive Einigung orientierten Rede. Diese Position hat der mittlere Jürgen Habermas vertreten.

Nachdem mir während meiner Zeit in Chicago noch klarer geworden war, dass Hegel ein guter Kantianer gewesen war, der die Anti-Kantianer zu seinen Lebzeiten bekämpft hatte, wollte ich mich in meiner zweiten Monographie nun mit den Kantianern befassen, die Kants Philosophie unter den methodologischen Bedingungen der Gegenwart vertraten. Daraus wurde dann zu meiner Überraschung nichts.

Das überraschte mich auch, da meine Wahl von Prof. Andreas Kemmerling als Betreuer für die zweiten Phase des ENP-Programms durchs Hinzukommen von Paul Grice in mein Projekt nun zweifelsfrei sehr gut war, da Kemmerling weltweit ein führender Experte für Grice war. Auch betreute er weiterhin in Heidelberg eine Promotion über Castañeda. Ferner wollte die Deutsche Forschungsgemeinschaft durch das neue Emmy-Noether-Programm einen ›Brain Drain‹ von Nachwuchswissenschaftlerinnen weg aus Deutschland in die USA beenden. Inhaltlich hätte ich mein Projekt selbstverständlich auch in den USA fortführen können. Ich war zu wenig misstrauisch, um mich um konkrete Alternativen in den USA zu bemühen.

17. Wildenauer, Miriam (2003b): Nachtrag (Anlage E) zu Wildenauer, Miriam (2003a) vom 3.3.2003.

Die Geschäftsstelle der DFG hat mich nach Erhalt meines Fortsetzungantrags für mein Emmy-Noether-Stipendium gebeten, meinem Aantrag einen gesonderten Arbeitsbericht hinzuzufügen, in dem ich meine 1. „Ausgangsfragen und die Veränderung des Erkenntnisstandes seit dem Vorantrag unter Berücksichtigung der Ergebnisse anderer (auch ausländischer) auf dem Gebiet tätiger Wissenschaftler wiedergebe“. Außerdem solle dieser Bericht 2. die von mir geleistete Arbeit kurz beschreiben und dabei die erzielten Ergebnisse und deren Bedeutung hervorheben.

Mitte Juli 2003 erhielt ich das DFG-Schreiben, in dem mir die Ablehnung meines Fortsetzungsantrages mitgeteilt wurde. Am 23. Juli 2003 erhielt ich von dem zuständigen DFG-Mitarbeiter zusätzlich ein Schreiben, in dem mir die Gründe für die Ablehnung erläutert wurden. Beim Lesen dieses Ablehnungsschreibens hatte ich den Eindruck, mindestens einige der Gutachter hätten meinen Fortsetzungsantrag aus dem Januar 2003 und den Nachtrag vom 3. März 2003 nur überflogen und sich ersatzweise über meine privaten ›Sieben Rundbriefe aus der Neuen Welt an Familien und Freunde‹ (2001–2002) geärgert und diesen Ärger entscheidungswirksam werden lassen.

18. Wildenauer, Miriam (2003c): The Epistemic Role of Intuitions and their Forms in Hegel’s Philosophy; in: Hegel-Studien, Band 38, S. 83–104. — Eingangs kritisiere ich einige Behauptungen von Professor Robert B. Pippin (* 1948) aus seinem Buch ›Hegels Idealism. The Satisfactions of Self-Consciousness‹ (1989). Er reagierte, in Artikellänge:

Pippin, Robert B. (2005): Concept and Intuition. On Distinguisabilty and Separability; in Hegel-Studien 39/40, S. 25–39.

Einer der beiden Herausgeber der Hegel-Studien, Walter Jaeschke (1945–2022), hatte mich vor Abdruck von Pippin (2005) informiert, dass Professor Pippin ungehalten darüber sei, dass mein Artikel in den Hegel-Studien abgedruckt worden war. Pippin habe von den Herausgebern verlangt, seine Gegendarstellung abzudrucken. Nach meiner Einschätzung hätten die Herausgeber Ludwig Siep (* 1942)  und Walter Jaeschke das auch getan, ohne dass Professor Pippin das verlangt hätte.

19. Wildenauer, Miriam (2004): Epistemologie freien Denkens. Die logische Idee in Hegels Philosophie des endlichen Geistes. Hegel-Studien, Beiheft 47, 290 Seiten. — Mein Hegel-Buch ist die leicht überarbeitete Fassung meiner Heidelberger Doktorarbeit aus dem April des Jahres 2000. Mein Hegel-Buch wurde bislang dreimal besprochen:

Vos, Lu de (2005): Epistemologie freien Denkens. Die logische Idee in Hegels Philosophie des endlichen Geistes (Hegel-Studien, Beiheft 47) by Miriam Wildenauer; in: Tijdschrift voor Filosofie. 67ste Jaarg., Nr. 3, S. 583–585, Link zur Jstor-Wiedergabe.

Wittmann, David (2006): Epistemologie freien Denkens. Die logische Idee in Hegels Philosophie des endlichen Geistes, Hamburg, Meiner, Hegel-Studien Beiheft 47, 2004, 290 p von Miriam Wildenauer; in: Bulletin de littérature hégélienne XVI sous la direction de Jean-François Kervégan, Archives de philosophie, tome 69, cahier 4, hiver, S. 670

Nuzzo, Angelica (2009): Epistemologie freien Denkens. Die logische Idee in Hegels Philosophie des endlichen Geistes (Hegel-Studien, Beiheft 47) von Miriam Wildenauer: in: Hegel-Studien Band 44, S. 209–2011

Nicht wenige Autoren des In- und Auslandes beziehen sich bis heute in ihren Büchern zu Hegel auf mein Hegel-Buch. Eine Recherche der Zeichenkette ›Epistemologie freien Denkens‹ in ›Google Bücher‹ liefert mindestens 40 Belege. Es ist seit 2020 vergriffen. Die Rechte am Inhalt sind wieder bei mir. Wenn ich wieder etwas mehr Zeit haben werde, kümmere ich mich um eine Zweitausgabe.

20. Wildenauer, Miriam (2004b):  Hauptteil meines Antrags auf ein zwei-jähriges Lise-Meitner-Stipendium des Bundeslandes NRW aus dem februar 2004:Skizze meiner Habilitationsschriftsskizze Kants Idee der Einheit der theoretischen und praktischen Vernunft bei Castañeda, Grice und Habermas: Grundlegungen einer praktischen Philosophie nach der sprachphilosophischen Wende‹

Wie bereits für die zweite Phase des Emmy-Noether-Programms der DFG hatten die Professoren Walter Jaeschke und Hans Friedrich Fulda die Gutachten verfasst. Beide empfahlen es mit maximalem Nachdruck: Gutachten der Professoren Walter Jaeschke und Hans Friedrich Fulda aus dem Februar 2004. Am 1. Juni 2004 erhielt ich die Absage.

21. Fulda, Hans Friedrich und Wildenauer, Mirjam [Schreibfehler im Original] (2006): Hegel, Georg Wilhelm Friedrich; in: Deutsche Biographische Enzyklopädie (DBE). 2., überarbeitete und erweiterte Ausgabe. Band 4: Görres–Hittorp, hrsg. v. Rudolf Vierhaus. München: K. G. Saur, S. 551–552.

Für die Zweitausgabe bin ich nicht wegen einer Erlaubnis auf Wiederveröffentlichung und Wiedernennung angefragt worden. Dass mein Vorname falsch geschrieben ist, spricht dafür, dass Fulda, der ja schon lange ohne Sekretärin und ohne HiWis als Emeritus tätig war, angefragt worden war und die Frage per Telefon bejaht hatte.

22. Wildenauer, Miriam (2007): Georg Wilhelm Friedrich Hegel, in: Idee und Interesse I. Politische Ideen und Gesellschaftstheorien seit der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Helmut Reinalter und Anton Pelinka, Wien: Braumüller 2007, S. 193–207.

Die Herausgeber kannten meinen englischsprachigen Beitrag für die ›International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences‹ aus dem Jahr 2001. Sie boten an, das deutschsprachige Original in den Sammelband aufzunehmen. Inzwischen konnte ich den bereits 2001 erbetenen Abschnitt über Karl Marx (1818–1883) ergänzen. Ferner arbeitete ich einige Ergebnisse aus meinem erfolgreichen Bewerbungsvortrag ›Sozioökonomische Grundrechte und politische Partizipationsrechte‹ vom 14. Juli 2005 auf die Dauerstelle im Mittelbau des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg ein. Zum Inhaltsverzeichnis des Sammelbandes geht’s bei Bedarf hier.

2.4. Die 2010er

23. Wildenauer, Miriam (2010): In the Tradition of Kantotle: Grice on making of oneself a free person; in: Cadernos UFS de filosofia: a revista do Departamento de Filosofia da Universidade Federal de Sergipe, Fasc. XIII, vol. 8, agosto o dezmebro 2010; Seiten 19-38.

Ein ehemaliger Doktorand Professor Andreas Kemmerlings, Tarik de Athayde Prata, hatte mich im Februar 2010 um einen unveröffentlichten Beitrag für die Zeitschrift des Philosophischen Seminars seiner brasilianischen Bundesuniversität in Sergipe gebeten. Am 4. Mai 2011 teilte er mir mit, dass mein Text über Paul Grice (1913–1988) – und Hegel und Kant — am 3. Mai 2011 in der Online-Ausgabe der Zeitschrift veröffentlicht worden sei. Unter einem mir mitgeteilten Link war mein Beitrag tatsächlich für einige Zeit zugänglich. Mir blieb das Veröffentlichungsjahr unklar: Im Kopfbereich des veröffentlichten PDFs war das Jahr 2010 angegeben. Faktisch wurde der Beitrag aber erst 2011 veröffentlicht.Tarik teilte ferner mit, dass einige Monate später eine gedruckte Ausgabe der Zeitschrift veröffentlicht werden würde und er mir ein Belegexemplar zusenden werde. Letzteres geschah sicher nicht. Die Online-Ausgabe der Zeitschrift verschwand wenige Jahre später aus der Öffentlichkeit, anscheinend für immer, ohne Archivierung. Deswegen habe ich am 4. März 2024 das PDF meines Beitrags nun hier wiederveröffentlicht.

Parallel hatte mich das Philosophische Seminar der Bundesuniversität in Sergipe (Brasilien) am 3. Mai 2010 eingeladen, den Eröffnungsvortrag auf einem internationalen Symposion ›Contemporary Ethics and the Question of Ethics‹ zu halten. Das Symposion sollte im November 2010 stattfinden. Ich sollte und wollte über Hegels und Axel Honneths (* 1949) Anerkennungslehren vortragen. Mein DAAD-Antrag auf Erstattung der Reisekosten wurde nicht bewilligt. Das Symposium fand nicht statt.

Ich vermute, dass das Philosophische Seminar in Brasilien irgendwelche größeren Schwierigkeiten hatte, die zur Absage des Symposiums, zum Nichtdruck der Online-Ausgabe der Zeitschrift und zum spurlosen Verschwinden der Online-Zeitschrift führte.

24. Wildenauer, Miriam (2012): Sozio-ökonomische Grundrechte und politische Partizipationsrechte in Hegels Rechtsphilosophie. Ein Beitrag zu Hegels Philosophie der Menschenrechte, in: Zeitschrift für Menschenrechte, Heft 1, S. 116–131

Die Standardlehrmeinung zu Hegel lautete: Hegels Philosophie kenne keine Menschenrechte. Ich zeige, dass das falsch ist. Ich bot meinen überarbeiteten Vortragstext vom 14. Juli 2005 dieser Zeitschrift an, weil es hier Fachleute gab, die frei von den sehr engen Bindungen der fachphilosophischen Hegel-Rezeptienten waren.

Der Text erschien 2013 als Übersetzung ins Brasilianische Portugiesische in einer brasilianischen Zeitschrift. Zu diesem Zweck hatte ich ihn Ende des Jahres 2012 durchgesehen und leicht überarbeitet. Im März 2024 habe ich ihn erneut durchgesehen und leicht überarbeitet. In dieser Fassung findet er sich unten als: Wildenauer, Miriam (2024d). Er gefällt mir immer noch sehr gut.

25. Wildenauer, Miriam (2013): Direitos fundamentais socioeconômicos e direitos de participação política na filosopfia do direito de Hegel. Uma contribuição à filosofia Hegeliana dos direitos humanos; in: Revista da Faculdade de Direito. Universidade Federal de Minais Gerais, Nr. 63 (2013), veröffentlicht am 5. Mai 2014, S. 617–639.

Ein PDF der Übersetzung findet sich hier. Übersetzt haben meinen Text Suellen Dutra Pereira, die damals in Heidelberg Philosophie studierte, und Professorin Dr. Mariah Brochado, die 2012 oder/und 2013 Gastprofessorin in Heidelberg war.

26. Wildenauer, Miriam (2015a): Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (1770–1831); in: International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences (Second Edition). James D. Wright (editor-in-chief), Volume 10, Oxford: Elsevier Science; S. 736–741.

Für die Zweitausgabe meines Beitrags Wildenauer (2001) ergänzte ich den Abschnitt über Karl Marx, den ich für Wildenauer (2007) verfasst hatte. Auch die anderen Verbesserungen für Wildenauer (2007) übernahm ich. Ansonsten gab es nur einige wenige sprachliche Korrekturen.

27. Wildenauer, Miriam (2015b): Wie neue Kommunikationstechnologien zur Verwirklichung von Kants Idee öffentlichen Rechts beitragen können; in: Kant-Studien, Band 106, Heft 3, S. 461–486.

Die Eingangsbestätigung erhielt ich von der Redaktion der Kant-Studien am 19. September 2013. Mit einer ›Wartezeit von ca. einem Jahr‹ sei zu rechnen, falls die Gutachten positiv ausfallen würden. Am 29. August 2014 fragte ich nach, was der Stand der Dinge sei, da ich nichts weiter von der Redaktion der Kant-Studien gelesen hatte. Ich hatte bereits eine Übersetzung ins Brasilianische geplant. Das deutsche Original war aber noch nicht veröffentlicht. Ich erwog, meinen Artikel zurückzuziehen und teilte das auch mit. Bereits am selben Tag teilte mir eine Mitarbeiterin der Redaktion mit, dass der erste Gutachter ›pünktlich nach zwei Monaten sein Votum‹ abgegeben habe. Es sei psoitiv. Der zweite Gutachter sei ›schon mehrfach erinnert/gemahnt‹ worden, bislang ohne Erfolg. Die Übersetzungsrechte lägen im Fall der Veröffentlichung beim Verlag de Gruyter. Am 22. September 2014 erhielt ich von der Redaktion der Kant-Studien die beiden Gutachten mit einer Veröffentlichungszusage und dem Vertrag. Der säumige Gutachter verwies in seinem Gutachten auf:

Gerhardt, Volker (2014): Licht und Schatten der Öffentlichkeit. Voraussetzungen und Folgen der digitalen Innovation. Wiener Vorlesungen im Rathaus, Bd. 176, Picus-Verlag, Wien 2014.

Ich habe im Februar 2024 das Preprint vom 5. August 2013, das ich am 12. September an die Redation der Kant-Studien schickte, durchgesehen, minimal korrigiert, neu formatiert und als PDF in der Rubrik ›2.5. Die 2020er‹ der Seite ›Über mich‹ erstmalig veröffentlicht.

28. Wildenauer, Miriam (2017): Der akademische Nationalsozialismus. Teil 1: Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie und Schlaglichter auf seine allgemeine Vernichtungsideologie und -praxis in Ungarn; PDF, erstellt am 31. August 2017.

Das PDF hatte ich für die Zeitschrift ›Blätter für deutsche und internationale Politik‹ nach mehreren Emails und Telefonaten mit Albrecht von Lucke (*1967) im Juni und Juli 2017 erstellt. Er lehnte im September 2017 für mich überraschend eine Veröffentlichung in den ›Blättern‹ ab und empfahl stattdessen eine Veröffentlichung als Buch. Er kenne jemanden beim Beck-Verlag. Vor Luckes Absage hatte ich auf seinen Rat hin einen Ausdruck des PDFs auch an Jürgen Habermas per Brief Anfang September 2017 geschickt. Anders als bei einer anderen Gelegenheit  antwortete Habermas nicht. (Ich hatte ihn zu einem Kolloquium anläßlich des 60. Geburtstags von Harald Pilot im März 2000 ergolgreich nach Heidelberg zu einem Vortrag über Menschenrechte eingeladen). Bevor ich die überraschende Absage von den ›Blättern‹ bekam, hatte ich das PDF an Sidonie Keller geschickt, von der ich wusste, dass sie bereits Falschangaben Heideggers aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer seiner Publikationen aus der Zeit des »Dritten Reichs« aufgedeckt hatte.

Am 1. Oktober 2017 veröffentlichte ein Freund von Sidonie Kellerer, Stéphane Domeracki, meinen Text widerrechtlich in einer Facebook-Gruppe über Heideggers ›Schwarze Hefte‹:

Widerrechtliche Veröffentlichung meines Textes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie vom 31. August 2017 durch Stéphane Domeracki am 1. Oktober 2017

Die widerrechtliche Veröffentlichung durch den engen Freund von Sidonie Kellerer existierte auch noch am 16. Dezember 2017:

Noch am 16. Dezember 2017 dauerte die widerrechtliche Veröffentlichung meines Textes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie durch Stéphane Domeracki auf einer Facebook-Gruppe über Heidegger an.

Nach schriftlicher Auskunft von Sidonie Kellerer hatte Herrn Domeracki meinen Text von ihr erhalten. Einer Weitergabe meines Textes durch sie an irgendwen hatte ich nicht zugestimmt. Sie hatte mich danach auch nicht gefragt. Einer Veröffentlichung durch Herrn Domeracki in einer Facebook-Gruppe hätte ich selbstverständlich nicht zugestimmt. Selbstverständlich brach ich den Kontakt zu Sidonie Kellerer ab. — Selbstverständlich folgten weitere Reaktionen auf meinen Text aus dem Jahr 2017, die ich hier vielleicht nach und nach ergänzen werde.

Kellerer selbst reagierte in einem Zeitungsartikel auf mein Forschungsergebnis am 27. Oktober 2017. Sie hatte mich zuvor gefragt, ob sie in einer Veröffentlichung auf meinen Text in der Datei ›mw_Endversion2_Blätter_Akademischer Nationalsozialismus_Teil1.pdf‹ Bezug nehmen dürfe. Das hatte ich unter der Einschränkung erlaubt, dass meine Ausführungen zu Ungarn außen vor bleiben müssten. Sie hielt sich an die Einschränkung:

Kellerer, Sidonie (2017): Heidegger n’a jamais cessé de soutenir le nazisme, in: Le Monde vom 27. Oktober 2017, S. 18:

Or Miriam Wildenauer, de l’université de Heidelberg, a récemment découvert, dans les archives de l’Académie du droit allemand, une liste datée des membres de la commission qui prouve que Heidegger est resté membre de cette instance au moins jusqu’en juillet 1942. C’est là une découverte majeure puisqu’elle établit que Heidegger ne s’est pas contenté de justifier l’idéologie nazie : il n’a jamais cessé de participer activement à la mise en œuvre de la politique nazie.

29. Wildenauer, Miriam (2019): Launch meiner Internetseite entnazifiziert.com am 27. März mit der ersten Betaversion 1.0 ›Der akademische Nationalsozialismus. Teil 1: Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie‹ (Kapitel 1 bis 10). Am 11. April 2019 archivierte ich erstmalig die Interseite in der ›Wayback Machine‹ auf der kanadischen Internetseite www.archive.org. Das Archivierte findet sich hier.

Es gab einige Reaktionen, obwohl es sich beim meinem Text nur um eine Betaversion handelte. Im November 2019 reagierte der Experte für die ›Akademie für Deutsches Recht‹ Prof. Dr. jur. Wener Schubert (* 1936), der zuvor in seinen zahlreichen Publikationen über die AfDR den Ausschuss für Rechtsphilosophie nicht erwähnt hatte.

Schubert, Werner (2019): Weitere Nachträge (1934–1939). Ausschüsse für Rechtsphilosophie, für die Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung und für Seeversicherungsrecht. Mit einem Beitrag von Joern Christian Nissen. Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von Werner Schubert. (Reihe: Akademie für Deutsches Recht 1933–1945. Protokolle der Ausschüsse, herausgegeben von Werner Schubert, Band XXIII), Frankfurt am Main: Peter Lang, 733 Seiten.

In seiner Einleitung erwähnte Werner Schubert mich mehrfach, u.a. auch die Bezugnahme von Kellerer auf mich in Le Monde vom 27. Oktober 2017:

2017 wurde eine Mitgliederliste des Ausschusses für Rechtsphilosophie bekannt (entdeckt von Miriam Wildenauer, Heidelberg; Hinweis von Kellererin „Le Monde“; jetzt ausführlich Wildenauer, aaO., Kap. 9), die in der Akte des Bundesarchivs R 61/30, Bl. 171 zusammen mit Listen anderer Ausschüsse enthalten ist.

(W. Schubert: Weitere Nachträge (1934–1939). Ausschüsse für Rechtsphilosophie, […]. Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von Werner Schubert. (Reihe: Akademie für Deutsches Recht 1933–1945. Protokolle der Ausschüsse, Band XXIII), Frankfurt am Main: Peter Lang, S. 14)

Meine Betaversion von 2019 erwähnte Werner Schubert mehrmals, u.a. so:

Kurz vor Abschluss des Manuskripts (März 2019) ist herausgekommen: Miriam Wildenauer, Der akademische Nationalsozialismus, Teil 1: Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie der Akademie für Deutsches Recht, www.entnazifiziert.com

(W. Schubert: Weitere Nachträge (1934–1939). Ausschüsse für Rechtsphilosophie, […]. Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von Werner Schubert. (Reihe: Akademie für Deutsches Recht 1933–1945. Protokolle der Ausschüsse, Band XXIII), Frankfurt am Main: Peter Lang, S. 9)

Der Ausschuss für Rechtsphilosophie wird umfassend erschlossen in der oben genannten, materialreichen Monographie von Miriam Wildenauer.

(W. Schubert: Weitere Nachträge (1934–1939). Ausschüsse für Rechtsphilosophie, […]. Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von Werner Schubert. (Reihe: Akademie für Deutsches Recht 1933–1945. Protokolle der Ausschüsse, Band XXIII), Frankfurt am Main: Peter Lang, S. 18)

In seiner Einleitung zitierte Werner Schubert ferner mehrfach Quellen nach meiner Betaverion von 2019, unter Angabe von angeblichen Seitenzahlen meines Textes. Meine Betaversion hatte aber keine Seitenzahlen. Durch meinen Verzicht auf Seitenzahlen wollte ich verhindern, dass nach meiner Betaversion zitiert würde. Das gelang offensichtlich nicht.

2.5. Die 2020er

30. Wildenauer, Miriam (2022): Der akademische Nationalsozialismus. Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie. Band 1: Kapitel 1 bis 5, Hardcover, Fadenbindung, Blattformat 21 x 29,7 cm. Norderstedt: Books on Demand, 712 Seiten.

Hier geht’s zu einer 20-seitigen Leseprobe dieses Buches. Es  erschien am 13. Dezember 2022. Am 5. April 2023 erschien die inhaltsidentische Paperback-Ausgabe, die BoD auch international vertreibt:

31. Wildenauer, Miriam (2023): Der akademische Nationalsozialismus. Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie. Band 1: Kapitel 1 bis 5, Paperback, Klebebindung, Blattformat 19 x 27 cm. Norderstedt: Books on Demand, 712 Seiten.

32. Wildenauer, Miriam (2024a): Lesung ihres Gedichts: ›Zu Hause‹ von Miriam Wildenauer (1988d), in Schriftform veröffentlicht in: Literatur in Duisburg. Jugend schreibt … in Duisburg. Gedichte und Geschichten. Eine Auswahl. Herausgegeben von der Stadtbibliothek der Stadt Duisburg. Zusammengestellt anlässlich eines Schreibwettbewerbs des Kultur- und Veranstaltungsamtes und der Stadtbibliothek im Frühjahr 1988, S. 36

33. Wildenauer, Miriam (2024b): Reading of her Poem ›At Home‹ (Wildenauer, 1988d), translated and spoken by herself on February 17, 2024.

34. Wildenauer, Miriam (2024c): Wie neue Kommunikationstechnologien zur Verwirklichung von Kants Idee öffentlichen Rechts beitragen können.‹ Preprint vom 5. August 2013, leicht überarbeitet im Februar 2024 und hier veröffentlicht am 27. Februar 2024.

Ich habe gerade das schlechte/falsche Englisch des Beginns des Abstrats korrigiert … sorry, für den Fehler.

35. Wildenauer, Miriam (2024d): Sozio-ökonomische Grundrechte und politische Partizipationsrechte in Hegels Rechtsphilosophie. Ein Beitrag zu Hegels Philosophie der Menschenrechte.‹ Postprint vom 21.11.2012, durchgesehen und leicht überarbeitet für die Übersetzung ins Portugiesische durch Suellen Dutra Pereira, erneut durchgesehen und leicht überarbeitet im März 2024 und auf www.entnazifiziert.com veröffentlicht am 12. März 2024.

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